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v5b1t, v5b3t, v5a2t: Gestohlen

  • AgentOlek
  • May 15, 2010 at 15:29
  • Paddy
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    • May 17, 2010 at 19:29
    • #21

    Ich jedenfalls freu mich auf die Fortsetzung! liest sich wie ein Krimi ;)
    Viel Glück!

    P.S.: es gibt Leute die haben sicher mehr als 350€ Lehrgeld bezahlt.

  • prometheus0815
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    • May 17, 2010 at 20:37
    • #22
    Zitat von AgentOlek

    Ein bisschen viel Lehrgeld, findest du nicht auch??


    Ja, aber deshalb selbst kriminell werden...? Derjenige, der Deine nächste Vespa klaut, findet halt auch einfach, dass so ein Schmuckstück ein bisschen viel Geld kostet.

  • Nick50XL
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    • May 17, 2010 at 20:49
    • #23

    Mit dem zurückgeben wäre ich auch noch nicht so eilig!
    Wenn der Rahmen vorher durch mehrere Hände gewandert ist, oder sogar über einen "als vertrauensvoll eingestuften Händler" gegangen ist kann man die Rückgabe nicht erzwingen! Du bist als Käufer (oder der Vorbesitzer) gutgläubig davon ausgegangen das ein Händler dir keine Hehlerware unterschiebt. Da gibt's aber auch Gesetze dazu. Ich würde mich mal mit 'nem Anwalt in Verbindung setzten!

    In des Daseins stillen Glanz platzt der Mensch mit Ententanz.

    F. Küppersbusch


    In einer Evolution in der auch Tino Chrupalla als Krone der Schöpfung gilt stirbt der Apollofalter völlig zurecht aus.

    M. Uthoff

  • Paddy
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    • May 17, 2010 at 20:53
    • #24
    Zitat von Nick50XL

    Wenn der Rahmen vorher durch mehrere Hände gewandert ist, oder sogar über einen "als vertrauensvoll eingestuften Händler" gegangen ist kann man die Rückgabe nicht erzwingen

    Und wie erklärt man das dem eigentlichen Besitzer?! "Ja sorry, hab das Teil von einem Händler...Also kann ich sie auch behalten..."
    Man kann vll. das Ganze oder ein Teil des bezahlten Geldes wieder rausholen.

  • Nick50XL
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    • May 17, 2010 at 20:55
    • #25
    Zitat von Paddy

    Und wie erklärt man das dem eigentlichen Besitzer?! "Ja sorry, hab das Teil von einem Händler...Also kann ich sie auch behalten..."
    Man kann vll. das Ganze oder ein Teil des bezahlten Geldes wieder rausholen.


    Dafür gibt's ja Gesetze! Das erklärt man dann aber auch nicht selbst! Und wer nach 3 oder mehr Zwischenstationen seine geklaute Vespa nicht abgehakt hat ist auch irgendwie...

    In des Daseins stillen Glanz platzt der Mensch mit Ententanz.

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  • Jetz nicht
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    • May 17, 2010 at 21:00
    • #26

    ich würd mich auch erstmal an den anwalt meines vertrauens wenden und das mit dem abklären. soll manchmal wunder helfen mit jm zu reden, der sich damit auskennt ;)

    Besser heimlich schlau, als unheimlich doof.

  • rassmo
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    • May 17, 2010 at 21:07
    • #27

    Ich würde erst mal zur Polizei gehen und mich erkundigen wann die Vespa eigentlich gestohlen worden sein soll. Wenn ich das ganze richtig verstanden habe dann sind doch zumindest die Besitzer der letzten 14 Jahre bekannt. In jedem Fall würde ich jetzt nicht am Rahmen herummanipulieren da du im Notfall auch den Nachweis das es sich nicht um die DOM-Nr. des gestohlenen Rollers unmöglich machst. In Notfall kannst du dein Geld wieder zurückbekommen da der Verkäufer ja nicht der Eigentümer des Rollers war.
    Gutgläubiger Erwerb ist im Falle eines gestohlenen Rollers soweit ich weiß nicht möglich und leider unterstützt wikipedia diese Ansicht.

    Zitat

    Hat der Eigentümer den unmittelbaren Besitz unfreiwillig verloren, so
    bewertet das Gesetz sein Interesse an der Erhaltung des Eigentums höher
    als das Interesse des gutgläubigen Erwerbers an einem wirksamen
    Rechtserwerb.

    Das gesamte findest du hier

    Jeder will alt werden, aber keiner will alt sein.

  • pkracer
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    • May 17, 2010 at 21:36
    • #28

    Die "DOM" Nr. heißt in Wirklichkeit "DGM" und ist in Italien in etwa vergleichbar mit den deutschen KBA Nummern, die man z. B. auf Felgen oder Lenkrädern für Autos findet. Die Nummer sagt nur aus, dass das Teil bzw. Fahrzeug mit dieser Nummer den italienischen Vorschriften entspricht und es bei der zuständigen Behörde entsprechende Prüfunterlagen zu dieser Nummer gibt.

    Es handelt sich dabei nicht um eine individuelle Fahrgestellnummer, sondern wurde die gleiche Nummer sicherlich tausendfach an baugleichen Fahrzeugen verwendet. Sollte sich der Diebstahlsverdacht auf diese DGM Nummer stützen, wärest du fein raus, weil dann sicher noch unzählige andere Fahrzeuge als geklaut gelten könnten.

    Deine Mudda erkennt Geschlechtskrankheiten am Geschmack.

  • AgentOlek
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    • May 17, 2010 at 23:50
    • #29

    Die Regelung des gutgläubigen Erwerbs gilt leider nicht bei Hehlerware. Und da spielt die Anzahl und die Art der zwischenhändler keine Rolle. Ob es eine Verjährungsfrist für gestohlene Dinge gibt wage ich zu bezweifeln..
    Meine Eltern haben ersteres mal durchgecheckt, sind beide Rechtsanwälte...
    Stimmt somit:

    Zitat von rassmo

    Gutgläubiger Erwerb ist im Falle eines gestohlenen Rollers soweit ich weiß nicht möglich und leider unterstützt wikipedia diese Ansicht

    Hat der Eigentümer den unmittelbaren Besitz unfreiwillig verloren, so
    bewertet das Gesetz sein Interesse an der Erhaltung des Eigentums höher
    als das Interesse des gutgläubigen Erwerbers an einem wirksamen
    Rechtserwerb.
    Das gesamte findest du hier

    Zitat von rassmo

    In jedem Fall würde ich jetzt nicht am Rahmen herummanipulieren da du im Notfall auch den Nachweis das es sich nicht um die DOM-Nr. des gestohlenen Rollers unmöglich machst.

    Soweit hab ich garnicht gedacht...hast aber vollkommen recht!


    Ich hab mich auch soweit wieder eingekriegt und werde den korrekten Behördenweg gehen und nix manipulieren. Vielleicht lässt sich ja damit auch noch eine dicke Schrauberwerkstatt hochnehmen die vorhat sich auch noch an euren Vespen zu vergreifen...musste anfangs nur mal Dampf ablassen, ist einfach nervig wenn man bei seinem ersten Projekt so tief in die Scheisse greift.
    Also erstmal bis Donnerstag abwarten ob die überhaupt Beweisen können dass es sich bei dem geklauten Modell um meinen handelt. Wenn nicht, dann kriegen die auch den Rahmen nicht...und wenn sie ihn haben wollen nur mit richterlichem Beschluss...

    Vielen Dank euch allen für die Hilfestellungen!!!
    Wird Zeit den Rausch auszuschlafen...Neuigkeiten sobald es welche gibt...

  • domme12
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    • May 18, 2010 at 19:55
    • #30

    Ich habe 1800€ Lehrgeld bezahlt :+5wegn so nem besch*****en Internetbetrüger.... X(

  • pkracer
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    • May 18, 2010 at 22:15
    • #31

    Ist denn schon zweifelsfrei geklärt, auf welche Nummer sich die italienische Diebstahlsmeldung tatsächlich bezieht - DGM- oder Fahrgestellnummer?

    Deine Mudda erkennt Geschlechtskrankheiten am Geschmack.

  • AgentOlek
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    • May 18, 2010 at 22:46
    • #32

    Bezieht sich auf die Fahrgestellnummer, die DGM kennen sie nicht. Der wollte noch wissen welche Farbe der Roller hatte, ich hab ihm die Farbe der Deckschicht gesagt...quasi den 5ten oder 6ten Anstrich...und das war garantiert nicht die Originalfarbe...glaube nicht dass es Schwuttenpink jemals als Originalfarbe gab!

  • AgentOlek
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    • May 18, 2010 at 23:11
    • #33
    Zitat von domme12

    Ich habe 1800€ Lehrgeld bezahlt :+5wegn so nem besch*****en Internetbetrüger.... X(


    Bei nem Vespakauf???

  • domme12
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    • May 19, 2010 at 16:50
    • #34
    Zitat von AgentOlek


    Bei nem Vespakauf???


    Ja leider... er hat geasagt er würde Sie aus England einliefern lassen, da er nach Italien gezogen war.... tja das Geld wurde leider schun zuvor überwiesen er wollte nochmals 900€, um die Vespa durch eine "Steuer" an der Landesgrenze zu bringen... zum Glück habe ich das nicht auch noch überwiesen....

  • Jetz nicht
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    • May 19, 2010 at 16:53
    • #35

    er wollte zu den 1800 nochmal 900 ?
    was war das denn für eine vespa ?

    Besser heimlich schlau, als unheimlich doof.

  • domme12
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    • May 19, 2010 at 16:55
    • #36
    Zitat von Jetz nicht

    er wollte zu den 1800 nochmal 900 ?
    was war das denn für eine vespa ?

    Ne schöne mit allem drum und dran.... (136ccm.... und alles was dazu gehört...)
    Tja leider wurde daraus nichts.... :evil:

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    • May 19, 2010 at 18:23
    • #37

    @ Agent: Bring den Rahmen ja nicht zu den Cops.
    Zuallererst sollen sie zu dir kommen, wenn sie was von dir wollen, DU kannst ja nicht wissen, ob das Ding gestohlen ist.
    Zweitens müssen sie dir nachweisen, dass sie gestohlen ist und sie sie deshalb konfiszieren müssen.
    Und ich glaube nicht, dass Otto-Normal-Cop, ohne tief in der Materie zu sein, so einfach bei den Fahrgestellnummern und Präfixen durchblickt.
    Also mach du dir keinen Stress, sie müssen erstmal rausfinden ob sie gestohlen ist, nicht du.
    Wenn du allerdings an sogenannte Dickkopf-Besserwisser-Cops gerätst gib die Sache nem Anwalt für Verkehrsrecht und gut is.

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    Also, im GSF hätte er schon längst...

  • seb.d.
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    Ciao, PK 125 XL2, V145, PK125s(wartet auf fertigstellung), PK 50 XL2
    • May 19, 2010 at 20:32
    • #38

    ich wünsch dir viel glück das der rahmen bei dir bleibt!

    Mein V50 Winterprojekt

    Mein PK Projekt
    !!!wer rechtschreibfehler findet darf sie behalten!!!

  • AgentOlek
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    • May 21, 2010 at 13:30
    • #39

    :+2 Jeaaaaahhhh!!!!!
    Ich war eben bei der Polizei und habe meine Unbedenklichkeitsbescheinigung :-2 ... hatte einen echt netten Sachbearbeiter der auch selber ne 80er Vespa zuhause stehen hat. Da in der Diebstahlanzeige keine Präfix vermerkt war hat er, nachdem er mit ner Fachwerkstatt telefoniert hat, mir die Bescheinigung ausgestellt. Die haben ihm genau das gesagt was viele von euch schon eingeworfen hatten: Ohne Präfix können es auch andere Roller sein.
    Somit kann nicht nachgewiesen werden dass der gestohlene mein Rahmen ist. Spätestens nachdem er die Farbe des gestohlenen Rollers gesagt hat war klar dass es nicht meiner sein kann!!! Der gestohlene war Blau, meiner hatte Originalfarbe Orange und es war nie eine Blaue Lackschicht drauf, das hätte ich gesehen. Also alles gut gegangen und es kann weitergebastelt werden...
    Mann bin ich froh...dann seh ich mal zu dass die Kiste so schnell wie möglich fertig wird...

  • rassmo
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    • May 21, 2010 at 14:27
    • #40

    Glückwunsch 2-) . Und es ist jetzt alles ganz legal. :D

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