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Probleme beim Beantragen neuer Vespa Papiere

  • 2mazz
  • January 25, 2010 at 10:14
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    • January 25, 2010 at 10:14
    • #1

    MoinMoin

    ich habe übers gsf 2 rahmen gekauft:
    - habe einen Kaufvertrag bekommen
    - Nummern sind in beiden Rahmen eingeschlagen und lesbar
    -an einem Rahmen ist das typenschild vorhanden, sowie ein Versicherungskennzeichen (1993)!

    Mein Vorhaben => Unbedenklichkeits Bescheinigung und dann nach Piaggio schicken, sowie in dem Topic unter Tipps&Tricks!!!

    Habe mir alles notiert und bin dann erstmal zur Polizei (so wie früher)
    Dort wurden ich zu diversen Polizeistellen/Kommissariaten geschichkt, im Endeffekt hatte keiner ne Ahnung, es gab nur die "Aussage gibts nicht mehr, direkt an Piaggio wenden"

    Habe im 2ten Schritt beim Straßenverkehrsamt angefragt!
    Telefonische Aussage : "bringen sie den Kaufvertrag mit sowie die notierten Rahmennummern, mehr brauchen sie nicht" <= hatte meinen Fall deutlich geschildert!
    Habe heute morgen 1,5h aufm Amt gesessen... bin dran..... und es kam folgendes :

    1. Das örtlich Straßenverkehrsamt könne keine Unbedenklichkeitsbescheinigung austellen, könnte nur das Amt aus dem Bezirk die Rahmen stammen
    (in meinem Fall Berlin)
    2. Ich bräucht neben dem Kaufvertrag eine eidestattlich Versicherung des Verkäufers, dass er die Papiere verloren hat!!!

    Toll, geht es nicht irgendwie noch anders/einfacher....?? Kann doch nicht sein, dass wenn man ein Kfz kaufen möchte und sich versichern will, dass es weder geklaut noch wegen technischen Defekts eingezogen wurde, son Aufwand betreiben muss!

    mfg
    tommy

    Gott sprach: "Hirn ist aus, jetzt werden Titten verteilt!!!"

    Einmal editiert, zuletzt von 2mazz (January 27, 2010 at 12:10)

  • pkracer
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    • January 25, 2010 at 10:43
    • #2

    Mal so rein theoretisch überlegt :rolleyes: : Bist du sicher, dass die Rahmen aus Berlin stammen und nicht vielleicht doch von einem Kumpel aus dem gleichen Zulassungsbezirk wie deinem? Vielleicht findet sich ja sogar noch ein alter Kaufvertrag mit diesem Kumpel über die beiden Rahmen samt eidesstattlicher Versicherung?

    Deine Mudda erkennt Geschlechtskrankheiten am Geschmack.

  • 2mazz
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    • January 25, 2010 at 10:50
    • #3

    Jaa ich erinnere mich.... da war doch mal was....

    ist ja nicht so, dass ich darüber noch nicht nachgedacht hätte, nur ich kenne den verkäufer nicht war wirklich ein netter Kerl und will ihm nicht zu Nahe treten, aber er hat die Rahmen auch nur angekauft.... sollte irgendwas mit den Rahmen sein (geklaut/wegen technischem Defekt stillgelegt)...... und mein besagter wiederaufgetauchter Freund hat ne eidestattliche abgegeben, oder der Beamte erinnert sich nach Wochen noch an mich....
    Was passiert dann?

    mfg
    tommy

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  • rassmo
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    • January 25, 2010 at 10:56
    • #4

    Mach es doch einfach wie beim Fahrrad. Du hast die Rahmen im Wald, auf einem Schrottplatz oder wo auch immer gefunden und meldest das dem Fundbüro. Freundlicherweise erklärst du dich bereit die Rahmen bei dir zu lagern bis sich der Besitzer meldet. Nach Ablauf eines Jahres, ja ich weiß das dauert, gehen die Rahmen in deinen Besitz über. Dann kannst du Papiere beantragen.

    Dauert ist aber relativ sicher.

    Jeder will alt werden, aber keiner will alt sein.

  • 2mazz
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    • January 25, 2010 at 11:03
    • #5

    :-4
    Die Dinger sollten fertig sein zur kommenden Saison

    Edith hat gerade geträumt, dass der Verkäufer, ein lange nicht mehr gesehener Freund, die eidestattliche Erklärung abgeben hat!
    Die beiden Rahmen/Roller hier im Bezirk doch mal vor Anno pratsch Jahren angemeldet waren!
    Der Freund aber nach Berlin gezogen ist und Edith ihn besucht hat und Vorort den Kaufvertrag gemacht hat!
    Dann wäre Tante Edith doch fein raus oder?

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    Einmal editiert, zuletzt von 2mazz (January 25, 2010 at 11:11)

  • pola
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    • January 25, 2010 at 11:12
    • #6
    Zitat

    Auskunft aus dem Zentralen Fahrzeugregister

    Aktueller Hinweis
    Am 01.03.2007 trat die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) in Kraft. Damit entfällt die Verpflichtung, bei Fehlen der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) einen Auszug aus dem Zentralen Fahrzeugregister (ZFZR) beizubringen. Diese Auskunft, die Informationen liefert, ob für das angefragte Fahrzeug eine Erfassung oder ein Suchvermerk im ZFZR vorliegt, wird die jeweils zuständige Zulassungsbehörde in Einzelfällen, in der Regel online, bei dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) einholen. Nach dem Inkrafttreten der FZV entfällt die bis dahin gültige KBA-Gebühr i. H. v. 10,20 EUR. Anträge auf Auskunft aus dem ZFZR, die uns ab diesem Tag erreichen (Eingangsdatum), werden an den Einsender zurückgesendet, mit der Bitte sich an die für den Wohnsitz zuständige Zulassungsbehörde zu wenden.

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  • pkracer
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    • January 25, 2010 at 11:14
    • #7

    Meines Wissens erwirbt der Finder schon nach 6 Monaten Eigentum an der Fundsache, wenn der eigentliche Eigentümer sich nicht meldet bzw. nicht ermittelt werden kann (§ 973 BGB).

    Edith meint zu pola, dass das Zitat in diesem Fall irrelevant ist, weil es um fehlende Betriebserlaubnisse und nicht Zulassungsbescheinigungen oder Fahrzeugbriefe geht. Da wäre das Verfahren nochmals aufwendiger mit öffentlicher Aufbietung usw.. Die früher auch für den "Endverbraucher" möglichen Anfragen wegen Unbedenklichkeitsbescheinigungen direkt beim KBA sind seit 01.03.2007 nicht mehr möglich, wie auch aus dem Zitat hervorgeht.

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  • 2mazz
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    • January 25, 2010 at 11:19
    • #8

    Hey Pola,
    danke für den Auszug!

    Zitat

    ...Damit entfällt die Verpflichtung, bei Fehlen der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)...

    Der Antragssteller müsste dann immer noch eine Eidestattliche Erklärung abgeben, in der er bezeugt, dass er die Papiere auch wirklich verloren hat oder?
    und da ich ja keine Ahnung habe woher die Rahmen stammen, wollte ich eigentlich Vermeiden, dass ich dafür im prinzip "hafte"
    mfg
    tommy

    Edith und Edith haben sich gerade verpasst : Der MEnsch vom Amt hat mir auch gesasgt, dass es nicht mehr nötig wäre sich sowas vorher bei der Polizei zu besorgen, die würden das online machen bzw ne KBA abfrage direkt telefonisch beim KK13 sprich Kriminalkommissariat machen!!
    DAS TOLLE IST => Ich war beim KK13 und die sagen mir das gäbs nicht mehr :D

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  • pola
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    • January 25, 2010 at 11:28
    • #9
    Zitat von pkracer

    Edith meint zu pola, dass das Zitat in diesem Fall irrelevant ist

    wollt halt auch mal was sagen :+4

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  • campobaso
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    • January 25, 2010 at 11:33
    • #10

    ich habe gerade ähnliche problem,

    meine pk papiere fehlen ebenfalls, und da schon seit wass weiss ich wie vielen besitzern.... beim anruf im strassenverkehrsamt sagte mir der nette herr am anderen ende der leitung: mit dieser fahrgestellnummer gibt es zwei fahrzeuge und die sind beide nicht in deutschland unterwegs.

    gegen zwei weiss er wohl mehr, soll mich nochmal melden...

    verdammte kacke!

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    • January 25, 2010 at 11:35
    • #11

    meine Zulassungstelle hat dasselbe Theater gemacht (wollten unter anderem, daß ich das Ex-Nummernschild von der 50er bringe :wacko: ) - in manchen Fällen hilft einfach hartnäckig zu bleiben ;)
    Ich hab den Stempel nach genug Theater und Sitzstreik bekommen, verbucht unter "Wunschkennzeichen"

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  • alexhauck
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    • January 25, 2010 at 12:11
    • #12

    Der ganze Aufriss bei einer 50er ?????? Das war aber vor einiger Zeit tatsächlich noch ganz anders: KBA Anfrage bei der Zulassungsstelle (weder Kaufvertrag noch Erklärung benötigt!), 10,20 EUR -> damit zum Händler (bei ner deutschen Karre) und 2 Wochen später gabs Papiere für 50 EUR. Schön wars...

    Oder gehts hier um zulassungspflichtige Karren? Dann kurze Schilderung wie es bei meiner GTR war: ;):whistling:
    Das Fahrzeug war seit über 10 Jahren in meinem Besitz, der Kaufvertrag war deswegen etwas zerknittert. Darin stand ausdrücklich, dass die deutschen Papiere verloren gegangen sind und deswegen nicht zum Verkauf gehörten. Die Dame auf der Zulassungsstelle machte darauf eine Online-Abfrage mit der Fahrgestellnummer, fand aber im System nichts über das Fahrzeug (welch Überraschung...nach über 10 Jahren!!) und es gab keine weiteren Probleme.


    Sollte es tatsählich um 50er Rahmen gehen, sollte man in vorliegenden Fall eventuell den Sachbearbeiter wechseln?! Übrigens, wenn man nur lang genug sucht findet man zu Hause immernoch Papierkram der die (künstlich geschaffenen) Probleme löst...


    Zitat

    wollten unter anderem, daß ich das Ex-Nummernschild von der 50er bringe


    :-4 Ich hab an die 25 alte Schilder zu Hause, wenn das nochmal vorkommen sollte schick ich sie dir zu. Du knallst den Haufen auf den Tisch und sagst den Herren oder Damen sie mögen sich doch eins aussuchen...

    • Primavera 125

    Einmal editiert, zuletzt von alexhauck (January 25, 2010 at 12:17)

  • 2mazz
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    • January 25, 2010 at 12:18
    • #13

    Ja es handelt sich um 2x vespa v50 spezial Bj. 76 halt ganz normal 50ccm!
    Werds wohl nochmal versuchen... so ein dummfick..... bin mal gespannt was draus wird....

    Mir fällt noch ein bei der telefonischen Anfrage sagte man mir auch etwas von einer Gebühr von 10,50€ <= wird dann wohl die KBA-Abfrage gewesen sein!
    Werde dann mal den kaufvertrag zuhause lassen!

    Da eine noch ein Versicherungskennzeichen von 1993 und ein Typenschild drauf hat, müsste sie ja schon mal zugelassen worden sein, bzw eine "deutsche" sein!
    bei der anderen habe ich keine ahnung!
    mfg
    tommy

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    • January 25, 2010 at 12:41
    • #14

    So, noch mal langsam zum mitschreiben. Es gibt einen Unterschied, eine in Deutschland schon mal zugelassenes Fahrzeug oder andere. Das Erstere, seit die Fahrzeugpapiere umgestellt wurden (alt KFZ-Brief und Fahrzeugschein) auf Zulassungsbescheinigung Teil I und II können die Zulassungsstellen auf die Datenbank zugreifen, in der gestohlene und zur Fahndung ausgeschrieben Fahrzeuge gelistet sind. Jetzt frag nicht was das mit 50gern zu tun hat die keine solchen Papiere haben, sondern nur eine "Betriebserlaubnis" Diese wird, auf Antrag von Piaggio ausgestellt. Piaggio aber verlangt eine Bestätigung das dieses Fahrzeug nicht wegen teschnischer Mängel stillgelegt wurde, und Du der rechtmässige Besitzer bist. Bei uns hat Das Straßenverkehrsamt den Piaggio-Antrag NICHT ausgefüllt, sondern ein eigenes Formular verwendet. Das gute daran, es war KOSTENLOS. Dann das Formular, und dem ausgefülltern Antrag, und eine Kopie vom Kaufvertrag zum Piaggio-Händler. Nach ca. 6 Wochen kannst Du dir dann die Zweitschrift der Betriebserlaubnis da abholen, gegen Zahlung einer geringen Gebür versteht sich.
    So, das Straßenverkehrsamt kann und muss die Bescheinigung ausstellen, gleichgültig woher das Fahrzeug stammt, wenn diese Daten nicht Deutschland weit erfasst würde währe sie sinnlos.

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    • January 25, 2010 at 12:54
    • #15

    Hallo Kasanova

    diesen Antrag für Piaggio Deutschland, hatte ich mir natürlich schon ausgedruckt und mitgenommen!!
    ich versuchs nochmal was übersichtlicher darzustellen

    Ich habe:

    1x Rahmen V5B3T mit eingeschlagener FIN
    1x Rahmen V5B3T mit eingeschlagener FIN + Typenschild + altes Versicherungskennzeichen von 1993
    1x Kaufvertrag über die o.g. Rahmen mit Ort und Datum (Verkäufer wohnhaft in Berlin, Datum diesen Monat)

    Ich möchte :

    Für beide Rahmen neue Papiere bzw. Zweitschrift bei Piaggio Deutschland beantragen
    Laut Piaggio ist
    - der Eigentumsnachweis (verstehe ich als kaufvertrag)
    - die Bestätigung des Straßenverkehrsamt, dass der Roller weder gestohlen noch, wegen technischer Mängel stillgelegt wurde, zu erbringen!

    Damit ich diese Bestätigung bekomme brauche ich laut Straßenverkehrsamt:
    - Kaufvertrag
    - Eidestattliche Erklärung des Verkäufers, dass die Papiere verloren gegangen sind

    abgesehen davon Könnte dieser Vorgang nur in dem Bezirk bearbeitet werden in dem der Roller zugelassen war, sprich Berlin oder sonst wo!
    => verkäufer ist als "zwischenhändler zusehen
    ----------------------
    sowie ihr mir das schildert muss ich ja wieder an einen sehr "kompetenten" mitarbeiter geraten sein :-1

    Jetzt meine Frage: wie gehe ich am besten vor? => nochmal hingehen ohne Kaufvertrag und ohne Eidestattliche Versicherung? oder den Verkäufer bitten mir eine zu schicken?
    oder....?
    würde eigentlich so lange wie möglich den legalen weg gehen wenn ihr wisst was ich meine.....
    mfg
    tommy

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  • juny79
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    • January 25, 2010 at 13:05
    • #16

    Ich würd mit Kaufvertrag (und dem Standardformular, das durch Forum geistert) hingehen und gucken daß ich an nen anderen Mitarbeiter komm.
    Und dann steif und fest dabei bleiben, daß sie das auszufüllen haben. Fertig. <--danke darky damals fürs briefing im Vorraus, sonst hätt das nicht beim 1.Versuch geklappt :whistling:
    (wenns nicht zuviel act ist kannst du den Verkäufer ja bitten dir ne Erklärung zukommen zu lassen)

    "abgesehen davon Könnte dieser Vorgang nur in dem Bezirk bearbeitet werden in dem der Roller zugelassen war, sprich Berlin oder sonst wo!"
    das ist Quatsch, denn sie bestätigen Dir ja mit dem Stempel nur, daß der Roller nicht als gestohlen gemeldet ist, und das ist bundesweit ausgeschrieben.

    Bei dem Rahmen ohne Typenschild weißt Du halt nicht, ob das ein italienischer ist, wenn dem so wäre, wirst du keine 2.Schrift bekommen.

    Elektrik ist ein Arschloch

  • 2mazz
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    • January 25, 2010 at 13:10
    • #17
    Zitat von juny79



    "abgesehen davon Könnte dieser Vorgang nur in dem Bezirk bearbeitet werden in dem der Roller zugelassen war, sprich Berlin oder sonst wo!"
    das ist Quatsch, denn sie bestätigen Dir ja mit dem Stempel nur, daß der Roller nicht als gestohlen gemeldet ist, und das ist bundesweit ausgeschrieben!

    Die Begründung dafür, dass es nur in dem Bezirk geht bei dem der Roller als letztes zugelassen wurde, war nicht, dass sie nicht nachvollziehen könnten, ob er geklaut wurde, sondern ob das dortige Amt die Papiere nicht eingezogen hat und ich jetzt wieder versuchen würde neue zu beantragen!

    vielen dank für eure rege Mithilfe!
    mfg
    tommy

    Edith sagt: Auch auf dem Piaggio Formular steht extra " diebsgut blabla.... UND WEGEN TECHNISCHER MÄNGEL NICHT EINGEZOGEN...."

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  • roter-roller
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    • January 25, 2010 at 13:36
    • #18

    dem rahmen bei ohne typenschild

    ruf da erst bei vespa deutschland an und frag nach der nr die sagen dir dann obs ein deutscher oder italener ist

    mit glück ist die rahmen-nr gleich mit der auf dem typenschild

  • Paichi
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    • January 25, 2010 at 13:50
    • #19

    Da das Ganze gut und gern Probleme macht, würde ich raten einfach ne Einzelabnahme zu machen. Das mit Piaggio ist mir immer zu langwierig und umständlich. Roller einfach fertig zusammen bauen, ab zum TÜV, Vergleichspapiere mitnehmen, abnehmen lassen (§21) und fertig. Kostet dann zwischen 50 und 80€ und es interessiert keinen wo das Teil an/abgemeldet wurde oder sonstiger Mist.

    Beste Grüße und trotzdem viel Erfolg bei Piaggio.

  • campobaso
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    • January 25, 2010 at 13:55
    • #20

    neuer zwischenstand:

    der netter herr meinte gerade am telefon ich solle morgen mit meinem vordruck aus`m forum vorbei kommen und dann stempelt er es mir ab... klatschen-)


    manchmal gehts eben doch einfach!


    oliver

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