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OldScooterShop droht mit Anwalt

  • mono
  • August 12, 2008 at 19:51
  • mono
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    • August 12, 2008 at 19:51
    • #1

    Das Thema [1] wurden aktuell entfernt da Herr Andreas Neumayer (OldScooterShop) mir mittlerweile mit einem Anwalt droht, sofern
    der Thread nicht gelöscht wird. Da ich Kosten & Mühe derzeit scheue habe ich den Thread gelöscht.

    Evtl. haben wir ja einen Anwalt im Forum welcher sich einmal die Mühe machen möchte zu prüfen in wieweit der 'ursprüngliche Thread' rechtliche Konsequenzen hat. Bitte per PN oder E-Mail melden.

    [1] vorsicht bei geschäften mit dem "oldscootershop"

    "Denke wie ein Weiser, aber sprich die Sprache Deiner Mitmenschen."

    - William Butler Yeats

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    • August 12, 2008 at 20:00
    • #2

    Da macht sich der Herr ja nen guten Ruf in der Szene.... unglaublich..

    ESC # 582

  • Diabolo
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    • August 12, 2008 at 20:22
    • #3

    Dann würde ich mal sagen, wir kaufen alle in dem Shop, dessen Name nicht genannt werden darf, eben gar nix mahr.

  • Graue Düse
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    • August 12, 2008 at 21:23
    • #4

    kannst du als Forenbetreiber/Inhaber denn überhaupt so ohne weiteres für Aussagen belangt werden die andere hier machen?

    Power is how fast you hit the Wall, Torque is how far you take the Wall with you

  • mono
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    • August 12, 2008 at 21:32
    • #5

    Liess das mal durch. Dann weist Du das die Chancen beim "OldScooterShop-Thread" für Ihn bei NULL sind.

    "Denke wie ein Weiser, aber sprich die Sprache Deiner Mitmenschen."

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  • bims
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    • August 12, 2008 at 22:11
    • #6

    So miese peeeeeep,verkaufen irgend einen peeeep und man solls nicht weitersagen.boxer.gif

  • Nick50XL
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    • August 13, 2008 at 00:48
    • #7

    @ Graue Düse:
    Genau das ist ja das Problem. Mark trägt als Forenbetreiber das alleinige Risiko bei solchen Threads. Deshalb müssen wir Mods ja wie die Schiesshunde aufpassen das niemand einen Shop oder ähnliches mit Dreck bewirft. Das hat zwar mit Meinungsfreiheit bzw. Redefreiheit nicht mehr viel zu tun, aber so ist es nun mal!

    In des Daseins stillen Glanz platzt der Mensch mit Ententanz.

    F. Küppersbusch


    In einer Evolution in der auch Tino Chrupalla als Krone der Schöpfung gilt stirbt der Apollofalter völlig zurecht aus.

    M. Uthoff

  • runatthesun
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    • August 13, 2008 at 08:01
    • #8

    die im link aufgeführten urteile wurden vom bgh aufgehoben, bzw. es gibt da ein grundsatz urteil aus dem jahre 2007. alles nähere per pm.

    gruß

    Ziel ist es Unfälle zu vermeiden

  • Graue Düse
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    • August 13, 2008 at 10:30
    • #9

    Dann können ja alle bisherigen und zukünftigen Hinweise und Beurteilungen von Onlineshops und Privatverkäufern gelöscht werden. Das riecht nach viel Arbeit für die Mod´s.

    Power is how fast you hit the Wall, Torque is how far you take the Wall with you

  • Diabolo
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    • August 13, 2008 at 10:34
    • #10

    Das kann ja alles nicht sein.
    Könnte mal jemand die aktuellee Rechztslage definieren?
    Es gibt doch Foren, die nur diesem Zweck dienen, nämlich andere Menschen vor unsauberen Geschäftspraktiken zu warnen.
    Solange die Äußerungen doch auf Tatsachen basieren, sollte es doch keinerlei Probleme geben, oder?

    Hier gibt's doch bestimmt mehrere Rechtsanwälte im Forum, hab ich doch schon gelesen.

    mono: Änder doch mal die Überschrift, so dass sich die Rechtsverdreher im Forum angesprochen fühlen.

  • rally221
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    • August 13, 2008 at 11:17
    • #11

    tja schade eigentlich ,anstatt die sache friedlich zu lösen und aus so einer sache zu lernen >> als shopbetreiber würde ich mich in zeiten von I-Net hütten ,auf solche mitteln zurückzugreifen <<< greift er lieber zur brechstange und genau solche methoden bleiben lange in den köpfen der poteziellen käufer hängen

    icdh kann mich noch gut an die GSF-Stoffi-wette errinnern ,da hat der stoffi immer gesagt er macht mit einem std-211er mallemotor ohne aufschweißen 25PS am prüfstand >> er hat damals auch um seinen guten ruf als Shop fürchten müssen hat sich aber der sache ehrlich gestellt :thumbup:

    verstehe aber auch den mono das er sich nicht auf einen eventuell langwierigen rechtsüprozess einlässt auch wen er im recht ist/sein mag
    gut finde ich mal das HIER der ertrag nicht komplett aus der datenbank verschwindet
    im GSF und ösiforum wurde er ja anscheinend wiederstandslos gelöscht :thumbdown:

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  • acki
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    • August 13, 2008 at 11:40
    • #12

    Moin zusammen,

    bin zwar Anwalt, aber im Medienrecht nicht so zu Hause. Bei Versicherungsangelegenheiten könnt Ihr mich gerne ansprechen. Hab das Urteil des LG Hamburg mal quergelesen. Darin wird zwischen Meinungsäußerungen und Tatsachenbehauptungen unterschieden. Demnach ist "Betrügerfirma" noch eine Meinungsäußerung, während "... im Internet hab ich grad gelesen das die Firma auch schon wegen einigen dingen verklagt wurde (betrug etc.) ...". eine Tatsachenbehauptung darstellt. Das BGH Urteil kenne ich nicht.

    Die eigene Meinung ist über Art. 5 Grundgesetz geschützt. Das setzt aber auch immer voraus, dass die Äußerung einen wertenden Charakter hat. Wenn man jetzt aber nur reine Tatsachen wiedergibt, wie z.B: "Diabolo kann nicht schwimmen" ist das über die Meinungsfreiheit nicht geschützt. Es gibt natürlich auch Grauzonen, von daher wäre ich in der Sache vorsichtig, zumal eine eventueller Schadenersatzanspruch nicht über die Privathaftpflicht abgedeckt wäre.

    Vielleicht haben wir ja noch nen Speziallisten für Medienrecht im Forum, der auch die aktuelle Rechtsprechung parat hat.

  • Diabolo
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    • August 13, 2008 at 12:10
    • #13

    Also, wenn ich das richtig verstanden habe ist die Äußerung "Ich habe ne rote Vespa bestellt und die haben ne weiße geliefert, das ist Betrug" dann ok, wobei so was wie "Die haben gesagt der Roller läuft gut, ich bin aber nicht der Meinung, weil er komisch klingt oder so " wiederum nicht möglich, richtig?

    Muss mich übrigens meinen Vorrednern anschließen und dem Forum meine Hochachtung aussprechen, dass das Thema eben nicht einfach verschwindet, sondern zumindest in dieser Form diskutierbar bleibt.
    Es geht ja im Endeffekt darum, das man etwas für die Zukunft erreichen will.

  • runatthesun
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    • August 13, 2008 at 12:13
    • #14

    konkret wirksam ist in diesem falle erstmal das grundsatzurteil des bgh Az.: VI ZR 101/06, Urteil vom 27.03.2007

    "

    Der Kläger ist Mitbegründer und Vorstandsvorsitzender eines Vereins, dessen satzungsmäßiger Zweck u. a. die Bekämpfung von Kinderpornographie im Internet ist. Die Beklagte ist Betreiberin eines Internetforums, das sich mit sexuellem Missbrauch und Kinderpornographie beschäftigt. Der Kläger hat die Beklagte auf Unterlassung der Verbreitung von zwei Beiträgen in Anspruch genommen, durch die sich der Kläger in seiner Ehre verletzt sieht und die von Dritten jeweils unter einem Pseudonym ("Nickname") in das Forum eingestellt worden waren. Der Autor eines der Beiträge ist den Parteien bekannt. Das Landgericht hat der Klage im Wesentlichen stattgegeben. Das Oberlandesgericht hat die Klage hinsichtlich des Beitrags des den Parteien bekannten Verfassers abgewiesen. Die Revision des Klägers führte zur Aufhebung und Zurückverweisung.

    Gegenstand des Revisionsverfahrens war u. a. die Frage, ob und unter welchen Umständen der Betreiber eines Internetforums vom Verletzten auf Unterlassung einer ehrverletzenden Äußerung in Anspruch genommen werden kann, die ein Dritter in das Forum eingestellt hat. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Verantwortlichkeit des Betreibers eines Internetforums für dort eingestellte ehrverletzende Beiträge nicht deshalb entfällt, weil dem Verletzten die Identität des Autors bekannt ist. Gegen den Forumsbetreiber kann vielmehr ab Kenntniserlangung ein Unterlassungsanspruch des Verletzten bestehen, unabhängig von dessen Ansprüchen gegen den Autor des beanstandeten Beitrags.

    Einem Unterlassungsanspruch gegen den Betreiber des Forums steht auch nicht entgegen, dass der beanstandete Beitrag in ein so genanntes Meinungsforum eingestellt worden ist. An einer abschließenden Entscheidung war der Senat gehindert, weil der Inhalt des zweiten Beitrags vom Tatrichter noch nicht gewürdigt worden war. "

    eine generelle prüfung aller beiträge dagegen gilt als nicht zumutbar, also das handeln muss erst nach kenntniserlangung/anmahnung erfolgen.

    wens wen naeher interessiert:

    bin allerdings kein anwalt, kann auch sein das ich das ganze flasch verstanden habe.

    Ziel ist es Unfälle zu vermeiden

    2 Mal editiert, zuletzt von runatthesun (August 13, 2008 at 12:19)

  • runatthesun
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    • August 13, 2008 at 12:22
    • #15

    meiner meinung nach sind tatsachen behauptungen ok und auch meinungen stellen kein problem dar.

    was allerdings ein problem werden könnte sind rufschädigende behauptungen, sowie bleidigungen gezielt gegen eine person/unternehmen.

    Ziel ist es Unfälle zu vermeiden

  • mono
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    • August 13, 2008 at 12:46
    • #16

    Genau so sehe ich das auch. Und da der Beitrag sehr sachlich und korrekt war bin ich der Meinung das der OldScooterShop vor Gericht damit nicht durchkommen würde.

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    • August 13, 2008 at 12:48
    • #17

    Bleibt also die Frage ob jemand sich finaanziell so weit aus dem Fenster lehnen kann und will es auf einen Rechtsstreit ankommen zu lassen. Um das im Vorfeld zu klären: An dieser Stelle falle ich aus!

    In des Daseins stillen Glanz platzt der Mensch mit Ententanz.

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  • acki
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    • August 13, 2008 at 14:13
    • #18

    Joh, dann melde ich mich nochmal zu Wort.

    Es kommt bei den Tatsachenbehauptungen natürlich auch darauf an, dass diese in irgendeiner Weise geeignet sind, der betroffenen Person zu schaden. Um bei meinem Beispiel mit den Schwimmkünsten von Diabolo zu bleiben, wäre die Tatsachenbehauptung, dass er nicht schwimmen kann, selbstverständlich geschäftsschädigend, wenn Diabolo irgendwo Schwimmkurse anbietet sollte. Die Grenzen sind hier aber wie gesagt fließend.

    Ob sich nun der Betroffene finanziell aus dem Fenster lehnt oder nicht ist auch schwer zu beantworten. Es wäre ja auch gut möglich, dass er einen Rechtsanwalt im Bekanntenkreis hat, der ihm da einen Gefallen tut. O.K. die Gerichtskosten müsste er auch vorschießen, dass sind aber auch nur ein paar hundert Euro, je nach Streitwert, die man als Selbständiger schon mal investieren könnte, um drastische Einbussen in seinem Gewerbe zu verhindern. Wie gesagt, ich wäre hier sehr vorsichtig.

  • Vespa-Chirurg
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    • August 13, 2008 at 15:16
    • #19

    Moinsen

    Mann ist das eine Sache. Also sowas. Wieviel Annerkennung würde dieser Herr bekommen, wenn er sich hier anmeldet, sich entschuldigt und die ganze Sache gerade zieht.
    Das würde von Mut und Aufrichtigkeit zeugen. Würde vieleicht auch ein paar Bestellungen nach sich ziehen.
    Aber so ist es ja viel besser sich hinter Anwälten zu verstecken, zumal die ganze Sache Publik wird, da hier ja auch der ein oder andere in anderen Foren unterwegs sind.

    Mal ne Frage. Muss nicht der der einen anderen Anzeigt, erstmal beim Gericht unterschreiben, dass im Falle einer Niederlage er für alles gerade steht.
    Habe noch nie einen Angezeigt. Konnte das immer so lösen...... :D

    Hab ihr schon gehört "Diabolo kann nicht schwimmen....." :rolleyes:

    Grüße von der Küste

    Holger

    wer rechts dreht, wird Sturm ernten

  • Rita
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    • August 13, 2008 at 16:41
    • #20

    nach meinem kenntnisstand ist es ausreichend, wenn der Forenbetreiber unmittelbar nachdem er kenntnis von einem "störenden" Beitrag erhalten hat......diesen löscht....


    vereinfacht ausgedrückt.... wenn z.B.: der "OLDSCOOTERSHOP" dich anschreibt, daß dieser und jener beitrag nicht OK ist....du schnellstmöglich nachguckst und dann löschst... oder in Quarantäne nimmst bis der sachverhalt geprüft wurde.


    Rita

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