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Welche Änderungen müssen eigetragen werden, welche nicht?

  • honkytonk
  • June 3, 2008 at 20:15
  • honkytonk
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    • June 3, 2008 at 20:15
    • #1

    hi!

    da ich neuling im rollerland bin direkt mal die frage, was muss alles eigetragen werden und was nicht? muss z.b. ein anderer spiegel eingetragen sein oder einfach nur vorhanden? müssen andersfarbige blinker oder aber handgriffe eingetragen werden? (dass änderungen am motor / chassis / bremssystem eingetragen werden müssen is mir durchaus bewusst ;) ). mir gehts eben um kleine optische änderngen , und ab wann diese eintragungspflichtig sind.

    merci

  • Okolytenman
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    • June 3, 2008 at 20:24
    • #2

    also.so sachen wie seitenständer, veraenderte verkleidung(anbauten;drop bars,cuts) müssen normalerweise eingetragen werden wie es bei einem spiegel aussieht weis ich net

    "Lebe Frei!" - "Stirb Stolz!"

    Einmal editiert, zuletzt von Okolytenman (June 3, 2008 at 20:35)

  • Pornstar
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    • June 3, 2008 at 20:39
    • #3

    Ein Seitenständer ist nicht eintragungspflichtig, Blinkergläser und Scheinwerfer auch nicht, wenn sie über ein E-Prüfzeichen verfügen. Handgriffe müssen der StvZo genügen.

    Lieber zwei Damen im Arm, als zwei Arme im Darm.

  • xlarge
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    • June 4, 2008 at 20:10
    • #4

    Und wie siehts bei Blinkergläsern und z.B. Tunnelrücklichtern aus, die über kein E-Prüfzeichen verfügen? Kann man die ohne weiteres eintragen lassen? PX 200 aus den 70ern, Kosten zweitranging... Ich frage aus aktuellem Anlass, muss in ca. 2-3 Wochen beim TÜV vorfahren und nen 210er Malossi eintragen lassen.

  • Pornstar
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    • June 4, 2008 at 20:20
    • #5

    Ohne E-Zeichen geht´s nur per Einzelabnahme und einem sehr willigen, oder desinteressiertem Prüfer.
    Viel Glück!

    Lieber zwei Damen im Arm, als zwei Arme im Darm.

  • honkytonk
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    • June 12, 2008 at 22:05
    • #6

    hoi

    muss ein - ja eigentlich nicht leistungssteigerndes - PK Polrad auf der PX eingetragen werden? (jetzt mal davon abgesehen dasses die meisten optisch nicht merken würden zmal ja sogar ein piaggio zeichen eingemeiselt is... geht mir nur drum dass der bock bissl schneller auf touren kommt

    wer was weiss melden :)

  • pkracer
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    • June 13, 2008 at 01:18
    • #7

    Theoretisch ja, dann hast du aber einen Riesenstress und Kosten am Hals, Leistungsgutachten, pipapo, alles was nach Auffassung des Herrn Prüfingenieurs so nötig wäre für ein Teil, für das es keine fein abgestempelte ABE für dein Rollermodell gibt.

    Praktisch nein, Piaggiologo vorhanden, welcher Polizist oder TÜV-Prüfer erkennt den optischen Unterschied oder bemerkt das etwas bessere Ansprechverhalten?

    Deine Mudda erkennt Geschlechtskrankheiten am Geschmack.

  • honkytonk
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    • June 13, 2008 at 02:44
    • #8

    man man man is ja mehr stress als beim auto :/ da gibts wenigstens für jeden mißt n gutachten oder net abe oder zumindest irrrrgendwas .... naja was solls :)

    ich kann mich noch an einen netten polizisten erinnern der irgendwie zu viel ahnung von vespas hatte hier in der gegend :) da gabs wohl schonmal die ein oder andere stilllegung :/ "komm das hör ich doch dass das net original is"

  • Salentino90
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    • October 4, 2010 at 17:52
    • #9

    hi hab da mal ne frage... wie sieht eigentlich mit der cdi aus... es ist ne 25 drin und ne 50 soll rein kann ich das umschreiben lassen???

  • tboyrex
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    • October 4, 2010 at 18:08
    • #10

    Cdi 25 bzw 50??? Pauschal würde ich sagen nein, merkt ja kein mensch. Oder steh ich aufm Schlauch? Klär mich mal auf wo da der Unterschied ist

  • Salentino90
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    • October 4, 2010 at 21:15
    • #11

    naja auf den fahrzeugschein steht ja 25kmh aber er würde ja 45 dann fahren oder????
    dann müsste es rein theoretisch im schein geändert werden
    oder .ieg ich da falsch

  • nachbrenner
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    • October 5, 2010 at 12:53
    • #12

    Wie schauts den mit der Vespatronic aus?

    Set Up: 221 Malle Döner mit allem.

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    • October 5, 2010 at 16:42
    • #13

    cdi bei xl2 ,uss umgetragen, bzw. die papiere berichtigt werden, bei der vespatronic nicht, ausser sie wäre in einer gedrosselten vespa verbaut :)
    brauchst ja keine transistorzündung eintragen lassen, denn mehr leistung gibts dadurch nicht, nur anders verteilt :)

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    • October 5, 2010 at 16:44
    • #14
    Zitat von Pornstar

    Ein Seitenständer ist nicht eintragungspflichtig, Blinkergläser und Scheinwerfer auch nicht, wenn sie über ein E-Prüfzeichen verfügen. Handgriffe müssen der StvZo genügen.


    seitenständer nur dann nicht, wenn er selbstklappend ist. feststehende schon ;)

  • Rally200_Nbg
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    • October 5, 2010 at 16:48
    • #15
    Zitat von honkytonk

    man man man is ja mehr stress als beim auto :/ da gibts wenigstens für jeden mißt n gutachten oder net abe oder zumindest irrrrgendwas .... naja was solls :)

    ich kann mich noch an einen netten polizisten erinnern der irgendwie zu viel ahnung von vespas hatte hier in der gegend :) da gabs wohl schonmal die ein oder andere stilllegung :/ "komm das hör ich doch dass das net original is"

    du meinst aber nicht den freundlichen Cop der mit Sche.... anfängt :)

    hihi - der hat jetzt nen neuen kollegen der mit Bau... anfängt und der is genauso scharf....

  • dirk21
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    • October 6, 2010 at 14:53
    • #16

    @Oldie-Garage
    einen feststehenden Seitenständer beommst du doch nur dann eingetragen, wenn Du einen Schutzschlter einbaust der sobad Du den ersten Gang einlegst den Motor absterben läßt. Oder bin ich da falsch informiert? Bei mir hat der Tüvprüfer mal dicke Backen gemacht, als mein Seitenständer nicht selbst nachobengeklappt ist.

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    • October 6, 2010 at 17:51
    • #17

    jo, hast recht

  • Pornstar
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    • October 12, 2010 at 12:17
    • #18
    Zitat von nachbrenner

    Wie schauts den mit der Vespatronic aus?

    Vespatronic ist leistungssteigernd und somit eintragungspflichtig.

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