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Vespa in Kulmbach zulassen

  • Moin,

    bitte jetzt nicht gleich wieder: "Ist der doof?"

    Ich habe meinen Wohnsitz in RLP, möchte aber gerne meine PX80 in Kulmbach zulassen.

    Wunschkennzeichen KU-NZ-80

    Mein Nachname KUNZ 8o

    Hat da jemand eine Idee?

    Ich zahle natürlich die Gebühren, Porto etc., bestelle Kennzeichen und schicke die Doks. Dazu gibt es eine Service-Fee.

  • Moin

    Brauchste da nicht nen Wohnsitz um was zuzulassen?

    Könntest die allerdings auf jemanden dort zulassen und dann "kaufst" du deine Vespa zurück und meldest die bei dir um. Kennzeichen kannste mit übernehmen. Wäre die Bajaj damals noch zugelassen gewesen würde ich mit LER Kennzeichen rumfahren. Das sagte mir die Dame bei der Zulassungsstelle damals das das ginge.

    Aber um selbst in nen anderen Kreis ein Fahrzeug zuzulassen muss dort auch der Wohnsitz sein.


    Gruß Marco

    FÜR VERDREHTE FOTOS ÜBERNEHME ICH KEINE HAFTUNG

  • Hat da jemand eine Idee?

    Moin Steffen,


    Umziehen 🤪.


    Nee, im Ernst: evtl nur virtuell umziehen/Erstwohnsitz dort anmelden. Das geht doch mittlerweile alles online. Evtl da unten mal ne Ferienwohnung für ne Woche nehmen. Und mit dem Vermieter ausmachen, dass Dein Name auf dem Klingelschild/Briefkasten steht und er Dir eventuell die ganzen Dokumente weiterschickt (kommt alles per Einwurfeinschreiben) als Einschreiben.

    Zulassung habe ich vor kurzem auch rein Online gemacht, ging auch problemlos.

    war allerdings ein Auto, kein LKR, dem ja nur ein Kennzeichen zugeteilt wird.

  • Ja, ich dachte auch an die "Strohleute" Version. Bin auf der Suche.

    Dachte mir folgenden Ablauf:

    - Wunschkennzeichen reservieren

    - Kennzeichen prägen lassen

    - Doks und Kennzeichen an Strohleute schicken

    - Strohleute melden an

    - Strohleute schicken mir Kennzeichen und Doks zurück

    - EVN mit Bezahlung ist zu klären, kann ich da mein SEPA angeben für Strohleute (will denen ja kein Risiko aufbürden)

    - Braucht es bei der 80er ein SEPA für die Steuer?

    Mal schauen. Pressiert mir nicht.

    Aufwandsentschädigung/Erfrischungsgeld

  • EVN mit Bezahlung ist zu klären, kann ich da mein SEPA angeben für Strohleute (will denen ja kein Risiko aufbürden)

    - Braucht es bei der 80er ein SEPA für die Steuer?

    80er/LKR ist doch steuerfrei.


    - Strohleute schicken mir Kennzeichen und Doks zurück

    Kannste dann ja auf Dich umschreiben lassen, Kennzeichen kann ja mittlerweile bleiben.

  • auch bei ner 80er musst du die angaben für die steuer machen sonnst kann es nicht zugelassen werden. auch wenn sie steuerbefreit sind und die angabe komplett nutzlos sind.
    für meine 125 haqbe sie damals sogar steuern abgebucht was mir aber erst nach 3 jahren aufgefallen ist.
    immerhin haben sie mir alle szurück gebuch

  • Dann muss ich nur von kleinem auf großes Kennzeichen wechseln. Hoffe das geht.

    Das musst Du mit der Zulassungsstelle klären, am besten schon in Kulmbach, dass sie dort direkt das grobe abstempeln (auch wenn das kleine reicht/reichen würde.) Ob das kleine allerdings von der StVZO für LKRs vorgeschrieben ist, weiß ich nicht, müsstest Du mal nachschlagen.

    Aber die Zulassungsstelle hat idR auch Ermessensspielraum (und oft leider wenig Ahnung)....

    Zu dem ganzen Zulassungsvorschriften schau auch mal in meinen Lexikon-Beitrag zur freiwilligen Zulassung.

    Da sind jede Menge Infos und Links.

  • auch bei ner 80er musst du die angaben für die steuer machen sonnst kann es nicht zugelassen werden.

    Ich behaupte mal ganz frech, dass Du die nicht machen musst, da ein LKR gar nicht steuerpflichtig ist.

    Desweiteren wird ein LKR nicht zugelassen, sondern ihm wird nur ein Kennzeichen zugeteilt.

    Es kann freiwillig zugelassen werden, es bleibt dann steuerfrei.

    für meine 125 haqbe sie damals sogar steuern abgebucht was mir aber erst nach 3 jahren aufgefallen ist

    Dann war sie vermutlich falsch systematisiert, nämlich als Krad und nicht als LKR.

    Zu der ganzen Problematik verweise ich wieder auf meinen Lexikon-Eintrag zur freiwilligen Zulassung.

  • Dann muss ich nur von kleinem auf großes Kennzeichen wechseln. Hoffe das geht.

    Weitere Idee: die Kiste in KU direkt freiwillig zulassen (so mit Fahrzeugbrief) und nicht nur ein Kennzeichen zuteilen lassen (dazu gibt es immer den Schein). Und dabei dann direkt ein großes Blech nehmen. Kann sein, dass es dann sogar vorgeschrieben ist.

    Ich befürchte, wenn Du die Kiste erst als LKR anmeldest mit Kennzeichenzuteilung, dass Du dieses beim Ummelden evtl nicht mitnehmen darfst, weiß ich aber nicht.

    Ein Kennzeichen-Wechsel könnte auch nötig sein, wenn Du von LKR auf Krad umsysteatisierst, denn dann musst Du zulassen (mit Brief und Schein) und dies dann nicht mehr im Kennzeichen-Bezirk der Zuteilung erfolgt.

    Wenn die Kiste freiwillig zugelassen ist, ist es die Änderungsabnahme, Begutachtun und Umsystematisierung eines zugelassenen Rollers.

    Oder Du lässt die Kiste in KU direkt als Krad zu, zahlst die 2 € Steuern im Jahr und meldest dann um.


    Oh Mann, viele Möglichkeiten....

    Lies Dich mal durch Unterlagen im Lexikon, da sollte alles zu Zulassung und Steuern stehen.

  • Das kleine Kennzeichen beim LKR ist nicht mehr vorgeschrieben. Das wissen aber nicht alle Zulassungsstellen.

    Sepa Mandat muss man beim LKR nicht machen. Wurde mir einmal vorgelegt, hab ich darauf verwiesen, dass ich keine Steuer zahlen muss, dann war es ok.

  • Moin

    Freiwillige Zulassung geht nur für Fuffis. Verzicht auf Zulassungs Freiheit...

    Geht nur mit großen Kennzeichen (Normal,Saison)

    Bleibt ja dauerhaft dran wie beim normalen Moped auch. Versicherungskennzeichen kannste die ja holen wie du lustig bist

    Gruß Marco

    FÜR VERDREHTE FOTOS ÜBERNEHME ICH KEINE HAFTUNG

  • Moin

    Freiwillige Zulassung geht nur für Fuffis. Verzicht auf Zulassungs Freiheit...

    Geht nur mit großen Kennzeichen (Normal,Saison)

    Bleibt ja dauerhaft dran wie beim normalen Moped auch. Versicherungskennzeichen kannste die ja holen wie du lustig bist

    Gruß Marco

    Hi Marco,

    Sorry, ich muss Dir widersprechen.

    Freiwillige Zulassung geht für alle Kfz, die zulassungsfrei sind und damit auch für LKRs .

    Umgangssprachlich werden die zwar auch "zugelassen", rein rechtlich bekommen die nur ein Kennzeichen zugeteilt, eine Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein) ausgestellt. Sie behalten ihre ABE, auf der die Zuteilung des Kennzeichens vermerkt wird. Sie bekommen keine ZB II (früher Brief) und werden nicht zwangsweise zugelassen, können aber auf Antrag freiwillig zugelassen werden.

    (S.a. Lexikon)

    Grüße

    Jörg