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Probezeitverlängerung nach knapp 2 Jahren !

  • Mattia Antonio
  • March 24, 2010 at 11:32
  • Mattia Antonio
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    • March 24, 2010 at 11:32
    • #1

    Hey!
    Mein Tag hat heute total beschi.. angefangen.
    Wurde mit dem Auto am 09.09.2008 zu schnell gelbitzt (22Kmh zu schnell)
    Und heute lag nen Brief bei mir in der Post das ich eine Nachschulung machen muss und sich meine Probezeit um 2 Jahre verlängert hat.
    Das kann doch echt nicht sein, oder ???

    Kann man dagegen angehen? Habt ihr irgendwelche erfahrungen?

    Danke schonmal!

    "Du darfst nie einen Menschen, der nicht zur Familie gehört merken lassen, was du denkst." Don Corleone

  • pkracer
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    • March 24, 2010 at 11:50
    • #2

    Normalerweise "verjähren" Ordnungswidrigkeiten nach 3 Monaten, d. h. wenn du ab dem Tag, an dem du geblitzt wurdest, 3 Monate lang keinerlei Schreiben von der zuständigen Bußgeldstelle/Straßenverkehrsamt bekommen hast, wäre die Sache verjährt. Anders sieht es aus, wenn du direkt nach dem Blitzen vor Ort von der Polizei angehalten wurdest. Dann wusstest du, dass ein Verfahren läuft und die Behörde hat aus welchen Gründen auch immer zwar 1,5 Jahre für die Bearbeitung des Falls gebraucht, aber das ganze könnte rechtmäßig sein.

    Dennoch würde ich mir einen Anwalt für Verkehrsrecht suchen und vorsorglich sofort selbst schon mal fristwahrend Einspruch gegen den Bescheid einlegen und dabei ankündigen, dass die Begründung nachgereicht wird.

    Deine Mudda erkennt Geschlechtskrankheiten am Geschmack.

  • vespaschieber
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    • March 24, 2010 at 11:53
    • #3

    fail :thumbup:


    würds versuchen auf 3 monate rauszuzögen. hab von einem bekannten gehört der das geschafft hat. also ignorieren,verzögern (du bist dir nicht sicher gefahren zu sein und brauchst ein bild) und was es sonst noch so gibt. vielleicht kannst du da was über google herausfinden...


    sonst würde ich sagen: pech gehabt.... was sind schon 2 jahre ohne nen weizen im sommer mit der vespa vor dem biergarten :+3


    gruß

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  • rassmo
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    • March 24, 2010 at 11:53
    • #4
    Zitat von Mattia Antonio

    Wurde mit dem Auto am 09.09.2008 zu schnell gelbitzt (22Kmh zu schnell)

    Mußtest du damals was bezahlen oder ist das die erste Nachricht überhaupt?

    Jeder will alt werden, aber keiner will alt sein.

  • rassmo
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    • March 24, 2010 at 11:55
    • #5
    Zitat von vespaschieber

    würds versuchen auf 3 monate rauszuzögen. hab von einem bekannten gehört der das geschafft hat. also ignorieren,verzögern (du bist dir nicht sicher gefahren zu sein und brauchst ein bild) und was es sonst noch so gibt. vielleicht kannst du da was über google herausfinden...

    Nette Geschichte aber jede Benachrichtigung bzw. Einspruch unterbricht die Verjährung bzw. verlängert sie.

    Jeder will alt werden, aber keiner will alt sein.

  • Mattia Antonio
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    • March 24, 2010 at 12:01
    • #6

    Also ich hab kurz nach dem Blitzen einen Brief mit einer Überweisung bekommen und musste um die 70Euro bezahlen.
    Aber mal im ernst das kann doch nicht sein das die nach 1,5 Jahren dann noch nen anderer wisch kommt...

    Ich mein das sind dann jetzt mal so eben 400-500 Flocken. . .

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    • March 24, 2010 at 12:11
    • #7
    Zitat von Mattia Antonio

    Also ich hab kurz nach dem Blitzen einen Brief mit einer Überweisung bekommen und musste um die 70Euro bezahlen

    Damit hat sich das mit der Verjährung erledigt, da du mit Überweisung des Bußgeldes den Verstoß anerkannt hast. Was die Dauer von 1,5 Jahren betrifft kann ich dir leider auch nicht sagen ob das zulässig ist. Aber auch ein Einspruch deinerseits haben lt. keine aufschiebende Wirkung (Absatz 6).

    Oder um es mit vespaschieber zu sagen:" Die brauchen das nur rauszuzögern, also ignorieren, verzögern und was es sonst noch gibt."

    Jeder will alt werden, aber keiner will alt sein.

  • Mattia Antonio
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    • March 24, 2010 at 12:18
    • #8

    Danke erstmal an alle!Ihr könnt euch sicher vorstellen mit was für einer Laune ich hier sitze....

    Also kann ich eigentlich nichts so wirklich dagegen tun... oder hab ich das falsch verstanden?

    Danke nochmal!

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  • juny79
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    • March 24, 2010 at 12:21
    • #9

    du hättest das damals jemand anderem in die schuhe schieben sollen, z.b. älterem bruder oder so,
    da wird nicht groß mit dem foto verglichen, der kriegt den strafzettel, zahlt, übernimmt die punkte u. läßt sich von dir wie auch immer bestechen - klappt super :whistling:
    geblitzt in der Probezeit ist scheiße, das weiß man doch :pinch:

    Elektrik ist ein Arschloch

  • rassmo
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    • March 24, 2010 at 12:22
    • #10

    Meiner Meinung nach hast du zwei Möglichkeiten.

    1. Du machst das Seminar und nimmst die Probezeitverlängerung in Kauf

    2. Du legst Einspruch ein, mußt wahrscheinlich das Seminar machen da keine aufschiebende Wirkung, und wenn du gewinnst bekommst du im Idealfall keine Probezeitverlängerung.

    Aber ich würde dir raten einen Verkehrsrechtsprofi aufzusuchen der dier genauer sagen kann ob und welche Fristen verletzt wurden.

    Jeder will alt werden, aber keiner will alt sein.

  • Mattia Antonio
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    • March 24, 2010 at 12:30
    • #11

    @Juny: Das Auto gehört dem damaligen Lebensgefährten von meiner Mutter und der war so blöd und hat es direkt auf mich geschoben... Was sollte ich da noch großartig machen?

    Naja ich glaube ich nehm das dann jetzt einfach so hin... Ist natürlich auch ärgerlich da meine Vespa einen 75er zylinder bekommt und wenn ich da dann angehalten werde... oh man!

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  • rassmo
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    • March 24, 2010 at 12:33
    • #12

    Hab nochmal gegoogelt,

    Zitat


    Wann kommt die Anordnung zum Aufbauseminar?

    Angenommen, man begeht einen Verkehrsverstoß, der zu einem Aufbauseminar führen würde. Dann wird zunächst der Bußgeldbescheid zugestellt. Die Aufforderung zur Teilnahme am Aufbauseminar wird in der Regel sehr viel später geschrieben, und je nachdem, wo der Verstoß begangen wurde, auch von einer anderen Behörde. Der »Nachschulungs-Brief« kann sich also mehrere Monate hinauszögern, hier setzt keine Verjährungsfrist ein. Wegen dieser ärgerlichen Verspätung sollte man sich nicht auf Aussagen zum Beispiel vom Polizeibeamten am Unfallort verlassen, wie »da kommt schon nichts...«, sondern sicherheitshalber etwas Kleingeld für das Seminar zurücklegen...


    Offensichtlich dürfen die sich Zeit lassen. Aber trag es wie ein Mann.


    :+5 :+5

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  • alexhauck
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    • March 24, 2010 at 12:41
    • #13
    Zitat

    Bei einem Führerschein auf Probe wird zusätzlich bestraft,
    wer einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße begeht.
    In Betracht kommen nur Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten,
    die mit einem Bußgeld von mindestens 40,- Euro geahndet wurden !

    Zitat

    A-Verstöße sind:
    Unfallflucht, Nötigung, Vorfahrtsverletzung mit Gefährdung eines anderen, verbotenes Rechtsüberholen außerhalb geschlossener Ortschaften, Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um mehr als 20 km/h

    Zitat

    Wer einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße begeht und einen Führerschein auf Probe hat, wird zusätzlich zur Maßnahme aus dem Verwarnungsgeld- bzw. Bußgeldkatalog folgendermaßen bestraft:

    Beim ersten Mal
    verlängert sich die Probezeit um 2 Jahre.
    Ein Aufbauseminar (ASF = Aufbauseminar für Fahranfänger) wird angeordnet.
    Dieses Seminar muss an einer dafür zugelassenen Fahrschule absolviert werden.
    Es besteht aus einer Nachschulung von insgesamt 4 Sitzungen zu 135 Minuten.
    Zwischen der ersten und der zweiten Sitzung gibt es eine Fahrprobe von mindestens 30 Minuten Dauer.
    Diese Fahrprobe hat keinen Prüfungscharakter.
    Der Kurs wird in Gruppen von 6 bis 12 Teilnehmern abgehalten, die durch
    aktiven Erfahrungsaustausch und gemeinsame Analysen ihres Fahrverhaltens
    lernen sollen, wie sie Unfallrisiken künftig vermindern können.
    Eine durchgehende Teilnahme an allen Stunden ist Pflicht.
    Die Kosten betragen durchschnittlich 250 Euro, maximal etwa 400 Euro.
    Eine frühzeitige Anmeldung wird empfohlen, da die Seminare nicht durchgehend angeboten werden.
    Eine Fristüberschreitung wird als Weigerung angesehen und hat den Entzug der Fahrerlaubnis zur Folge.

    Alles anzeigen

    -> Probezeit

    zieht man jetzt die Aussage von Rassmo dazu, dass es im Fall von dem Schreiben zur Aufforderung an Teilnahme blablabla keine Verjährungsfrist gibt, so würde ich sagen, da geht kein Weg dran vorbei

    • Primavera 125
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    • March 24, 2010 at 13:07
    • #14

    Danke Leute!

    Ich werd mich wohl kampflos geschlagen geben! :+1

    Aber trotzdem haben die für mich nen knall !

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  • alexhauck
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    • March 24, 2010 at 13:55
    • #15
    Zitat von Mattia Antonio

    Aber trotzdem haben die für mich nen knall !

    Man kann die Aufregung natürlich nachvollziehen und muss nicht alles gut finden, was der Gesetzgeber so vorschreibt, das sollte aber nicht davon abhalten sich auch mal an die eigene Nase fassen zu können :whistling:

    • Primavera 125
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    • March 24, 2010 at 14:03
    • #16

    Du hast schon recht ;) Es gibt außerdem noch Dinge die um einiges schlimmer sind...

    Man lernt daraus!

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  • pkracer
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    • March 24, 2010 at 14:08
    • #17

    Die Nachschulung muss auch nicht zwingend 400 - 500 Euro kosten. Da solltest du mal Preise vergleichen, weil es z. T. erhebliche Unterschiede gibt. Hatte vor 17 oder 18 Jahren auch mal das Vergnügen, damals waren Preise zwischen 400 und 500 DM normal, habe aber dann eine Fahrschule gefunden, wo es nur 250 DM gekostet hat.

    Deine Mudda erkennt Geschlechtskrankheiten am Geschmack.

  • Mattia Antonio
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    • March 24, 2010 at 14:28
    • #18

    Ja danke!
    Hab von denen eine Liste bekommen wo ich mich anmelden darf.
    Werd da überall mal anrufen.

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  • pkracer
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    • March 24, 2010 at 14:54
    • #19

    Finde es allerdings merkwürdig, dass dir eine Liste mit Fahrschulen geschickt wurde, bei denen du den Kurs machen darfst. Klingt so, als ob du das NUR bei einer auf der Liste stehenden Fahrschule machen dürftest, was ich mir so nicht vorstellen kann. Könnte es vielleicht sein, dass es nur eine nicht abschließende Liste mit Vorschlägen war, die du genauso gut den Gelben Seiten hättest entnehmen können?

    Ich würde deshalb auch im weiteren Umkreis suchen und die billigste nehmen, Hauptsache du bekommst die Teilnahmebestätigung.

    Deine Mudda erkennt Geschlechtskrankheiten am Geschmack.

  • HansOlo
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    • March 24, 2010 at 15:02
    • #20
    Zitat von alexhauck

    Dieses Seminar muss an einer dafür zugelassenen Fahrschule absolviert werden.

    denke das hat damit was zu tun...

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