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Geklaute Vespa wurde wieder zugelassen, jetzt ist sie in Italien.

  • Josef85
  • March 1, 2016 at 13:15
  • Fantine
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    • April 1, 2017 at 14:54
    • #41

    Da du schon einen Anwalt eingeschaltet hast, nur so viel: Wo er den gestohlenen Roller gekauft und wohin er ihn danach verfrachtet hat, ist völlig gleichgültig - er ist dir zur Herausgabe des Rollers verpflichtet und kann sich anschließend mit seinem " Verkäufer " rumschlagen ( wenn diese Kaufstory überhaupt stimmt... )

  • Josef85
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    • April 2, 2017 at 17:43
    • #42
    Zitat von Vespa1982

    Wer ist er und wem hat er das Erzählt?


    Er (aktueller Halter der Vespa) ist derjenige, der meine Vespa von dem Dieb gekauft hat. Schien nicht zu wissen, dass die Vespa geklaut ist und wollte die zulassen. Dabei ist aufgeflogen, dass die Vespa geklaut ist. Hatte Sie wohl aber zwei Wochen nach Kauf und zulassung in den beschriebenen LKW nach Italien gesteckt.

    Zitat von Fantine

    Da du schon einen Anwalt eingeschaltet hast, nur so viel: Wo er den gestohlenen Roller gekauft und wohin er ihn danach verfrachtet hat, ist völlig gleichgültig - er ist dir zur Herausgabe des Rollers verpflichtet und kann sich anschließend mit seinem " Verkäufer " rumschlagen ( wenn diese Kaufstory überhaupt stimmt... )

    Ist korrekt. Gestohlene Ware kann nicht gutgläubig erworben werden.
    Aber da er Hartz IV empfängt ist es immer schwieg mit entstehenden Kosten vor Gericht.Die darf ich dann tragen.
    Story könnte stimmen, so blöd, die Moppe zu klauen und dann mit gleicher Rahmennummer zulassen...ich weiß nicht....

    Einmal editiert, zuletzt von Josef85 (April 2, 2017 at 17:48)

  • rassmo
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    • April 2, 2017 at 19:50
    • #43

    Darf er als Harz IV - Empfänger überhaupt ein Fahrzeug einfach so zum Spaß haben? Ist doch eigentlich verwertbares Vermögen.

    Jeder will alt werden, aber keiner will alt sein.

  • RWBrf
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    • April 2, 2017 at 20:56
    • #44
    Zitat von Josef85

    ... Aber da er Hartz IV empfängt ist es immer schwieg mit entstehenden Kosten vor Gericht.Die darf ich dann tragen. ...

    Trägt nicht derjenige die Gerichtskosten, der das Verfahren verliert?

    Viele Grüße aus Süddeutschland
    RWBrf
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    Der Kluge läßt sich belehren, der Unkluge weiß alles besser.

  • Fantine
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    • April 3, 2017 at 16:12
    • #45
    Zitat von Josef85

    Er (aktueller Halter der Vespa) ist derjenige, der meine Vespa von dem Dieb gekauft hat. Schien nicht zu wissen, dass die Vespa geklaut ist und wollte die zulassen. Dabei ist aufgeflogen, dass die Vespa geklaut ist. Hatte Sie wohl aber zwei Wochen nach Kauf und zulassung in den beschriebenen LKW nach Italien gesteckt.

    Das muss ich jetzt aber nicht mehr verstehen, oder ? Das ist ein zulassungsfreies Fahrzeug mit BE und nichtamtlichen Eigentümereintragungen ( kann jeder eintragen, was er will ) - und ich bin davon ausgegangen, das für das Fahrzeug eine zweite BE auf dieselbe FIN ausgestellt worden ist. Wie soll das bewerkstelligt worden sein, wenn die gemeldete FIN " aufgeflogen " ist ?

  • seb.d.
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    • April 3, 2017 at 16:54
    • #46

    ab und zu bekommt man mal eine leere ABE bei Ebay zu kaufen
    und was man da dann einrtägt kann keiner mehr kontrolieren.

    Mein V50 Winterprojekt

    Mein PK Projekt
    !!!wer rechtschreibfehler findet darf sie behalten!!!

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    • April 3, 2017 at 17:55
    • #47
    Zitat von seb.d.

    ab und zu bekommt man mal eine leere ABE bei Ebay zu kaufen
    und was man da dann einrtägt kann keiner mehr kontrolieren.

    Genau das hatte ich auch grad gedacht....

  • Josef85
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    • April 3, 2017 at 18:38
    • #48
    Zitat von RWBrf

    Trägt nicht derjenige die Gerichtskosten, der das Verfahren verliert?

    Klaro, stimmt. Mir hat nur die Anwältin gesagt, dass ich auch bei gewonnenem Verfahren auf den Gerichtskosten sitzen bleibe, wenn er als Hartz 4 Bezieher zahlungsunfähig ist. Ob das so korrekt ist, kommt mir allerdings auch minimal spanisch vor.

    @ Fantine: Denke mal er hat so eine BE einfach ausgefüllt und als "originale" Papiere dabei gegeben...
    Damit wollte der Käufer dann zur Zulassung und ist aufgeflogen...

  • Matthias_1986
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    • April 4, 2017 at 08:17
    • #49
    Zitat von seb.d.

    ab und zu bekommt man mal eine leere ABE bei Ebay zu kaufen
    und was man da dann einrtägt kann keiner mehr kontrolieren.

    Wie kommt der an so viele Blanko-ABEs und wie kann das legal sein? =O

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    • April 4, 2017 at 09:04
    • #50

    Moin


    Gotlandweg....
    Glückwunsch. Ist das "assi viertel" in Soest
    Bin die letzten 2 sonntage dadran vorbei gefahren (Hiddingser weg) zum Möhnesee.
    Drücke dir die daumen das du sie schnell wieder bekommst

    FÜR VERDREHTE FOTOS ÜBERNEHME ICH KEINE HAFTUNG

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    • April 4, 2017 at 14:02
    • #51

    Zur Aussage deiner Anwältin: Die ist korrekt.

    Du bleibst auch nach einem gewonnene Prozess nicht nur auf den Gerichtskosten sitzen, sondern auch auf der Vergütung deiner Anwältin, wenn beim Gegner nichts zu holen ist.

    Ursprünglich ging es dir aber in erster Linie um die Freigabe des Rollers in Italien und Herausgabe an dich.

  • Chris.1966
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    • April 4, 2017 at 20:35
    • #52

    moin
    Hab bis jetzt immer nur mitgelesen.
    Aber mal ganz ehrlich.
    Wenn das definitiv meine vespa ist, ich die original Papiere habe , das Ding in Deutschland ist ...........
    Dann wehre die nächstes WE wieder bei mir.
    Ganz bestimmt sogar.

    Gruß Chris

  • Vespa1982
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    • April 4, 2017 at 22:04
    • #53

    Zumindest wenn der Fall bei der zuständigen Polizei/Staatsanwaltschaft ist wäre das Teil bis zur Klärung erstmal beschlagnahmt wenn die Vespa mit Rahmennummer in der Sachfahndung ausgeschrieben ist.

    Meister gegen den (Vespa)Verschleiß.

  • Vespa1982
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    • April 4, 2017 at 22:08
    • #54

    Die Staatsanwaltschaft beschlagnahmt du weißt den Besitz nach und bekommst sie wieder. Eigentlich ohne Anwalt oder Gerichtsverhandlung. Kann aber auch sein der Anwalt will noch ein paar Kröten mit unnötigen Schreiben verdienen. Wenn du den Namen und die Anschrift des Täters hast schick ihm die Polizei auf den Hals.

    Meister gegen den (Vespa)Verschleiß.

  • Josef85
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    • April 17, 2017 at 12:07
    • #55
    Zitat von Vespa1982

    Die Staatsanwaltschaft beschlagnahmt du weißt den Besitz nach und bekommst sie wieder. Eigentlich ohne Anwalt oder Gerichtsverhandlung. Kann aber auch sein der Anwalt will noch ein paar Kröten mit unnötigen Schreiben verdienen. Wenn du den Namen und die Anschrift des Täters hast schick ihm die Polizei auf den Hals.

    Wenn das so einfach wär. Die Beschlagnahmung hat nicht funktioniert, weil der Spezi die Vespa erst zugelassen hat, nachdem er sie ausser Landes geschafft hat. Also 2 Wochen nach kauf in einen LKW nach Italien gesteckt und dann hier europaweit gültiges Versicherungskennzeichen gekauft. Jetzt hat er nur ein "Veräußerungsverbot" bekommen, darf die Vespa also nicht verkaufen, abgeben, verschenken...
    Anschrift in Soest scheint nicht mehr aktuell, Einschreiben mit Rücksendeschein kam zurück weil er wohl verzogen ist.

    Ob die Polizei dafür zuständig ist bezweifle ich, leider...

  • tonitest
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    • April 17, 2017 at 17:14
    • #56
    Zitat von Josef85
    Zitat von Josef85

    Anschrift in Soest scheint nicht mehr aktuell, Einschreiben mit Rücksendeschein kam zurück weil er wohl verzogen ist.

    Ob die Polizei dafür zuständig ist bezweifle ich, leider...

    Mach ne Einwohnermeldeamtsanfrage beim Einwohnermeldeamt in Soest. Die sollten die neue Adresse kennen, hilft nat+ürlich nur, wenn der Typ sich auch umgemeldet hat...
    Aber probieren würde ich es, kostet ca. 7 - 10 €, soweit ich weiß. Soll notfalls Dein Anwalt machen.

  • Josef85
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    • April 18, 2017 at 09:09
    • #57
    Zitat von tonitest

    Mach ne Einwohnermeldeamtsanfrage beim Einwohnermeldeamt in Soest. Die sollten die neue Adresse kennen, hilft nat+ürlich nur, wenn der Typ sich auch umgemeldet hat...Aber probieren würde ich es, kostet ca. 7 - 10 €, soweit ich weiß. Soll notfalls Dein Anwalt machen.

    grad am Telefon....

  • Creutzfeld
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    • April 20, 2017 at 08:17
    • #58

    Moin

    Gibts schon was neues?

    FÜR VERDREHTE FOTOS ÜBERNEHME ICH KEINE HAFTUNG

  • Josef85
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    • April 20, 2017 at 12:16
    • #59

    Musste am Telefon erfahren dass die Abläufe nur schriftlich erfolgen. Geld ist überwiesen, soll jetzt wohl zwei Wochen (!) dauern, bis sich dort die Berge bewegen....
    Dann kann es weiter gehen.
    Ich melde mich.

  • rassmo
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    • #60
    Zitat von Josef85

    Die Beschlagnahmung hat nicht funktioniert, weil der Spezi die Vespa erst zugelassen hat, nachdem er sie ausser Landes geschafft hat. Also 2 Wochen nach kauf in einen LKW nach Italien gesteckt und dann hier europaweit gültiges Versicherungskennzeichen gekauft.

    Ich würde jetzt, wenn du weißt bei welcher Versicherung er es gekauft hat, mal dort schriftlich anfragen wie es sein kann das eine Versicherungskennzeichen ohne Vorlage der Papiere verkauft wurde. Die Versicherung ist, eigentlich, dazu verpflichtet die Papiere zu kontrollieren um zu verhindern das genau das passiert. Zumal er ja, wenn die Vespa immer noch fährt, dieses Jahr wieder ein Schild gekauft hat obwohl feststeht das es sich um eine dir gestohlene Vespa handelt.

    Jeder will alt werden, aber keiner will alt sein.

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