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reichen italienische papiere aus?

  • alex_t5
  • May 26, 2008 at 21:21
  • alex_t5
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    • May 26, 2008 at 21:21
    • #1

    hallo!

    habe eine v 50 erstanden, die noch die originalen italienischen papiere hat. hab mir sagen lassen, wegen EU sind deutsche papiere nicht zwingend erforderlich. wer weiss hier bescheid, bzw hat oder hatte ebenfalls italienische papiere?

    es handelt sich um ein italienisches fabrikat ohne tacho. ist das hier ein problem??

    vielen dank schon mal!

    mfg
    alex

  • _Fredi_
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    • May 26, 2008 at 21:27
    • #2

    Also ich hab ma gelesen, dass des mit ital. Papieren schon so seine eigene Sache ich und man die umschreiben lassen muss.

    Kann ich aber nich 100% sagen.

    Gruß Fredi

  • Geli
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    • May 26, 2008 at 23:04
    • #3

    hey,
    also ich hab auch nur italienische Papiere, wurde allerdings auch noch nie kontrolliert, kann daher nicht sagen obs ein Problem ist oder nicht.
    Anmelden funktioniert ja und wenn ich doch mal kontrolliert werde sag ich einfach Papiere hab ich verloren od so. Nimm die eh nie mit, nur Versicherungskarte und Führerschein.

    lg

    lg,
    geli

    http://www.vespassione-shop.de *get dressed*

  • corny
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    • May 27, 2008 at 12:57
    • #4

    Hi,

    ich hatte genau das gleiche Problem. Ich habe daraufhin bei der Polizei nachgefragt. Die waren ganz begeistert von dem originalen Fahrzeugschein und sagten mir, daß ich damit problemlos in D rumfahren kann. Auf Nachfrage beim TÜV erhielt ich aber die Auskunft, daß ich unbedingt eine deutsche Betriebserlaubnis benötige, da es sonst im Falle eines Unfalls sein könnte, daß die Vericherung sich weigert, zu zahlen.


    Grüße Michi

  • Paichi
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    • May 27, 2008 at 13:06
    • #5

    Richtig so corny. Man braucht hier ne deutsche ABE (§21 beim TÜV). Deine Italopapiere zählen leider nicht und im Falle eines Falles hast tatsächlich keinen Versicherungsschutz, da keine Papiere vorhanden.

    Gruß

  • The Small and the frame
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    • May 27, 2008 at 13:27
    • #6

    Das habe ich auch vor kurzem durchmachen müssen, ist eine elende Rennerei.

    Am Ende war ich bei ca. 150 Euro, nur für eine Lieblos ausgefüllte ABE...

    Merkwürdig das ausländische Führerscheine anerkannt werden, Fahrzeugpapiere jedoch nicht.

  • Paichi
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    • May 27, 2008 at 13:50
    • #7

    Herzlichen Willkommen im gesetzesreichestem Land, der BRD! Verstehen muss man ja auch nicht alles ;)
    Gruß

  • kasonova
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    • May 27, 2008 at 14:17
    • #8

    Hi, ich hab da auch noch was, über 90 Prozent aller Gesetzestexte auf der WELT sind in deutsch verfasst. Jetzt daf jeder raten warum das so ist.

    klaus :love:

  • Quak
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    • May 27, 2008 at 15:41
    • #9

    Reicht es aus, wenn ich eine Kopie meiner ABE dabei habe?
    Hat jemand damit schon Erfahrung bei ner Kontrolle?

  • vespapaulianer
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    • May 27, 2008 at 16:42
    • #10

    @ Kasonova: Stimmt nicht: es ist "nur" 90% der Steuergesetzliteratur auf deutsch.

    @ Quak: Bei mir hat früher immer die Kopie der ABE gelangt. Ob das heute aber immer noch so ist, weiß ich nicht mit Sicherheit. Beim Auto hat ne Kopie des Fahrzeugscheins auch immer gereicht.

    Hessisch by nature

  • Ravioli
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    • May 27, 2008 at 17:48
    • #11

    Ich hab mir damals mit 16 :) mal meine Betriebserlaubnis eingeschweist das gab schon probleme mit den Grünen von wegen nicht erkennbar und Fälschung.

    ..., eine möglichst grosse Leistung zu erhalten und nahm zwei seiner stärksten Pferde, die tüchtig mit der Peitsche angetrieben (also "mit Vorzündung") einen Tag über das Pumpwerk treiben mussten.
    Das Motorrad Nr.1. - 1903

  • Nick50XL
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    • June 2, 2008 at 20:46
    • #12

    Also: Wie paichi schon anmerkte: In D ohne D-Papiere ist nicht zulässig!

    Und eigentlich reichen auch Kopien der Papiere nicht aus. Das lernt man aber schon in der Fahrschule!

    In des Daseins stillen Glanz platzt der Mensch mit Ententanz.

    F. Küppersbusch


    In einer Evolution in der auch Tino Chrupalla als Krone der Schöpfung gilt stirbt der Apollofalter völlig zurecht aus.

    M. Uthoff

  • Maxi66
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    • June 3, 2008 at 16:49
    • #13

    Hab mir letztens ne 50N mit sämtlichen Papieren gekauft. Hab beim Kauf dann gemerkt das ich meinen Namen garnicht auf die Ori.Be schreiben kann weil die voll geschrieben ist. Soll ich mir jetzt ne neue holen oder komme ich auch so an ein Versicherungsschild?

  • Paichi
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    • June 3, 2008 at 18:14
    • #14

    Du kannst zum TÜV fahren, die sollen dir ein weiteres Blatt dranheften und abstempeln. Ruf vorher mal an, kostet glaub ca 10€ und somit bist du völlig legal.

    Gruß

    Einmal editiert, zuletzt von Paichi (June 3, 2008 at 20:12)

  • SonSait
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    • June 3, 2008 at 21:39
    • #15

    Warum gibts denn soviele Mopeds ohne Papiere - weil´s entweder Importe sind oder weil die Papiere verloren gingen, da man gezwungen ist, diese mit sich zu führen.

    Ich bin doch nicht Irre und schlepp meine Originalpapiere von meinem 28 Jahre alten Roller mit mir rum, es wurde ein Kopie gemacht und der Rest wurde weggeheftet. Wenn die Polizei nicht damit zufrieden ist, sollen die sich doch einen ke***n wenn sie einen Mängelbericht ausfüllen. Die paar Euronen nehm ich dann gern in Kauf....

    Go Go Gadget signature!

  • PK_Rider
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    • June 4, 2008 at 00:22
    • #16
    Zitat von Maxi66

    Hab mir letztens ne 50N mit sämtlichen Papieren gekauft. Hab beim Kauf dann gemerkt das ich meinen Namen garnicht auf die Ori.Be schreiben kann weil die voll geschrieben ist. Soll ich mir jetzt ne neue holen oder komme ich auch so an ein Versicherungsschild?

    Für ein Versicherungskennzeichen brauchst du nicht direkt die Papiere, nur die Fahrzeugdaten.
    Wenn deine Papiere deutsch sind sollte es keine Probleme geben die in z.B. nen ANhang eintragen zu lassen.
    Obs nötig ist weiß ich net.

  • Captain.Chaos
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    • March 1, 2009 at 16:25
    • #17

    ich habe auch eine 50n mit italienischen papieren. wie kann ich diese umschreiben lassen auf deutsche papiere? reicht es, wenn ich nur mit den papieren zum tüv gehe und diese umschreiben lasse oder muss ich lediglich zur zulassungsstelle?!

    könnte vielleicht einer mal eine reihenfolge aufschreiben bezüglich der vorgehensweise? würde mir total helfen, damit ich mal einen durchblick bekomme :)

  • Fabi
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    • April 22, 2009 at 11:38
    • #18

    Ich war gestern zwecks Information bei einer Versicherung (Bremen).

    Dort wurde mir mitgeteilt, dass es möglich ist, die Vespa auch mit italienischen Papieren zu versichern.

    Allerdings sagte der ältere Herr noch: "Ich kann dir die problemlos versichern, weiss aber nicht, was im Falle einer Polizeikontrolle passieren kann."

    Irgendwie widerspricht das allem, was ich bisher gelesen habe, da doch oft der Hinweis, dass die Versicherung ärger machen würde und weniger die Polizei, genannt wird.

    Das versteh doch wer will ...

  • pkracer
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    • April 22, 2009 at 12:00
    • #19

    Natürlich wird sowas versichert, die Versicherungen wollen ja auch Geld verdienen. Du könntest auch im Internet ein Kennzeichen anfordern, da bekommt niemand von der Versicherung jemals deine Papiere zu Gesicht.

    Legal ist das aber trotzdem nicht, weil für jedes in Deutschland am Straßenverkehr teilnehmendes und in Deutschland zugelassenes bzw. zulassungsfreies, aber versicherungspflichtiges motorisiertes Fahrzeug eine Betriebserlaubnis erforderlich ist, aus der hervorgeht, dass das Fahrzeug den in Deutschland geltenden gesetzlichen Anforderungen entspricht. Wenn du nur italienische Papiere hast, ist das nicht nachgewiesen, weil man in Italien im Gegensatz zu Deutschland z. B. keinen Tacho an 50 ccm braucht(e).

    Damit wird ganz klar der Tatbestand des Führens eines Kraftfahrzeugs ohne Betriebserlaubnis erfüllt, wofür es ein Bußgeld, Punkte in FL und bei Fahrern mit Führerschein auf Probe auch eine Nachschulung gibt.

    Ob der kontrollierende Polizist vor Ort das im Einzelfall kulant handhabt, ist reine Glückssache.

    Deine Mudda erkennt Geschlechtskrankheiten am Geschmack.

  • Fabi
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    • April 22, 2009 at 13:27
    • #20

    Damit hast du natürlich vollkommen recht.

    Was mich nur verwundert, ist das Unwissen bzw. der Unwillen, den Versicherungsnehmer aufzuklären.

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