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(Sch)Lampe unten - fährt hier jemand so ein Teil?

  • Likedeeler
  • June 19, 2008 at 17:23
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    • June 19, 2008 at 17:23
    • #1

    Tach,

    mal ne Frage für einen Freund:
    Dieser ist, nebst diverser andere Zweitaktboliden auf Schubkarrenreifen, Besitzer einer LU (auf neudeutsch Faro Basso).
    Diese ist Baujahr um und bei 56, hat eingetragene 125cm³ und 63 km/h.
    Und das ist sein Problem. Er ist zwar im Besitz eines Oldtimers, diesen darf aber jeder 16-jährige Schüler fahren. Ergo: die Versicherung will richtig Asche sehen.
    Welche Möglichkeiten hat er?
    - 150cm³ eintragen lassen obwohl diese nicht verbaut sind?
    - ein Gutachten seitens des Baurats machen lassen, dass es sich bei der 1956 gebauten LU tatsächlich um einen Oldtimer handelt, diesen mit historischem Kennzeichen anmelden und anstelle der teuren Versicherung jetzt weniger bezahlen. Dafür wird er pauschal mit € 90,00 besteuert und muss Fahrtenbuch führen. Das kann´s doch auch nicht sein.

    Was tun sprach Zeus?
    Jemand eine Lösung?

    Und nein, seine Versicherung weicht von dieser Richtlinie nicht ab, er wird auch nicht wechseln. Und die Alpha-Düse bringt auch nichts... :D

    Die Geschichte der Seeräuber, auch Likedeeler (Gleichteiler) oder Vitalienbrüder genannt, ist eng mit dem Namen von Klaus Störtebeker verbunden.
    Von ihm wird gesagt, daß er einen Teil der Beute gerecht an arme Leute verteilte (lik deelte).

    The bitterness of poor quality remains long after the sweetness of low price is forgotten.

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    • June 19, 2008 at 17:30
    • #2

    Das Einfahste ist es mit der Versicherung zu sprechen, denen ein Wertgutachtes des Oldi's vorzulegen und denen damit klar zu machen, dass das Ding nicht von 16-jährigen gefahren wird.
    Kann wahrscheinlich auch versicherungstechnisch auf Ihn als fahrer beschränkt werden.

    Es gibt viele Versicherungsgesellschaften, da wird es schon eine geben, die sicg darauf einlässt.

    Oldtimerzulassung ist leider Blädsinn.

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    • June 19, 2008 at 17:32
    • #3

    Ich denke das alles was nach "Motorwechseln, eintragen und dann wieder zurückbauen" geht Versicherungsbetrug ist und obwohl er damit nur "untertuned" ist im Falle eines Unfalls richtig Probleme haben wird den Schaden ersetzt zu bekommen.

    hab eben erst in einem anderen Thread gepostet das meine Versicherung mit Leichtkraftrollern BIS 80km/h "nur" 155€ (Haftplicht) verlangt, bei 100% das find ich noch einigermaßen erträglich.
    Aber wechseln will er ja nicht ... aber was anderes legales fällt mir da nicht wirklich ein.

    Mfg, Holger

    Ob das Normal ist?
    Na ich hoffe nicht!

    Es ist so herrlich wenn mein Glück andere unglücklich macht.

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    • June 19, 2008 at 17:34
    • #4

    Seit wann dürfen Jugendliche kein Oldie fahren? Oder haben die einfach nur nicht die 4- 5 K€? :D
    Fahrerbeschränkung geht irgendwie auch nicht.
    Jetzt fragt mich aber bitte nicht welche Klitsche die anderen Karren (inkl. einer T5 mit 34 PS) versichert...

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    • June 19, 2008 at 17:39
    • #5

    da es keine Pflicht ist alle Fahrzeuge bei einer Versicherung zu versichern, ist es doch kein Thema mit einem Fahrzeug zu einer anderen zu gehen !?
    Ist halt nur doof wenn 12 verschiedene Versicherungen abbuchen und man den Überblick verliert, aber bei 2 würde ich mir da keine Sorgen machen.

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    • June 19, 2008 at 17:45
    • #6

    Lasst uns hier nicht über den Sinn oder Unsinn von ein, zwei oder drei Versicherungen diskutieren.

    Fakt ist:
    - er will nicht wechseln
    - er will keine zusätzliche Versicherung
    - er will kein Kuchenblech à la 150er- oder H-Kennzeichen

    Es muss doch eine andere Möglichkeit geben als Ü30 mit Motorradlappen eine LU als Oldtimer bei einer Versicherung durchzudrücken...

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    • June 19, 2008 at 18:15
    • #7

    Da es mit nem offenen Gespräch mit dem Versicherungsfritzen nicht funktioniert und körperliche Gewalt hier wohl auch ausfällt, wird als letztes wohl nur ein schriftlicher Antrag an die Versicherungsbezirks- oder -hauptverwaltung gehen.

    Begründung, bzw. Argumente, dass er ja auch mehrere Fahrzeuge versichert hat und ungerne wechseln möchte.

    Wenn das nicht klappt, gibt's wohl keine andere Möglichkeit.

    Ich halte den geraden Weg immer für den besten.
    Meine Versicherungsmaklerin würde das durchsetzen - ist aber auch echt klasse die Frau.

  • Brauni67
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    • June 23, 2008 at 11:25
    • #8

    Normalerweise muss auch hier die Bestandsicherung zum Tragen kommen. Wenn die LU schon einmal als Motorrad zugelassen war, muss sie das auch weiterhin können. Ein Freund hatte mal das gleiche Problem mit einern 78er PX125 mit italienischen Papieren, aber auch da hat die Versicherung eingesehen, das es zu der Zeit noch keine 125er für Jugendliche gab, und der Roller somit ein Motorrad war. Bei der LU sollte das noch einfacher sein. Wenn der Versicherungsfachangestellte das nicht einsehen möchte, mal an die Hauptgeschäftsstelle schreiben. Wenn dein Bekannter/Freund auch dazu keine Lust hat (ich würde einfach mal eine andere Versicherung fragen) und unbedingt bei dieser Versicherung bleiben möchte, muss er wohl den teuren Preis zahlen.

    Gruss Brauni 8)

  • dark_vespa
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    • June 23, 2008 at 11:45
    • #9

    Ich kenn mich damit nicht wirklich aus, aber ist es nicht so, dass alle 16jährigen nur 125er mit Leistungsbeschränkung fahren dürfen ?

    Vielleicht könnte man diesen Zusatz durch den Tüv entfernen lassen und so die teure Klasse umgehen?

    War nur so ne Idee, wenns Blödsinn ist einfach vergessen ;)

    ESC # 582

  • Maxi66
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    • June 23, 2008 at 13:00
    • #10

    Die Leistungsbeschränkung für 16+17 jährige liegt bei 15 PS und maximal 80 km/h.

    Somit dürfen Jugendlich LU fahren.

  • SOP
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    • June 23, 2008 at 21:39
    • #11
    Zitat von Likedeeler

    - ein Gutachten seitens des Baurats machen lassen, dass es sich bei der 1956 gebauten LU tatsächlich um einen Oldtimer handelt, diesen mit historischem Kennzeichen anmelden und anstelle der teuren Versicherung jetzt weniger bezahlen. Dafür wird er pauschal mit € 90,00 besteuert und muss Fahrtenbuch führen.

    Das mit dem Fahrtenbuch führen wäre mir neu. Bei meinem PKW mit H-Kennzeichen verlangt das zumindest niemand von mir, und der ist auch als Oldie versichert. Allerdings gibt es je nach Versicherer die unterschiedlichsten Beschränkungen, z.B. bezüglich Laufleistung pro Jahr (bei mir maximal 10000km/Jahr).

    Für ein normales Motorrad lohnt sich die H-Zulassung gewöhnlich nicht, da man trotz Pauschalbesteuerung und Oldie-Versicherung am Ende trotzdem mehr bezahlt als wenn es normal zugelassen wird. Unter den besagten Umständen könnte die H-Zulassung aber für deinen Freund eine Alternative sein. Einfach mal umgucken und verschiedene Angebote von Versicherungen einholen bzw. deren Bedingungen checken.

  • cuba
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    • June 26, 2008 at 09:27
    • #12

    Hallo, Dein Freund kann das Fahrzeug einfach als Oldtimer versichern. Bei AXA und anderen Versicherungen ist nur von bedeutung daß, das FAhrzeug älter als 25 Jahre ist, wie hoch die KW/PS-Leistung ist und teilweise daß die Fahrer ein mindest Alter habe. Einzigste Einschränkung ist, daß ein Altagsfahrzeug vorhanden sein muß. Du schreibst aber, daß Dein Freund noch weitere Fahrzeuge hat, also kein Problem. Wenn er seine Versicherung auf keinen Fall wechseln will muß er seine Sturheit halt mit einem hohen Beitrag bezahlen.

  • Maxi66
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    • June 26, 2008 at 16:45
    • #13

    @ Cuba Ein Oldtimer muss mindestens 30 Jahre aufm Buckel haben............

  • Maxi66
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    • June 26, 2008 at 19:42
    • #14

    Guckst du hier: oldtimer-versicherung

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