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Euer Aufreger der Woche?

  • SonSait
  • April 28, 2009 at 23:02
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    • November 30, 2015 at 12:05
    • #10,321

    So habe ich das in Kurzform gemeint Bingele.

    

  • bingele28
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    • November 30, 2015 at 14:55
    • #10,322
    Zitat von hedgebang

    Das ist definitiv falsch und wird zumeist mit einem gesonderten Garantieversprechen (=erweitertes Gewährleistungsversprechen des Herstellers oder Unternehmers) verwechselt. Grundsätzlich gilt, dass jeder, egal ob der Verkäufer Unternehmer oder Verbraucher (=Privatverkäufer) ist, beim Verkauf für eine mangelfreie Sache haftet, außer, die Gewährleistung ist ausgeschlossen, der Käufer kauft etwas in Ansehung von Mängeln oder verschweigt arglistig (positive Kenntnis von Mängeln der Kaufsache) Mängel, die kaufentscheidend waren. Ein Unternehmer kann die Gewährleistung richtigerweise nicht so einfach ausschließen wie ein Verbraucher beim Verkauf.
    Also ist jeder privater Verkäufer, gerade dann, wenn es um die Veräußerung von Fahrzeugen geht, gut beraten, das unter Ausschluss der Gewährleistung zu tun und etwaige Mängel für den Käufer ersichtlich in den Kaufvertrag aufzunehmen und es z.B. als "Bastlerfahrzeug" zu veräußern, wie Rassmo es schon andeutete.

    Nicht umsonst versuchen doch Fähnchenhändler (als Unternehmer) um die Ecke beim Gebrauchtwagenverkauf sich der lästigen Gewährleistungspflicht dadurch zu entledigen, das Fahrzeug in Kommission/Kundenauftrag oder für Dritte zu verkaufen.

    Mea culpa - vielen Dank für die Korrektur. Werde ich in meiner Vorlesung entsprechend berücksichtigen.

    Das mit den "Fähnchenhändlern" finde ich ein prima Beispiel. Ist bei Software noch krasser, da versucht man sich über die Regelung von Dienstleistungsverträgen aus der Gewährleistungspflicht - oder korrekt der Mängelhaftung - zu schleichen. Es gibt inzwischen genug Urteile darüber, dass Software immer einem Werkvertrag unterliegt und damit als Produkt gilt.

    Zitat von rassmo

    Lt. BGH-Urteil ist ein Gewährleistungsausschluß im Prvatverkauf durchaus zulässig, was im Rückschluß bedeutet das es ihn gibt und die Gewährleistung offenbar auch, was sich aber nicht auf ausdrücklich zugesagte Eigenschaften und Beschaffenheiten bezieht.Bsp wie ich es sehe:
    Verkaufstext: Vesparoller, fährt, schaltet und hat Licht. Unter Ausschluß der Gewährleistung.
    Für mich würde das lt. BGH bedeuten das ich den Roller zurückgeben kann wenn er nicht fährt oder die Elektrik kaputt ist.

    Aber unabhängig davon beraubst du dich m.M.n. vieler Gelegenheiten da der durchschnittliche Verkäufer es in jedem Fall genauso sieht wie ich. Also die Gewährleistung aus Vorsicht ausschließt, damit er später keinen Ärger bekommt, obwohl der Gegenstand dem Verkaufstext voll entspricht.

    Die Verwendung einer "Privatverkauf, keine Gewährleistung"-klausel ist unwirksam, weil man auch als privater Verkäufer verpflichtet ist angebotene Ware wie vereinbart zu liefern.
    Verdeckte Mängel kann es immer geben, weshalb ich es vorziehe vor Ort zu kaufen. Und dann muss ich halt genug Fachverstand haben um den zu kaufenden Gegenstand auch richtig anzuschauen und zu prüfen. Dann kann ich guten Gewissens wie besehen und probegefahren kaufen.

    Es ist immer komisch wenn der Satz nicht so endet wie man es Kartoffel.

    Früher hieß es "Iss deinen Teller leer, dann scheint die Sonne!" - Heute kämpfen wir mit Übergewicht und Klimaerwärmung.

  • Karl Lagerfeuer
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    • December 1, 2015 at 06:46
    • #10,323
    Zitat von bingele28

    Mea culpa - vielen Dank für die Korrektur. Werde ich in meiner Vorlesung entsprechend berücksichtigen.
    Das mit den "Fähnchenhändlern" finde ich ein prima Beispiel. Ist bei Software noch krasser, da versucht man sich über die Regelung von Dienstleistungsverträgen aus der Gewährleistungspflicht - oder korrekt der Mängelhaftung - zu schleichen. Es gibt inzwischen genug Urteile darüber, dass Software immer einem Werkvertrag unterliegt und damit als Produkt gilt.

    Die Verwendung einer "Privatverkauf, keine Gewährleistung"-klausel ist unwirksam, weil man auch als privater Verkäufer verpflichtet ist angebotene Ware wie vereinbart zu liefern.Verdeckte Mängel kann es immer geben, weshalb ich es vorziehe vor Ort zu kaufen. Und dann muss ich halt genug Fachverstand haben um den zu kaufenden Gegenstand auch richtig anzuschauen und zu prüfen. Dann kann ich guten Gewissens wie besehen und probegefahren kaufen.

    soviel text ohne bilders :-5

    gesendet von einem meiner 4 ipads.

  • rassmo
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    • December 1, 2015 at 09:39
    • #10,324
    Zitat von bingele28

    Die Verwendung einer "Privatverkauf, keine Gewährleistung"-klausel ist unwirksam, weil man auch als privater Verkäufer verpflichtet ist angebotene Ware wie vereinbart zu liefern.

    Der Gewährleistungsausschluß, bei Privatverkäufen, bezieht sich auch nicht auf zugesagte bzw. vereinbarte Leistungen sondern auf nicht bekannte Mängel die, ohne Gewährleistungsauschluß, der Privatverkäufer genauso beseitigen müßte wie der Gewerbliche. Zugesagte Eigenschaften kann man logischerweise nicht ausschließen.

    Jeder will alt werden, aber keiner will alt sein.

  • fgib
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    • December 1, 2015 at 13:10
    • #10,325

    Kaufe bei Kleinanzeigen ne gebrauchte Original PX sitzbank.
    Kommt wieder das Typische: Ich hab noch X Andere Sitzbänke, die sind neu und vieel Besser.
    Sind aber wieder nur Repro-Drecksbänke.
    Sage, nein die aus diesem Angebot will ich.

    Kommt heute ein Paket, ist ne scheiss Reprobank drinne :-1
    Wehe der nimmt die nicht zurück :thumbdown:

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    • December 1, 2015 at 13:11
    • #10,326
    Zitat von rassmo

    Der Gewährleistungsausschluß, bei Privatverkäufen, bezieht sich auch nicht auf zugesagte bzw. vereinbarte Leistungen sondern auf nicht bekannte Mängel die, ohne Gewährleistungsauschluß, der Privatverkäufer genauso beseitigen müßte wie der Gewerbliche. Zugesagte Eigenschaften kann man logischerweise nicht ausschließen.

    Genau so ist das das.
    Nur Privatverkäufer dürfen das, gewerbliche Verkläufer nicht.
    Weiterhin gilt, wenn man es als Privatverkäufer nicht ausdrücklich ausschließt, dann wird man was die Haftung bei versteckten Mängeln angeht den gewerblichen gliechgestellt.
    Das ist der Grund, warum das immer bei den eBay Verkäufen von Privat dabeisteht.

    Ansonsten gilt das BGB und das Handelsrecht wie bereits weiter oben erläutert.

    Nach Bruchlandung wieder mit Fahrzeug, meine Bastelvespa rennt wieder:

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    • December 1, 2015 at 19:12
    • #10,327

    Heut kam der bei Egay bestelle Seitendeckel an. Absolut schrott! Der Verkäufer hat Schöne Bilder gemacht, auf der man keine einzige Macke sieht.....ganz schön schlau.
    In der Artikelbeschreibung stand noch "guter Zustand". Das Teil ist schwer wie Blei weil es zu 50% aus Spachtel besteht. Absolut zum Kotzen. Hoffe man sieht es auf dem Bild einigermaßen.

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    • December 1, 2015 at 23:22
    • #10,328

    Das ist doof, solche Spacken machen den Ruf vom eBay kaputt. <X

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    • December 2, 2015 at 06:20
    • #10,329

    Welcher ruf könnte daduch beschädigt werden?

    Es bestätigt nur

    Mein V50 Winterprojekt

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    !!!wer rechtschreibfehler findet darf sie behalten!!!

  • Blechnase
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    • December 2, 2015 at 06:27
    • #10,330

    War von einem recht bekannten Teilehändler aus Arschaffenburg. Dieser Mopedstore.......komme jetzt leider nicht auf den Namen :D
    Will ja keinen Ruf schädigen.

    @Blechkultur müsste wissen was ich meine.

    Hab dem Verkäufer mal eine Nachricht geschrieben, mal schauen was sich ergibt.

  • bingele28
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    • December 2, 2015 at 18:58
    • #10,331
    Zitat von Blechnase

    ...Arschaffenburg...

    Nette Ortschaft

    Es ist immer komisch wenn der Satz nicht so endet wie man es Kartoffel.

    Früher hieß es "Iss deinen Teller leer, dann scheint die Sonne!" - Heute kämpfen wir mit Übergewicht und Klimaerwärmung.

  • Blechnase
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    • December 2, 2015 at 21:38
    • #10,332

    Den wahren Namen der Stadt möchte ich aus möglichen Rufschädigenden Gründen nicht schreiben. Deshalb habe ich mit einem wirren Buchstabengewusel den Ortsnamen völlig unkenntlich gemacht.

  • chup4
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    • December 2, 2015 at 23:04
    • #10,333

    u mean "Ass-Monkey-Castle" ?

    Aufbau eines Rennrollers für die European Scooter Challenge

    ESC seit 2013 K5


    BaB-Race-Meister 2015+2016

    K5 Pechvogel

    http://www.eurochallenge.de

  • Blechnase
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    • December 3, 2015 at 14:47
    • #10,334

    Yes. The seller sends me a retour label to send the seitendeckel back. I find this is a nice train of him.

  • pkracer
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    Baotian BT50QT-11 RETRO BIKE...Das Fahrzeug zeichnet sich durch den geringen Verbrauch, Laufruhe und Umweltfreundlichkeit aus.
    • December 3, 2015 at 23:41
    • #10,335

    Kann bzw. muss man bei einem gewerblichen Anbieter wohl erwarten dürfen. Auch wenn der Typ (ich gehe davon aus, dass wir über M. S. sprechen) in seinen Inseraten meist großformatige Fotos hat, auf denen man die Mängel seiner Ansicht nach erkennen kann.

    Deine Mudda erkennt Geschlechtskrankheiten am Geschmack.

  • Vespilot
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    • December 3, 2015 at 23:56
    • #10,336
    Zitat von seb.d.

    welcher ruf könnte daduch beschädigt werden?

    es bestätigt nur

    @seb.d. da kennst du ebay wohl anders als ich....
    bisher keine wirklich negative erfahrungen damit, sogar bei vespa-teilen...

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    • December 4, 2015 at 06:17
    • #10,337
    Zitat von pkracer

    Kann bzw. muss man bei einem gewerblichen Anbieter wohl erwarten dürfen. Auch wenn der Typ (ich gehe davon aus, dass wir über M. S. sprechen) in seinen Inseraten meist großformatige Fotos hat, auf denen man die Mängel seiner Ansicht nach erkennen kann.


    Trotz guter und grosser Bilder konnte ich nichts von den Beschädigungen sehen. Man sieht sie, je nachdem wie das Licht einfällt und die Perspektive gewählt wird, jedoch direkt. Und es muss einem Verkäufer normalerweise auffallen wenn man sowas Inseriert. Naja, solange ich mein Geld wiederbekomme -> schwamm drüber.

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    • December 5, 2015 at 03:37
    • #10,338

    Das sind ja Handyphotos, da hat der Verkäufer wohl mit einer zu schlechten Kamera gearbeitet.
    Handykameras im Kunstlicht am Ende noch ohne Blitz, da gibt es keine Tiefenschärfe und die hätte
    es gebraucht, damit man die Beulen in dieser Perspektive hätte erkennen können.

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    • December 5, 2015 at 12:51
    • #10,339

    weiter oben im Thread hab ich ja auch Bilder mit meinem Handy, im Kunstlicht, ohne Blitz gemacht. Und da sieht man sehrwohl die Beulen und sogar die Schatten von den Miesen Spachtelarbeiten.

  • Creutzfeld
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    VO Gruppenduscher e.V. Duschenbereitsteller
    • December 5, 2015 at 18:15
    • #10,340

    Wie wenig Eier muß Mann haben um mit völligster hingabe die Helene Fischer Weihnachtslieder :+1 mit zu singen???
    Der unter mir wohnt macht das grad... :-1
    Habs gestern in der Werbung gesehen das die jetzt auch zu Weihnachten die Menschheit terrorisiert

    FÜR VERDREHTE FOTOS ÜBERNEHME ICH KEINE HAFTUNG

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