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Scheunenfund ohne Papiere gekauft

  • ADee1805
  • January 13, 2020 at 09:55
  • ADee1805
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    • January 13, 2020 at 09:55
    • #1

    Hallo,

    Ich habe von einem älteren Herren eine Vespa PX 80 gekauft die seit Jahrzehnten in einer Scheune in der Ecke stand. Dieser konnte dafür die Papiere leider nicht finden. Ich habe sie dennoch gekauft (Kaufvertrag vorhanden) und wieder zum laufen gebracht. Nun wollte ich gerne zu der Behörde um mir neue Papiere ausstellen zu lassen. Mir wurde daraufhin gesagt das die Papiere nur der letzte Halter und nur in dem Bezirk wo das Fahrzeug angemeldet war beantragen kann. Leider habe ich jetzt eine Vespa die ich nicht anmelden kann. Der letzte Halter möchte mir dabei aber leider nicht helfen. Hat jemand einen Tipp für mich oder mit einer ähnlichen Situation erfahrungen gemacht.

    Vielen Dank für die Hilfe

    Gruß Adam

  • CARDOC2001
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    • January 13, 2020 at 10:33
    • #2

    zum örtlichen Vespahändler gehen dieser wird dir bei einer Zweitschrift behilflich sein.

    Vorab würde ich schonmal mit dem Kaufvertrag zur Polizei und eine sog Unbedenklichkeitsbescheinigung einholen.

    Ggf musste auch mit dem ganzen Roller hin...

    Aus Gelben Säcken werden Plastikroller gebaut ...
    Lieber Sehnenscheidenentzündung vom Schalten als nen krummen Daumen vom Starten...
    2Takt Islamist

  • mono January 13, 2020 at 10:41

    Hat das Thema aus dem Forum Sonstiges nach Largeframe: Technik und Allgemeines verschoben.
  • Svensen
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    • January 13, 2020 at 12:11
    • #3

    Es ist leider etwas von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ....

    Bei uns wäre der Weg -> Unbedenlichkeitsbescheinigung der Zulassungsstelle holen -> beim Piaggio Händler damit Zweitschrift der ABE beantragen --> dauert 2-3 Wochen und kostet 80,-€ +/-

  • Menzinger
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    • January 13, 2020 at 12:29
    • #4

    Wenn Du uns verrätst, woher Du etwas kommst, kann man Dir präziser helfen.


    Die von den Vorrednern erwähnte Unbedenklichkeitsbescheinigung wird von Kreis/Stadt zu Kreis/Stadt unterschiedlich gehandhabt. In München beispielsweise ist das zwischenzeitlich ins Zulassungsverfahren integriert, so dass die Zulassungsstelle diese per Abfrage im Zulassungsverfahren erledigt. Das kannst Du aber nur mit Papieren starten, so dass sich der Hund in den eigenen Schwanz beißt.


    Nachdem Du an irgendeinem Punkt in der ganzen Nummer selbst an Eides statt erklären musst, der Papiere verlustig gegangen zu sein, lege ich Dir ans Herz einmal eine simple Dienststelle der Polizei aufzusuchen, dort zu sagen, dass Dir eine Vespa ohne Papiere zum Kauf angeboten wurde und Du als umsichtiger Bürger um Auskunft anhand der FIN bittest, ob etwas vorliegt. Wird das negativ beantwortet, kannst Du schonmal ruhigen Gewissens bei passender Gelegenheit erklären, dass Dir die Papiere abhanden gekommen sind.


    Ist es denn überhaupt ein deutsches Fahrzeug?

    Lexikon - Woktank - Schrauberhilfe

    Einmal editiert, zuletzt von Menzinger (January 13, 2020 at 12:35)

  • Creutzfeld
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    • January 13, 2020 at 13:37
    • #5

    Es handelt sich doch um ne PX 80. Nicht um ne PK oder andere SF. Also muß er doch zur Zulassungsstelle und dort die Papiere beantragen. Oder irre ich mich da

    FÜR VERDREHTE FOTOS ÜBERNEHME ICH KEINE HAFTUNG

  • ADee1805
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    • January 13, 2020 at 13:41
    • #6

    Hallo und Danke schonmal für die Antworten.

    Ja genau es handelt sich um eine PX 80 BJ. 88 und ja es ist ein deutsches Fahrzeug.

    Ich komme aus Rheinland-Pfalz genauer aus dem Kreis Neuwied.

    Macht es vielleicht auch Sinn direkt beim KBA nachzufragen?

  • Menzinger
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    • January 13, 2020 at 14:47
    • #7

    Meine PX 80 hatte damals eine graue ABE, wie die kleinen auch. Zulassungsbescheinigung Teil 2 haben meines Wissens nach nur Fahrzeuge mit mehr als 125ccm.


    Der TE weist sein Eigentum anhand des Kaufvertrages nach. Die Zweitschrift der Betriebserlaubnis beantragt er nach meinem Verständnis bei Piaggio, da deutsches Fahrzeug. Damit und mit dem Kaufvertrag gehts ab zur Zulassungsstelle.


    Dort wird erklärt, dass die ursprünglichen Papiere abhanden gekommen sind und eine ZB1 wird erteilt auf Basis der BE.


    Der einzig schwierige Teil, der meines Erachtens zu umschiffen ist, ist der Verlust der Betriebserlaubnis. Wenn man ehrlich ist und angibt, dass der Verkäufer sie verschmissen hat, wird man freundlich auf den verwiesen. Der müsse den Verlust erklären. Also Plan B, für den man sich mit der vorher beschriebenen Erkundigung absichert.


    Ein Aufgebot der ZB2 entfällt, da kleiner 125ccm.

    Lexikon - Woktank - Schrauberhilfe

  • rassmo
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    • January 13, 2020 at 21:24
    • #8
    Zitat von ADee1805

    Ich habe von einem älteren Herren eine Vespa PX 80 gekauft die seit Jahrzehnten in einer Scheune in der Ecke stand.

    Zitat von ADee1805

    Der letzte Halter möchte mir dabei aber leider nicht helfen.

    Ist der ältere Herr nicht der letzte Halter?

    Meine PX80 hat auch eine ABE, insofern sollte es über den Vespahändler mit einer Zweitschrift gehen.

    Zitat von Menzinger

    Der einzig schwierige Teil, der meines Erachtens zu umschiffen ist, ist der Verlust der Betriebserlaubnis. Wenn man ehrlich ist und angibt, dass der Verkäufer sie verschmissen hat, wird man freundlich auf den verwiesen.

    Steht nicht im Kaufvertrag das die Vespa ohne Papiere verkauft wurde? Bei mir hat das, war zwar eine Spezial aber das ist eigentlich egal, gereicht um die Unbedenklichkeitsbescheinigung zu bekommen.

    Jeder will alt werden, aber keiner will alt sein.

  • ADee1805
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    • January 14, 2020 at 08:53
    • #9

    Die Vespa hat einem Mann gehört der verstorben ist, die Angehörigen haben die Papiere nicht gefunden. Die Vespa lief irgendwann nicht mehr und der damalige Besitzer hat sie in die Ecke gestellt und dort stand sie wahrscheinlich viele Jahre. Der Bruder von dem verstorbenen hat Sie dann verkauft. Von ihm habe ich auch eine Kopie von dem Personalausweis und eine schriftliche Erklärung das das Fahrzeug in seinem Besitz war. In dem Kaufvertrag wurde vermerkt das Fahrzeugpapiere nicht auffindbar sind.

    Also der eigentliche Halter kann mir auch nicht Helfen weil er gestorben ist.

    Übrigens habe ich gestern nochmal geschaut und sie ist Baujahr 82.

    Fahrgestellnummer beginnt mit v8x1t.

  • blaa
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    • February 25, 2020 at 15:13
    • #10

    Wenn deine Vespa bereits fahrfähig und bereit für den Tüv ist, musst du eine §21 Gutachten (zur Erlangung einer Betriebserlaubnis) machen lassen. Falls beim TÜV kein Datenblatt vorliegt, kannst du es z.B. hier https://www.tuv.com/germany/de/datenblatt-service.html oder auch hier https://www.tuvsud.com/de-de/branchen…tenblattservice für viel Geld beantragen.

    Wenn das Gutachten dann vorliegt, ab zur Zulassungsstelle.

    Unsere Zulassung ist mit Kaufvertrag (auf dem fehlende Papiere bestätigt sind), dem TÜV Gutachten, der eVB-Nummer (Versicherung) und Ausweis zufrieden. Anmeldung dauert dann keine 20 Minuten und die Sache ist erledigt.

    Was die Zulassungsstelle bei dir vor Ort für Anforderungen stellt, erfährst du wenn du am Besten mal dort anrufst.

    Hoffe die Infos helfen dir etwas weiter.

    Ahoi

  • Egal106s16
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    • February 25, 2020 at 15:35
    • #11

    Das ist kein Kraftrad!

    Besser mal den Text lesen....

    Es kann durchaus möglich sein einfach beim KBA selbst anzufragen und mit viel Glück keine 20€ für die Zweitschrift zu löhnen.

    Unbedenklichkeitsbescheinigung kostet auch rund 15€ auf der Zulassungsstelle.


    Beste Grüße Mario

  • blaa
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    • February 25, 2020 at 15:46
    • #12

    Vielleicht meldet sich der TE ja wie er es gelöst hat....

  • WW-PX
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    • April 6, 2020 at 07:16
    • #13

    Ist zwar schon ein paar Tage her und es ist sicherlich bereits eine Lösung, trotzdem hier mein „Senf“.

    ADee1805

    Ich bin auch aus PLP und musste mir ebenfalls neue Papiere besorgen. Ist alles kein Hexenwerk und vom Sofa machbar oder eben nicht, wenn es kein Moped ist (in deinem Fall)

    Im folgenden beide Versionen:

    1. Fall: Link zum KBA hiermit kannst Du vom Sofa aus neue Papiere für Mopeds beantragen. Kostet derzeit knappe 38€ und dauert 20Wochen (in meinem Fall, 14Tage)

    2. Fall: Dein Fall!! Die 80er hat keine Zulassungsbescheinigung 2, nur eine ABE und die wird mit der Abnahme §21 beim TÜV gemacht. Hier würde ich vorher kurz anrufen oder eine Mail schicken. Fall schildern und Termin machen. Da freuen sich die Damen und Herren im Blaumann immer und nehmen sich Zeit. Als Eingentumsnachweis gilt der Kaufvertrag inkl. Erklärung des Vorbesitzers (Verkäufers) Hast Du ja und macht die Sache deutlich einfacher.

    3. Fall: Das Fahrzeug ist auf Dich zugelassen und die Papiere gehen verloren:

    Mit einer Bestätigung von der Zulassungsstelle zum nächsten Piaggio Händler und dort eine Zweitschrift beantragen.

    Dauert etwa 14Tage und kommt von Piaggio.

    Geht nur bei Fahrzeugen bis 125ccm


    Viel Spaß mit Deinem neuen Fahrzeug.

    :-7

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