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Gesetzesänderung bzgl. Unbedenklichkeitsbescheinigung!

  • zatti01
  • March 20, 2007 at 08:57
  • zatti01
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    • March 20, 2007 at 08:57
    • #1

    Hallo!
    Hab anfang März meinen Antrag auf die Unbedenklichkeitsbescheinigung
    ans KBA geschickt und jetzt die Antwort bekommen, dass die nichtmehr nötig wäre, da die neue "Fahrzeugzulassungsverordnung" inkraft getreten ist. Ich soll mich jetzt an die für mich zuständige Zulassungsbehörde wenden, die dann im begründeten Einzelfall kontrollieren kann, ob der Roller gesucht/gemeldet ist.

    Hat schon einer Erfahrung damit? Ich hätte die Unbed.besch. nämlich gerne zu Piaggio geschickt, um von denen ne neue ABE zu bekommen...jetzt stellen sie keine mehr aus. Hab ich das richtig verstanden, dass die Zulassungsbehörde mir die ABE (Neudeutsch "Zulassungsbescheinigung Teil II") ausstellen soll?!

    Hoffe mal einer von euch weis mehr...
    tommy

  • Moskito
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    • March 20, 2007 at 12:49
    • #2

    Genau , oder Du gehst zur nächst gelegenen Polizeiwache die geben dir auch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung aus wenn dein roller nicht gekleut ist, die kannst Du dann nach PIA schicken.

    Wir fahren keine Vespa.................... die Vespa erlaubt uns nur einige Ihrer Funktionen zu übernehmen dafür bringt sie uns an unser Ziel.

  • mr.poo
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    • March 21, 2007 at 14:28
    • #3

    Wenn man ne V50 special aus Italien hat dessen Papiere an der Grenze vom Zoll einbehalten wurden schickt man die bescheinigung dann zu Piaggio in Deutschland oder nach Italien?

  • Rita
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    • March 21, 2007 at 15:53
    • #4

    nein, die Zulassungsstelle bescheinigt Dir daß ihrerseits keine Bedenken gegen Zulassung des Rollers bestehen....
    dann ab zum Tüv, Abnahme nach §21 machen

    Rita

  • mr.poo
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    • March 21, 2007 at 16:55
    • #5

    Aha...sie war ja in Italien schon zugelassen.
    Mir wurde gesagt ich brauch keinen TÜV machen sondern soll einfach eine Zweitschrift anfordern.

  • Rita
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    • March 21, 2007 at 17:18
    • #6

    Zweitschrif kann Piaggio Dir nur für "deutsche" Roller ausstellen, die hier neu verkauft wurden....

    für Deinen hat noch nie eine deutsche BE bestanden.

    Rita
    dann hat Dir derjenige halt Stuß erzählt

  • zatti01
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    • March 21, 2007 at 23:12
    • #7

    Rita scheint allwissend zu sein, also noch eine kleine Frage:
    Hab die Unbedenklichkeitsbescheinigung jetzt, wohin schick ich die? Hat jemand die Hausadresse von Piaggio? Will die 5€ nicht in den Sand setzen und es falsch verschicken.

    Vielen Dank!

    tommy

  • alexhauck
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    • March 22, 2007 at 08:02
    • #8

    ab damit zum Händler

    an Piaggio direkt schicken nützt nichts, dann bekommst die Antwort dass das über nen Händler laufen muss

    allerdings wart ich nun auch schon knapp 3 wochen auf ne Nachricht von meinem Händler dass die Papiere da sind

    • Primavera 125
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    • March 22, 2007 at 12:50
    • #9

    Hm schade schokolade, muss ich mir wohl einen suchen, der etwas weiter weg ist...der der hier ist ist das aller letzte...

    tommy

    Einmal editiert, zuletzt von zatti01 (March 22, 2007 at 12:51)

  • zatti01
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    • March 22, 2007 at 13:04
    • #10

    Hab jetzt einen gefunden, er sagt die kostet 59,90€, lieferzeiten von 2-6 Wochen sind üblich. Sind seine Angaben in Ordnung und der Preis fair?

    tommy

  • derbastian
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    • March 22, 2007 at 13:50
    • #11

    ja.

  • Rita
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    • March 22, 2007 at 18:21
    • #12

    ich hätte geantwortet:

    2-4 Wochen.... und bei uns kostets 61,50€

    Rita

    also hat der Kollege korrekt beraten

  • Vespaholiker
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    • March 22, 2007 at 18:53
    • #13

    sorry wenn ich es immer noch nicht raffe, aber wie ist das jetzt mit der unbedenklichkeitsbescheinigung? muss nur mit meiner rahmennummer zur polizei oder wie kann ich das auffassen? geht das bei straßenverkehramt nicht mehr?

    gruß und danke

    gruß

    Vespaholiker

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  • Daniel
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    • March 23, 2007 at 15:49
    • #14

    ich habe von einem meiner Roller nur ein Kopie der Betriebserlaubnis.

    Brauche ich für eine Zweitschrift trotzdem noch eine Unbedenklichkeitserklärung?

  • tn.dragon
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    • March 23, 2007 at 19:02
    • #15

    Wenn ich richtig informiert bin, kannst Du mit der Rahmen- und Seriennummer zur Polizei. Die prüfen, ob der Roller heiß ist, wenn alles in Ordnung ist bekommst Du die Bescheinigung. Soweit ich weiß, kannst Du damit zur Versicherung und die Vespa schon anmelden während Du auf die neuen Papiere wartest.

    Wenn manche Leute das täten, was sie mich könnten, würde ich ne ganze Weile nicht mehr zum Sitzen kommen!!!!!

  • Daniel
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    • March 23, 2007 at 20:17
    • #16

    Die Versicherung hab ich auch mit der Kopie bekommen.

    Gruß Daniel

  • mr.poo
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    • March 24, 2007 at 09:40
    • #17

    Mit der Kopie?
    Geht das denn auch mit der Italienischen Version einer Kopie?

  • Rita
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    • March 24, 2007 at 14:46
    • #18

    NEIN

    eigentlich darf die Versicherung auch bei Vorlage einer Kopie der deutschen Papiere kein Schild verkaufen....

    aber da die Umsatz machen wollen... unterstellen sie einfach, daß das Original zuhause liegt.... :D :D :D

    Rita

  • alexhauck
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    • March 25, 2007 at 09:26
    • #19

    meine Papiere sind nun da beim Händler
    50€ pro Stück *ürks*

    • Primavera 125
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