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Beschädigung durch Spedition

  • mj109
  • November 30, 2009 at 22:40
  • schnittchenklauer
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    v50 elestarter
    • December 1, 2009 at 22:46
    • #21

    schau doch mal in den karton - lack ist ja gesplittert!!vllt. hast du glück und im karton sind rückstände vom lack!!auch wenn dieser komplett aufgerissen worden ist, kann man trotzdem noch einige "spuren" erkennen!!mach es mit zb. deinem nachbarn oder jemanden von deiner arbeit - zeugen die nicht aus der family kommen sind noch besser!!zudem muss jeder fahrer von waren jedem kunden darauf aufmerksam machen, dass der karton kaputt ist und das die ware evtl. beschädigt sein könnte - tut er es nicht, kann man schon davon ausgehen das alles i.o. ist (wir reden jetzt mal nicht von waren aus glas etc). ausserdem hätte es deine ma gesehen, wenn der karton kaputt gewesen ist!!!!!ne v wird ja nun nicht als päckchen versendet!!aber mal so nur gefragt?!unter dem lack rostet es?schaut so zumindest für mich so aus!!!

    mit dem fotos und motor usw. kann man so und so auslegen!!vllt. sind es ja noch alte fotos?und vllt. hat der verkäufer darauf spekuliert, dass er versenden wird und wenn nicht, dann ist ihm ganz plötzlich die v umgefallen!!kann alles möglich sein - daher verlass ich mich nie auf fotos!!!!
    wenn du aber von dem passus ausgehst - so gekauft wie gesehen - hast du nun einen vorteil: diese ware ist nun nicht so, fotos als beweis!!daher würde ich nun anzeige erstatten, erstmal gegen unbekannt, zumal es nicht unbekannt ist denn es kann nur spedition oder verkäufer gewesen sein!!!auch wenn die spedition keine fotos gemacht hat, wird jeder schaden der vorhanden ist aufgenommen?!wie beim abschleppen eben!!aber da du eh etwas am motor machen musst, dann würd ich bei euch in hh zum richtigen vespaladen fahren und dem verkäufer die sachlage erklären und wenn dieser nun meint, die beule ist alt -> verkäufer muss zurück nehmen (foto als beweis, dass der zustand anders ist als ware die du bekommen hast), wenn der schaden neu ist (ganz neu) dann liegt es auf der hand und niemand möchte negativen schlagzeilen haben!!

    wegen den papieren - hast du einen grünen schein dazu bekommen?!nur weil die rahmennummer rein geschrieben worden ist, heißt es noch lange nicht, dass urkundenfälschung vorliegt!!daher geh zu den burschen in grün ...

    aber du hast ja schon etwas erreicht - der verkäufer geht auf privat!!das ist schon fast ein schuldgeständnis, wer nicht zu verbergen hat nimmt auch ne negative in kauf und schreibt noch einen text runter!!..

    zu ebay würde ich eindringlich noch einmal mitteilen, dass es schon kein privatverkauf mehr macht, sondern schon gewerblich betreibt und dann schauen sie genauer auf die finger, alle angebote sammeln und zu denen senden!!! ..

    -> so im wettskandal sage ich: verkäufer hat schmuh gemacht und beule ist alt :-8 !!! ...

  • stefbold
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    • December 2, 2009 at 00:57
    • #22

    der Roller ist definitiv ein Italiener (kein Tacho/ital. Rücklich und die offenen 4 Loch Felgen) - die einzig legalen deutschen Papiere sind ein ein von der Zulassungsstelle abgestempelter DIN A4 TÜV Lappen mit sonem Hologrammsticker (zumindest hier in Bayern). - und da wird normalerweise die Rahmennummer per PC eingefügt vor dem Ausdrucken.

    Falls Du andere Papiere dazubekommen hast -eine deutsche Erstschrift oder Zweitschrift ist definitiv faul (auch wenn man munkeln hört dass bei Piaggio der eine oder andere Italiener bzgl. Zweitschrift durchrutschen kann).

    Scann mal was Du bzgl. Papiere bekommen hast.

    Ich würde allerdings nicht gleich zur Polizei gehen bevor Du final Antwort bzw. keine von dem Verkäufer bzw. Ebay bekommen hast. Die können maximal beurteilen (über die Zula) ob dat Dingens in D als gestohlen gemeldet ist - und das halte ich für unwahrscheinlich. wenn Du Pech hast wird das Beweismittel sichergestellt und Du hast diese und nächste Saison erstmal garnix zum Rumrollern und das Geld siehste auch lange Zeit nicht mehr (wenn überhaupt nochmal)

    Der Weg die Gewährleistung über die aufgrund der anderen Aktionen gewerbsmässige Tätgikeit des Verkäufers nachzuweisen hilft dir garnix - ihm bringt das zwar kurzfristig ebaysperre und mittelfristig Ärger mit dem Finanzamt, und das auch nur wenn er auch diesbezüglich nichts versteuert - der Verkauf als Bastelobjekt/Teileträger wie auch immer ist auch bei gewerblichen Händlern bewährte Praxis.

    Wenn die Papiere faul sind würde ich unter Angabe der von Dir genanten Gründe (Beule, fehlende Funktion, evtl. nichtvorhandene gültige Papiere) per Einschreiben auffordern den Kauf rückgängig zu machen (falls Du nen Anwalt kennst lass es ihn schreiben).

    - oder ansonsten müsst Ihr gemeinsam die (eigentlich immer vorhandene) Versicherung des Transportunternehmers in Anspruch nehmen + ca 100Euro für TÜV und Zula + notwendige Reparaturen beim Fachhändler damit er wieder geht. - So ein Knick passiert eigentlich nur wenn was drauffällt oder umgekehrt, wenn der Roller so umfällt siehst dus auch an anderen Stellen - ich denke schon dass das ein Transport oder Verpackungsschaden ist

    Alles Gute und btw. 1600€ für den abgebildeten Zustand fand ich jetzt definitv nicht zu viel

  • pkracer
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    • December 2, 2009 at 08:30
    • #23
    Zitat von stefbold

    ...
    Der Weg die Gewährleistung über die aufgrund der anderen Aktionen gewerbsmässige Tätgikeit des Verkäufers nachzuweisen hilft dir garnix - ihm bringt das zwar kurzfristig ebaysperre und mittelfristig Ärger mit dem Finanzamt, und das auch nur wenn er auch diesbezüglich nichts versteuert - der Verkauf als Bastelobjekt/Teileträger wie auch immer ist auch bei gewerblichen Händlern bewährte Praxis.

    ...

    Sorry, aber das ist einfach nicht richtig. Gewerbliche Anbieter haben gegenüber Privatkäufern immer eine mindestens einjährige Gewährleistungspflicht. Punkt.

    Deshalb werden bei mobile.de und anderswo Schrottkarren auch ausdrücklich immer "nur für Händler oder Export" angeboten. Bei Geschäften von Gewerbetreibenden untereinander wird davon ausgegangen, dass ein gewerblicher Käufer durch seine beruflich bedingte Erfahrung nicht so schutzbedürftig wie ein privater Käufer ist, deshalb kann nur bei Gewerbetreibenden untereinander oder bei Verkauf von Privat die Gewährleistung ausgeschlossen werden.

    Der beliebte Zusatz bei gewerblichen Anbietern "Verkauf als Schrott zum Kilopreis" oder "Bastlerfahrzeug/Teileträger" ist bei Verkauf an Privatpersonen rechtlich absolut wirkungslos, nur "wo kein Kläger, da kein Richter", weil ja bei so einer Beschreibung jeder weiß, was er da kauft.

    Die Polizei einzuschalten hingegen bringt hier erstmal genau gar nix, zumindest nicht im Hinblick auf Schadenregulierung. Dafür wäre ein Zivil- und kein Strafgericht zuständig.

    Deine Mudda erkennt Geschlechtskrankheiten am Geschmack.

  • mj109
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    • December 2, 2009 at 09:58
    • #24

    Hallo

    Wow, hab mir jetzt erstmal die ganzen Meinungen durchgelesen und bedanke mich für die Hilfe. Das macht mir doch wieder mut. Ja, werde mich mit meinem Anwalt mal hinsetzen und eine Strategie basteln.
    Problem ist, dass der Verkäufer nicht an sein Telefon geht. Egal zu welches Tageszeit. Aber ich bleibe penetrant.

    Melde mich hier dann wieder. Versuche auch eine Kopie des Scheins hier reinzusetzen. Muss sie mir aber erst zuschicken lassen.

    Grüße

  • pkracer
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    • December 2, 2009 at 10:01
    • #25

    Zuschicken lassen vom Verkäufer? 8|

    Oder von Verwandten, bei denen der Roller jetzt steht?

    Deine Mudda erkennt Geschlechtskrankheiten am Geschmack.

  • Automatix
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    • December 2, 2009 at 13:14
    • #26

    Es gibt hier zwei Punkte, die es hier - wie vielfach beschrieben zu klären gilt:

    - Wer haftet für den Transportschaden? Hier solltest Du umgehend die Spedition kontaktieren und den Schaden im Nachhinein melden.

    - Ist eine Rückabwicklung des Verkaufes möglich? Du hast - wenn auch nur auf gerichtlichem Weg - relativ gute Chancen, da der Verkäufer sicher kein Privatverkäufer im Sinne der ebay-Statuen ist. Er hat u.a. mehrere ebay Identitäten und kauft Vespen, möbelt die auf (ob professionell oder nicht vermag ich nicht zu beurteilen) und verscherbelt diese in der Bucht. Druckmittel für Dich sind:

    a) Androhung einer Meldung bei ebay (falsche Produktbeschreibung: deutsche Papiere; kein Privatverkäufer)
    b) Androhung der Meldung beim zuständigen Finanzamt.

    Hier ein Beispiel für einen gekauften Roller:


    Diese Karre läuft gerade in der von Dir geposteten Auktion.

    Es müsste also schon sehr übel für Dich laufen, wenn Du nicht zu Deinem Recht kommen würdest.

    Beste Grüße,

    Automatix

    PS: Der Ratschlag, alle Auktionen des Verkäufers durchzusehen, ist genau der Richtige. Sollte der Kamerad nicht bereit sein das Geschäft rückabzuwickeln - und zwar unter Erstattung aller Kosten - würde ich keine Sekunde zögern und den juristischen Weig einschalgen

    "Erfahrung ist der Name, den die Menschen ihren Irrtümern geben." Oscar Wlde

  • runatthesun
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    • December 2, 2009 at 14:14
    • #27

    was folgt ist keine rechtsberatung sondern nur der kram den ich eh noch in einer klausur schreiben muss ;), also besser zu einem anwalt gehen.

    entscheidend ist erstmal ob der verkäufer gewerbsmässig handelt.
    eine kurze google suche nach der angegebenen handynr zB legt diesen verdacht nahe, da er/sie sich mit dieser handykontakt nr auf verschieden plattformen mit verschiedenen modellen wiederfinden. vlt hat der konto nhaber ja auch eine werkstatt in dem ort? etc.
    mitunter lassen sich recht schnell genug hinweise finden die den verkäufer als gewerblich indentifizieren. auch die formulierung "wir" und die angabe von AGBs laesst auf gewerlichkeit schließen. (anmerkung: die formulierung: "Wir akzeptieren keine Rücknahmen" ist bedeutungslos, da rechtswidrig wenn gewerblich).

    auch ein tipp: bei google mal "ebay vespa und den standort" eingeben, da finden sich auch einige mit exat der gleichen schlußformulierung.

    wuerde da einfach mal alle treffer mit der gleichen formulierung und verschiedenen modellen dokumentieren.

    wenn sich die gewerblichkeit bewahrheitet, wovon ich ausgehe hat man als verbraucher recht viele durchaus einfache mittel.

    die erste und einfachste - ist der widerruf bei fernabsatz ohne angabe von gründen (wobei die schäden zum problem werden könnten, deswegen gut dokumentieren).dann innerhalb von 14 tagen das ding auf seine kosten zurückschicken. wenn du über dieses recht nicht belehrt wurdest - was ich bezweifel da er ja nicht gewerblich auftreten will ist die frist wesentlich länger nämlich bis zu 6 monate.
    zur haftung bei transportschäden: das ist, wenn man die gewerblichkeit nachweisen kann nicht dein problem. würde ich mich, wenn er vermutlich gewerblich handelt auch gar nicht drum kümmern - ausser das du es dem verkäufer mitteilen musst. da ein gefahrübergang bei verbraucherkäufen ausgeschlossen ist.

    falls es sich doch nicht nachweisen laesst das er das teil gewerblich verkauf hat wovon ich nicht ausgehe. ist der "transportschaden" so er denn einer ist erstmal dein problem. deswegen würde ich das dem spediteur auf jedenfall melden, eventuell hat der sogar fotos.
    Auch das "Und bisher sprang der Roller auch noch nicht an. Die Restauration war sehr schlecht durchgeführt, das Schloss funktioniert nicht, der Sitz passt nicht auf den Zapfen, etc." sind gravierende sachmaengel bei denen du gegenüber dem veräufer recht hast.

    kurzum: geh so schnell wie möglich zu einem anwalt (die sachmängel musst du dem verkäufer melden). lass dich da beraten und hol dir ggf. auf dem zivilklage weg deine kohle wieder. das stinkt so das ich das auf jedenfall durchfechten wuerde. aber wie gesagt erst nach einer guten jur. beratung. vlt reicht ja auchschon ein brief vom anwalt mit den hinweisen und indizien das er dir die kohle und die des anwaltes direkt bezahlt.

    Ziel ist es Unfälle zu vermeiden

    Einmal editiert, zuletzt von runatthesun (December 2, 2009 at 14:19)

  • pkracer
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    Baotian BT50QT-11 RETRO BIKE...Das Fahrzeug zeichnet sich durch den geringen Verbrauch, Laufruhe und Umweltfreundlichkeit aus.
    • December 2, 2009 at 15:02
    • #28

    Und ich sach noch... :rolleyes:

    Jedenfalls sollte versucht werden, solchen Typen das Handwerk zu legen. Ich hoffe, der Topiceröffner kann sich dazu durchringen, bei dem Vogel hart durchzugreifen.

    Den schnellen Euro mit Verkaufsrestaurationen verdienen wollen momentan ja nicht wenige, aber gleichzeitig nicht die Pflichten eines Gewerbetreibenden auf sich nehmen. Beides auf einmal geht nunmal nicht. Schön, dass sich mal einer davon die Finger verbrannt hat. Bei der Vielzahl der privaten Accounts lässt sich m. E. sogar Vorsatz bei der Verschleierung der gewerblichen Tätigkeit konstruieren, das freut das Finanzamt ganz besonders...

    Deine Mudda erkennt Geschlechtskrankheiten am Geschmack.

  • mj109
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    • December 2, 2009 at 19:31
    • #29
    Zitat von pkracer

    Zuschicken lassen vom Verkäufer? 8|

    Oder von Verwandten, bei denen der Roller jetzt steht?

    Ja, natürlich von Verwandten, wo der Roller jetzt steht. Der Verkäufer meldet sich ja nicht mehr.
    Aber auch bei ebay meldet er sich nicht, bzgl der Auktion.

    Werde mich jetzt mit meinem Anwalt zusammensetzen und ihn kontaktieren. Mal sehen, wie er reagiert.
    Auch ein anderer Käufer hat lediglich Papiere bekommen, wo noch kein Käufer / Vorbesizter eingetragen war. Das ist doch mal selten, für einen 35 Jahre alten Roller. Der hat die Lappen sicher zu hunderten Zuhause liegen.

    Halte euch auf dem laufenden.

  • tenand
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    • December 3, 2009 at 10:22
    • #30
    Zitat von Pornstar

    Ich kann nur ganz klar dazu auffordern, dass Du Dich grade machst. Rücksprache mit dem Anwalt halten und ab zur Polizei damit. Gleichzeitig ALLE verfügbaren Ebayauktionen speichern um einen gerwerbemäßigen Handel zu belegen. Solchen Typen gehört das Handwerk gelegt!

    Sehe ich ganz genauso!

  • pepe.piaggio
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    • December 3, 2009 at 16:30
    • #31

    mal ne Frage zu dem Bild in dem ersten Tread:

    ist den das der gleiche Roller wie in der ebay Auktion?

    Ist das ein Bremspedal auf der Linken Seite? Warum ist der Vespa schriftzug Spiegelverkehrt? und die Farbe ist doch auch wesentlich dunkler als auf den Auktionsbildern?
    Sieht zumindest für mich so aus. Warum sind bei der Ständerbefestigung vier statt zwei Schrauben? Und bei dem schaden kann doch die Verpackung nicht Annähernd in Ordnung gewesen sein.

    Wie seht Ihr das?

    David

  • mj109
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    • December 3, 2009 at 16:36
    • #32

    Bild ist gespiegelt. Farben sind etwas anders, da ich das bild mit meiner Cam am Powerbook gemacht habe.

    Naja, Packung ok gewesen sein, wenn der Schaden zwischen ebay Fotos machen und einpacken entstanden ist. Was ich mal annehme.
    Foto von den papieren stell ich wochenende hier ein. Aber ist nur der grüne lappen, ohne TÜV stempel etc.

    4 schrauben sind nur auf der einen seite und 2 davon gehören zur bremse.
    Ist doch korrekt so, oder.

  • rassmo
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    • December 3, 2009 at 16:45
    • #33
    Zitat von mj109

    4 schrauben sind nur auf der einen seite und 2 davon gehören zur bremse.
    Ist doch korrekt so, oder.

    Ja, ist ok. 4 Schrauben auf der Seite der Bremse 2 auf der Anderen. Der grüne Schein kann eigentlich gar nicht sein, da der nur für von Piaggio nach Deutschland importierte Vespae gilt. Da deine ohne Tacho ist kann es keine deutsche sein. Wahrscheinlich ist es ein Blankobrief für "Sammler" in den die Nummern eingetragen wurden.

    Jeder will alt werden, aber keiner will alt sein.

  • pkracer
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    • December 3, 2009 at 16:50
    • #34

    Wenn es tatsächlich eine grüne Betriebserlaubnis sein sollte, wäre die wohl einer Zweitschrift von Piaggio für deutsche Fahrzeuge nachempfunden. Die gibt es aber nicht für italienische Fahrzeuge, sondern dafür braucht man ein TÜV-Gutachten, was durch Stempel der Kfz-Zulassungsstelle zur Betriebserlaubnis wird. Die TÜV-Gutachten sind auch häufig grün, aber wie gesagt sollten dann Stempel von TÜV und Zulassungsstelle drauf sein.

    Wenn dem nicht so ist, hat der liebe Verkäufer auch noch eine Urkundenfälschung begangen. Da freut sich dann zusätzlich noch der Staatsanwalt. Sowas ist kein Spaß und wird durchaus verfolgt und nicht milde bestraft.

    Deine Mudda erkennt Geschlechtskrankheiten am Geschmack.

  • wellenreiter
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    • December 3, 2009 at 19:36
    • #35

    Gibts nicht jemand aus Wemding, der die Möglichkeit hat das mal vor Ort abzuklären? der Ort ist nicht wirklich groß. Jemand der da Vespas restauriert und verkauft sollte eigentlich bekannt sein.

    Cosa Kupplung (4 Scheiben/ 8 Federn/ 21 Zähne) zu verkaufen, ca. 2500 km gelaufen

  • mj109
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    • December 3, 2009 at 21:03
    • #36

    Hallo

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    Einmal editiert, zuletzt von mj109 (February 20, 2010 at 16:32)

  • stefbold
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    • December 3, 2009 at 22:15
    • #37

    bingo jetzt hastn am sack - das ist nachträglich eingetragen - erstaunlicherweise sogar dem baujahr entsprechende papiere was bei der 50n gar nicht so einfach ist V5A2M motor drin (die knicke schauen ein bisschen nachträglich gemacht aus und auch nicht so als obs das originalpapier wäre)

    aber am wichtigsten - ausführung b ist die special die zeitgleich mit den rulis im angebot war auch mit V5A2M - deine wäre ausführung A :)

    und selbst wenns ein NOS Brief ohne Nummer aus ner Händlerpleite war - normalerweise steht das Datum richtig drin und nicht nur das JAhr und bei Oribriefen meist auch zumindest der erste Besitzer (nicht zwangsläufig aber alles Indizien das da was getürkt wurde)

    Und natürlich - ein Italiener mit ner Zweitschrift geht vielleicht noch - aber Ori-Pappbrief + Fehler (B statt A) + die Ungereimtheiten stinken schon gewaltig.

    AB zum Anwalt und einen schönen Brief mit einer Frist setzen bis zu der er Dir den vollständigen Kaufpreis erstattet ansonsten übergibst Du das Thema an die zuständigen Stellen - würd ich mal sagen

    Einmal editiert, zuletzt von stefbold (December 3, 2009 at 22:30)

  • silencenoise
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    • December 3, 2009 at 22:59
    • #38

    eindeutig nachgetragen und dann noch nicht einmal richtig....
    ich würde an deiner stelle nochmal mit dem transportunternehmen reden, ich meine wieso machen die keine fotos wenn dort offensichtlich beulen zu sehen sind?? das ist doch das erste was sich so ein unternehmen aufschreibt bevor es da ärger geben könnte?? ....

    naja auf jedenfall ist diese sache hier echt assi und ich hoffe für dich das es alles positiv für dich endet!!!

    mfg

  • .James.
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    • December 4, 2009 at 13:54
    • #39

    frechheit das alles, auf alle Fälle zum Anwalt gehn...
    Es ist Vollkommen klar, dass es sich hier um einen professionellen Verkäufer handelt... :+1

    Kupplungsbeläge sind Verbrauchsgegenstände!

  • Automatix
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    • December 4, 2009 at 16:01
    • #40
    Zitat von stefbold

    AB zum Anwalt und einen schönen Brief mit einer Frist setzen bis zu der er Dir den vollständigen Kaufpreis erstattet ansonsten übergibst Du das Thema an die zuständigen Stellen - würd ich mal sagen


    Ich würde sogar noch weiter gehen: Kaufpreis plus alle angefallenen Kosten (Transport, Rechtsanwalt, Zinsen).

    Beste Grüße,
    Automatix

    "Erfahrung ist der Name, den die Menschen ihren Irrtümern geben." Oscar Wlde

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