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Worüber freut ihr euch gerade?

  • Geile Idee, aber mit den Plaketten wäre ich vorsichtig. Bin kein Jurist, aber ich glaube, das wäre Urkundenfälschung

    dio mio

  • Geile Idee, aber mit den Plaketten wäre ich vorsichtig. Bin kein Jurist, aber ich glaube, das wäre Urkundenfälschung

    Stimmt

    Da habe ich gar nicht dran gedacht. Dann ohne ;)

    Danke

    FÜR VERDREHTE FOTOS ÜBERNEHME ICH KEINE HAFTUNG

  • Solange keine offiziellen Plaketten nachgeahmt werden ist das kein Problem.

    Mir fällt dort eine Interpretation alá Disney oder Acme ein mit Comicköpfen als Wappen, oder "Gotham City" mit dem Batman Logo im Zentrum.

    Solange das Fahrzeug nur schiebend bewegt wird ist das auch juristisch kein Thema.

    Originalgetreue Nachbildungen im öffentlichen Raum sind ein größeres Problem.

    Da kann man eher ein Fahrzeug ohne Zulassung bewegen, das geht milder ab.

    Gruß Jürgen

  • Da kann man eher ein Fahrzeug ohne Zulassung bewegen, das geht milder ab.

    Das würde ich bezweifeln.

    Ohne Zulassung auch keine Versicherung.

    Aber zugelassen und auf privaten Veranstaltungen auf Privatgrund kann ich auch das Kennzeichen abdecken und durch ein Fake-Kennzeichen oder Anscheins-Kennzeichen ersetzen.

    Wenn ich Creutzfeld richtig verstehe, will er letzteres genau so machen: mit offiziellem amtlichen Kennzeichen (mit EU-Zeichen etc) zu den Treffen hinfahren und für das authentische Rost-BlingBling dann vor Ort und abgeparkt das rostige Blech als Kennzeichen-Attrappe dran pappen (bspw mit Magneten)

  • Einmal abschweifen:


    1. Für das einfache Fahren mit einem nicht zugelassenen Fahrzeug sieht der Bußgeldkatalog ein Bußgeld von 70 Euro vor. Werden dabei zusätzlich ungültige Kennzeichen verwendet, erhöht sich das Bußgeld auf 80 Euro.

    2. Paragraf 6 des Pflichtversicherungsgesetzes (PflVG) legt fest, dass das Fahren ohne Versicherungsschutz eine Straftat darstellt. Es drohen unter anderem der Entzug der Fahrerlaubnis, eine Geld­stra­fe von bis 180 Tagessätzen oder Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr.


    3. Wer den Straftatbestand des Kennzeichenmissbrauchs erfüllt, muss im Fall einer Verurteilung mit einer Geldstrafe oder alternativ dazu einer Maximalfreiheitsstrafe in Höhe von einem Jahr rechnen. Sollte es seitens des Gerichts zu einem Entzug der Fahrerlaubnis kommen wird zusätzlich zu dieser Strafe auch noch ein Eintrag in das Fahreignungsregister, welches früher als Verkehrszentralregister bekannt gewesen ist, mit drei Punkten vorgenommen. Sollte es im Zusammenhang mit einem Missbrauch des Kennzeichens zu einem Fahrverbot kommen erfolgt ein Eintrag in das Fahreignungsregister mit zwei Punkten.


    Zur Not kann man sich bei einer Kontrolle ohne Kennzeichen noch mit einer Probefahrt herausreden, immer glaubhaft bei unseren alten Schätzchen. Sofern man nicht zu weit vom Heimatort entfernt ist, jedoch ist es auch nicht mehr so lax wie noch zu meinen Jugendzeiten.


    Bei dem Führen eines Fahrzeugs mit "gefälschten" Siegeln kommen meistens alle genannten Punkte zusammen. Leider kann ich da auf Erlebnisse im Bekanntenkreis. zurückgreifen. Ein Kumpel aus der Schrauberhalle damals hatte sich für eine "Probefahrt" die Kennzeichen meines Autos "geborgt" um mal in die Diskothek zu fahren. Somit kann ich. nur die Aussagen meines Anwaltes wiedergeben. (*Danach waren meine Kennzeichen immer mit Torx-TR befestigt :-4)

    Gruß Jürgen

  • Moin

    Die ranzigen Leuchten von der Lichtleiste, wo auch das Kennzeichen dran hing, funktionieren beide. Hätte ich nicht gedacht. So wie die von außen aussahen. Gute Hella Qualität. Mal schauen was ich mit mache. Aber sowas freut mich wenn so'n "Schrott" noch funktioniert. Ein Glas ist noch komplett heile. Das andere hat leider nen Sprung.

    FÜR VERDREHTE FOTOS ÜBERNEHME ICH KEINE HAFTUNG

  • Moin,

    bin heute morgen mal bei schönstem Wetter auf meine Lieblingsrelaxbank an die Mosel gefahren und habe mal den neuen Seitenständer, den ich seit gestern mit Hilfe von Creutzfeld gefunden habe, ausprobiert. Klappt hervorragend und ist zu dem auch noch günstig.^^

    Viele Grüße

    Bernhard