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Copyright Piaggio Logo

  • Prima_fabse
  • April 24, 2011 at 12:16
  • Prima_fabse
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    • April 24, 2011 at 12:16
    • #1

    grüß gott

    ich habe meine sitzbank für meine primavera beim sattler neu beziehen lassen.

    auf dem alten bezug war hinten dieses piaggio logo draufgedruckt und ich will unbedingt das da wider eins hinkommt.
    aber nicht so ein aufdruck wie jeder hat sondern ich will es draufgestickt haben.
    und der einzige laden in meiner nähe der sowas anbietet will mir es nicht machen weil er keine rechte hat dieses logo zu sticken ( find ich völliger schwachsinn)

    auf jeden fall brauch ich jetzt so ein schreiben von piaggio das ich die rechte haben dieses logo zu erstellen. eigentlich mach ich ja werbung damit -.-

    hat jemand so in schreiben?

    dank euch schon mal auch für andere vorschläge

    und frohe ostern ;)

  • Transformer
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    • April 24, 2011 at 12:42
    • #2

    aber wenn du es nicht weiterverkaufen willst und nur für dich ist, geht das doch in ordung oder lieg ich da falsch?

  • Mitch PK 50 XL
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    • April 24, 2011 at 13:13
    • #3

    das ist absoluter bullshit was dein sticker da erzählt, solange du das logo für dich privat nutzen willst kannst du es tun, anders wäre es, wenn du die sitzbänke produzieren und verkaufen würdest.

    mein tipp, frag jemand anders, hört sich nach ner klugscheisserei an.

  • Nick50XL
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    • April 24, 2011 at 16:54
    • #4

    OHO, ich wäre da vorsichtig. In so 'ner Stickerei wird ein Programm erstellt das das Logo mit einer speziellen Maschine aufstickt/näht. Dieses Programm ist zwar nicht so grausam viel Aufwand, aber erlaubt natürlich eine einfache Vervielfältigung. Insofern wäre ich mir da nicht so ganz sicher...

    In des Daseins stillen Glanz platzt der Mensch mit Ententanz.

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  • Mitch PK 50 XL
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    • April 24, 2011 at 17:13
    • #5

    ich arbeite seit vielen jahren im druckereigewerbe, wenn ich als druckerei jedes mal ne erlaubnis einholen wollte wenn ich n logo drucke, oder das von meinen kunden erwarten würde, dann würden sie mir alle weglaufen, so oder so geht es um reproduktion, im kommerziellem bereich ists klar ne ganz andere geschichte, für den privaten bereich ist es eher unter " sich anstellen weil zu wenig umsatz" einzuordnen.
    ob er die stickform speichert oder nicht spielt in dem fall auch keine rolle.

    Wenn du sonst keine Stickerei finden kannst, dann schilder doch der piaggio rechtsabteilung dein vorhaben, die freuen sich warscheinlich eher über solche fans, als deren stickereien zu verklagen.

    Einmal editiert, zuletzt von Mitch PK 50 XL (April 24, 2011 at 17:19)

  • murxer
    Gast
    • April 24, 2011 at 17:27
    • #6

    Naja, man braucht schließlich auch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung von Piaggo für den Tatoo-Shop, wenn man sich "Vespa" auf die Backe tätowieren lassen will :-4

    Vorschlag: Woanders ein Stofflogo sticken lassen und auf die Sitzbank nähen (lassen).

  • kasonova
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    • April 24, 2011 at 20:56
    • #7

    Na ja Fragen kostet nix, höflich erklären und einfach Fragen ob man so etwas ausstellen könne.


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    Piaggio Deutschland GmbH

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    • April 25, 2011 at 12:32
    • #8

    Leute, lest Euch mal in den Urheberrechtsschutz ein. Die Stickerei darf das nicht, das ist Fakt! Ihr dürft das nicht mal mit dem VO-Logo ohne meine schriftliche Erlaubnis.
    Piaggio hält alle Rechte an Ihrem Logo und die entscheiden was damit gemacht werden darf und was nicht.

    Die Stickerei macht genau das richtige.

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    - William Butler Yeats

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  • Diabolo
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    altes Zeug eben, alle mit zwei Rädern, kann mir leider keinen neuen Roller leisten
    • April 25, 2011 at 14:29
    • #9

    Völlig richtig. Hab da mal Erfahrungen mit dem Fußballvereinslogo gemacht, dass ein Fan an seinem letzten wohnungsschild anbringen wollte.
    Also kurz mal beim Verein angerufen und gefragt, wie die das sehen.

    Aussage: Schriftliche Anfrage, evtl. Einzelfallgenehmigung, aber wahrscheinlich Ablehnung.
    Für Verwendung ohne Genehmigung hat man mir direkt, nur bei Anfrage, bereits mit der Rechtsabteilung gedroht.

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    • April 26, 2011 at 22:06
    • #10

    hat mein Sattler so gemacht... ich hab nie gefragt, es wurde auch nie hinterfragt...wenn interessierts? musst aufn meter hingehn, damit man sieht das es Gestickt ist, und nicht gedruckt... Trau Dich einfach, zuerst müssten sie Dir eine unterlassung anhängen... aus..

    Status: es ist nicht leicht........ ;)

  • rassmo
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    • April 26, 2011 at 22:59
    • #11

    Lies mal §14 MarkenGesetz und §53 UrhG. Darin ist beschrieben wann ein, ansich geschütztes Logo, verwendet werden darf. So wie ich das verstehe darf, für rein privaten Gebrauch, ein Logo verwendet werden. Ob das UrhG überhaupt zur Anwendung kommt hängt davon ab ob das Logo eine entsprechende Schöpfungshöhe erreicht. Im MarkenG ist sowieso nur von der mißbräuchlichen geschäftlichen Verwendung die Rede. Probleme kannst du deshalb bei einem, egal zu welchen Zeitpunkt, stattfindenden Verkauf bekommen. Wie gesagt meine rein private Interpretation.

    Jeder will alt werden, aber keiner will alt sein.

  • Mitch PK 50 XL
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    • April 27, 2011 at 00:02
    • #12

    ich sehe da im privaten bereich auch wirklich keinen grund zur besorgnis.
    allerdings musst du mit der datei zum sticker gehen und ihn beauftragen es zu sticken
    es darf nich so herum sein, dass er diverse geschützte logos im angebot hat, die er fröhlich auf alles stickt,
    dann verletzt er das copyright des logo, auch wenn er es für dich irgendwo "auftreibt" vielleicht sind das seine bedenken.

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