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PK50xl mit italienischen Papieren in Deutschland versichern?

  • biz
  • February 26, 2018 at 19:15
  • rassmo
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    • March 1, 2018 at 08:55
    • #21
    Zitat von biz

    Das machen Versicherungen nicht gerne und somit werden die recht schnell merken, daß das Fahrzeug so gar nicht fahren durfte und holen Sich das Geld bei Dir wieder... ein Leben lang. Da hilft dann nur noch die Provatinsolvenz.

    Wenn du dir deine Versicherungsbedingungen durchliest sollte die Haftung auf € 5000.--, in Ausnahmefällen € 10.000.--, beschränkt sein. Das gilt selbst für Fälle von Tuning bei denen die ABE erloschen ist bzw. Alkoholfahrten. Insofern relativiert sich das Risiko etwas. Aber auch für € 5000.-- kann man viele Roller mit BE ausstatten.

    Zitat von biz

    So gesehen bekomme ich für die 120 € recht viel, nämlich Rechtssicherheit.

    klatschen-)

    Jeder will alt werden, aber keiner will alt sein.

  • remdabam
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    • March 4, 2018 at 10:07
    • #22
    Zitat von Judgejudge

    Der Foren Himbeertoni hat gesprochen Huk ( ähnlichkeiten zur Versicherung, sind erwünscht )

    wow du zahlst 120 EUR und bekommst dafür nichts. Das ist Deutschland. Musst zu 3 Behördentrotteln rennen, Kohle abdrücken und dann bekommst nicht mal die Originale ABE sondern nur den Wisch vom Tüv. Da kannst ja gleich bei Ebay ne unbedruckte Zweitschrift kaufen und die Fahrgestellnummer selber reinschreiben oder eben mit den Italo Papieren fahren....Leben und leben lassen.

    Mir gefällt dein Ton nicht. Unser Himbeertoni ist und bleibt ein wandelndes Paragraphen-Lexikon und nebenbei der mit Abstand lässigste Original-Fahrer den ich kenne.

    Etwas mehr Respekt, bitte:-8

    O-Lack ist das neue Beige!
    (Zitat v. "Champ", gsf)

  • biz
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    • March 18, 2018 at 13:37
    • #23

    Ich möchte Euch die neusten Erkenntnisse nicht vorenthalten.

    Die Versicherung hat das geprüft und würde den Roller auch mit italienischen Papieren versichern. Dennoch heißt das noch nicht, daß diese dann auf öffentlichen Straßen fahren darf.

    Das Landratsamt hat mir eine Unbedenklichkeitsbescheinigung erstellt. Ich habe da ein Bekannte, die hat mal in den Gesetzen geforscht. Ist nicht ganz so einfach, da eine 50er ja gar nicht zugelassen wird. Man könnte hier einen Rechtsstreit heraufbeschwören, da wohl nirgendwo im Gesetzt steht, bzw. sie es nirgends gefunden hat, daß eine Betriebserlaubnis mitzuführen ist.

    Polizei war auch OK und recht unsicher. Bei der Recherche haben wir einige Texte gefunden. Da kann man reininterpretieren, daß Fahrzeuge, die einem in Deutschland wohnenden auch eine deutsche Betriebserlaubnis benötigt. Wenn aber die Vespa einem Italiener gehört, der seinen ersten Wohnsitz in Italien hat, der könnte die Vespa in Deutschland versichern und mit italienischen Papieren fahren. Ist das nicht eine recht merkwürdige Aussage :-1

    Na ja, den TÜV Termin habe ich bereits und dann sehen wir weiter, ich hoffe die Vespa kommt in dem erbärmlichen Zustand durch und der Prüfer ist mir gnädig. Ich möchte erst die Rechtssicherheit herstellen und dann das Ding komplett zerlegen und technisch einwandfrei wieder zusammenbauen und natürlich vorher wieder mit einer schönen Farbe behandeln. Dieses Matt Schwarz aus der Dose ist einfach erbärmlich.

    Und ja, die Vespa bremst, hupt, blinkt und macht hell. Reifen sind an der Abfahrgrenze und der Kupplungshebel ist etwas abgebrochen. Der Anlasser ist kaputt und Bei der Vorderradbremse gibt es keinen Bremslichtschalter. Mal schauen, was der Prüfer dazu sagt, bevor wir zur Abnahme schreiten.

    Dazu noch eine Frage, hat jemand mit der Rahmennummer V5N1T schon mal deutsche Papiere bekommen? Wenn ja, könnte ich dafür eine Kopie bekommen? Soll ich das in einem neuen Treat fragen?

    Danke

  • m0ritz
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    • March 18, 2018 at 14:08
    • #24

    Hi,

    Ich habe zwar selbst keine Erfahrung mit der abe von importierten rollern, aber ich glaube du machst da gerade ne Wissenschaft draus. Es fahren hier etliche Vespas in Deutschland Rum die importiert würden. Mit deutscher abe.

    Aber jetzt mal was aus eigener Erfahrung: es gibt kein Bremslicht für die Vorderradbremse.

    Gruß Moritz

    Wenn man ehrlich ist: Im Winter fahren ist nur cool wenn man im Sommer von erzählt!!!!!!!

  • biz
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    • March 18, 2018 at 14:37
    • #25

    Danke für den Hinweis mit der Vorderbremse, das beruhigt.

    Neee eine Wissenschaft ist das nicht, aber ich hinterfrage Dinge gerne. Und deshalb habe ich die Infos hier in die Tat umgesetzt und nachgefragt.

    Ihr glaubt ja nicht , was man alles für Infos bekommt und dadurch fehlgeleitet werden kann...

    Der Weg ist aber klar und wenn das auch einige von Euch als rausgeschmissenes Geld ansehen, ich will mich da auf nichts einlassen.

    Unbedenklichkeitsbescheinigung, dann Vollabnahme beim TÜV , dann diese bei der Zulassung bestätigen. Das sollte reichen und gilt als deutsche Betriebserlaubnis. Alternativ kann man auch beim Piaggio Händler das dann einreichen und man bekommt eine originale deutsche Betriebserlaubnis, falls die Dokumente nicht älter als 8 Wochen sind. Ist aber laut meiner Info kein muß und kostet wirklich nur Geld. Werde ich aber vor Ort mit dem TÜV nochmals klären.

    Aber nochmals die für mich wichtige Frage, hat jemand für eine V5N1T eine deutsche Betriebserlaubnis? Wenn ja wäre es denkbar eine Kopie zu belkommen. Mir geht es nur um die Inhalte, die Fahrgestellnummer usw. darf gerne geschwärzt werden.

  • lelox
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    • March 18, 2018 at 14:39
    • #26

    Bei Piaggio Deutschland bekommt man Papiere nur für in D ausgelieferte Fahrzeuge, also nicht für einen Italienimport.

  • biz
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    • March 18, 2018 at 16:04
    • #27
    Zitat von lelox

    Bei Piaggio Deutschland bekommt man Papiere nur für in D ausgelieferte Fahrzeuge, also nicht für einen Italienimport.

    Der Händler in meiner Gegend hat bei Piaggio nachgefragt und mir bestätigt, dass ich für die V5N1T deutsche Papiere dort bekommen würde.

    Heißt das nun, das dieser Typ auch nach Deutschland geliefert würde. Meine bisherigen Infos wären immer, dass dieser Typ nur in Italien und der Schweiz zu finden war.

  • rassmo
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    • March 18, 2018 at 17:49
    • #28
    Zitat von biz

    Ich habe da ein Bekannte, die hat mal in den Gesetzen geforscht. Ist nicht ganz so einfach, da eine 50er ja gar nicht zugelassen wird. Man könnte hier einen Rechtsstreit heraufbeschwören, da wohl nirgendwo im Gesetzt steht, bzw. sie es nirgends gefunden hat, daß eine Betriebserlaubnis mitzuführen ist.

    Dann hat er eher schlecht recherchiert. STVZO §19 Abs.4 bestimmt das die gültige ABE mitgeführt werden muß. Und da die Frage ob deutsche Papiere bei italienischen Fahrzeugen notwendig sind ständig auftaucht habe ich beim zuständigen Bundesamt nachgefragt. Nachfolgend ein Zitat aus dem Antwortschreiben.

    Zitat

    Werden zulassungsfreie Fahrzeuge, u. a. Kleinkrafträder, im öffentlichen Straßenverkehr in Deutschland geführt, so ist die Übereinstimmungsbescheinigung, die Datenbestätigung oder die Bescheinigung über die Einzelgenehmigung mitzuführen. Diese Dokumente müssen in deutscher Sprache vorliegen, da sie zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen sind, und hier die Amtssprache Deutsch ist.

    Zitat von biz

    Die Versicherung hat das geprüft und würde den Roller auch mit italienischen Papieren versichern. Dennoch heißt das noch nicht, daß diese dann auf öffentlichen Straßen fahren darf.

    Ich hatte es bereits geschrieben. Aber wenn deine Versicherung auf diesen Passus verzichtet oder sogar streicht ist ja gut.

    Zitat

    Eigentlich nicht. Die Versicherung sichert sich bei Online-Verträgen meist mit diesem oder einem ähnlichen Satz ab: Allgemeiner Tarif für Fahrzeuge mit gültiger Betriebserlaubnis

    Zitat von biz

    Polizei war auch OK und recht unsicher. Bei der Recherche haben wir einige Texte gefunden. Da kann man reininterpretieren, daß Fahrzeuge, die einem in Deutschland wohnenden auch eine deutsche Betriebserlaubnis benötigt. Wenn aber die Vespa einem Italiener gehört, der seinen ersten Wohnsitz in Italien hat, der könnte die Vespa in Deutschland versichern und mit italienischen Papieren fahren. Ist das nicht eine recht merkwürdige Aussage

    Das ist eine gewagte Interpretation. Zuzulassen ist ein Fahrzeug dort wo es seinen ständigen Standort hat. Logischerweise braucht es auch die Papiere des entsprechenden Landes. Es gibt allerdings eine gewisse Übergangszeit von, das ist jetzt keine sicherer Angabe, 3 Monaten.

    Zitat von biz

    Dazu noch eine Frage, hat jemand mit der Rahmennummer V5N1T schon mal deutsche Papiere bekommen? Wenn ja, könnte ich dafür eine Kopie bekommen? Soll ich das in einem neuen Treat fragen?

    Kopie nützt dir, zumindest bei uns im Kreis, nichts da der TÜV sie nicht berücksichtigt. Aber der TÜV hat eine Datenbank in der die Daten normalerweise vorhanden sind.

    Jeder will alt werden, aber keiner will alt sein.

  • biz
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    • March 18, 2018 at 18:25
    • #29

    Die Versicherung ist keine Onlineversicherung gewesen. Ich habe speziell darauf hingewiesen und habe es schriftlich, dass ich sie versichern könnte, aber auch mit dem Hinweis, dass ich das fahren mit der Verkehrsbehörde zu klären habe. Dass das nicht rechtens ist, ist ja schon länger klar:thumbup:

    Wollte ja nur berichten, was die Polizei dazu gemeint hat.

    Die Betriebserlaubnis möchte ich für mein Wissen habe. Dass sowas beim TÜV nicht wirklich hilft, habe ich schon am eigenen Leib erfahren. Ich möchte einfach verglichen können, was da drin steht.

    Danke für eurer Unterstützung.

  • Fantine
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    • March 19, 2018 at 13:28
    • #30
    Zitat von biz

    Der Händler in meiner Gegend hat bei Piaggio nachgefragt und mir bestätigt, dass ich für die V5N1T deutsche Papiere dort bekommen würde.

    Warum bestellst du sie dann nicht einfach über diesen Händler ?

  • rassmo
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    • March 19, 2018 at 14:12
    • #31
    Zitat von Fantine

    Warum bestellst du sie dann nicht einfach über diesen Händler ?

    Weil er dazu die Typenschild-Nr. bräuchte die er mangels Typenschild nicht hat. Das der Händler eine V5N1T-ABE bekommen würde heißt nicht das er für den Roller von biz eine bekommt. Die Duplikate sind mit Präfix und Nr. versehen.

    Jeder will alt werden, aber keiner will alt sein.

  • biz
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    • March 19, 2018 at 19:31
    • #32
    Zitat von Fantine

    Warum bestellst du sie dann nicht einfach über diesen Händler ?

    Hmmmm....

    Irgendwie habe ich das Gefühl, euch nervt es, wenn ich hier meine Infos weiter gebe.

    Um es klar zu sagen, ich habe nächste Woche einen Termin beim TÜV und hoffe, dass damit alles erledigt ist. Ich will lediglich legal fahren.

    Im Vorfeld hatte ich natürlich auch woanders nachgefragt und da kommen halt die Antworten her, die ich euch nicht vorenthalten wollte. Aber das muss ja nicht sein, wenn ihr nicht wollt.

  • dr.sonny
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    • March 19, 2018 at 19:45
    • #33

    Also, im es klar zu sagen, Versicherungen sind relativ flexibel. Polizei kennt sich zu wenig aus. Soweit alles gut.

    Im Falle des Falles ist es aber massiv kacke wenn du eine nicht EU Betriebserlaubnis hasst und was passiert.

    Diese Diskussion seit schon mehereren Jahren nervt schon langsam.

    Prinzipiell ist es also kein problem kann bei einem Unfall aber eventuell zum Problem werden.

    Am besten abklären und schriftlich geben lassen von Polizei und Versicherung.

    Geht nicht gibt`s nicht!

    Special V 50N 102ccm 19.19 Vergaser
    Px 150 Lusso mit 200er Motor Bj: 86

    Vespa VBB1 Bj 1961mit PX Motor und Parmakit 177ccm

    und ne Zündapp Bella 203 :P

  • biz
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    • March 19, 2018 at 20:17
    • #34
    Zitat von dr.sonny

    Diese Diskussion seit schon mehereren Jahren nervt schon langsam.

    wollte nicht nerven... aber Danke für die klaren Worte. Werde nicht weiter berichten und nur noch fragen, wenn ich bei der geplanten Restauration mit der Reparaturanleitung nicht mehr weiter komme.

    Auch Danke für die Antworten, die mir wirklich geholfen haben.

  • rassmo
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    • March 19, 2018 at 22:15
    • #35
    Zitat von biz

    wollte nicht nerven... aber Danke für die klaren Worte. Werde nicht weiter berichten und nur noch fragen,

    Du kannst jederzeit weiter berichten und fragen. Dazu ist das Forum da. Wenn es nicht interessiert oder nervt kann den Thread jederzeit ignorieren. Und für die Restauration machst du einfach einen neuen Thread auf.

    Jeder will alt werden, aber keiner will alt sein.

  • Menzinger
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    • March 20, 2018 at 09:43
    • #36
    Zitat von dr.sonny

    Also, im es klar zu sagen, Versicherungen sind relativ flexibel. Polizei kennt sich zu wenig aus. Soweit alles gut.

    Im Falle des Falles ist es aber massiv kacke wenn du eine nicht EU Betriebserlaubnis hasst und was passiert.

    Diese Diskussion seit schon mehereren Jahren nervt schon langsam.

    Prinzipiell ist es also kein problem kann bei einem Unfall aber eventuell zum Problem werden.

    Am besten abklären und schriftlich geben lassen von Polizei und Versicherung.

    Der Versicherer exkulpiert nicht durch den Abschluss. Er ist nur an der zweifelsfreien Identifikation des Fahrzeugs interessiert.

    Im Fall eines Unfalls wird der Versicherer sich nicht aus der Haftung ziehen und nur dann regressieren, wenn die fehlende deutsche BE kausal für den Unfall war, was in diesem Kontext kaum möglich ist.

    Beste Grüße

    Lexikon - Woktank - Schrauberhilfe

  • Fantine
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    • March 20, 2018 at 13:04
    • #37
    Zitat von rassmo

    Weil er dazu die Typenschild-Nr. bräuchte die er mangels Typenschild nicht hat. Das der Händler eine V5N1T-ABE bekommen würde heißt nicht das er für den Roller von biz eine bekommt. Die Duplikate sind mit Präfix und Nr. versehen.

    Diese Beschränkung in der Händlerauskunft ( ...kein Problem, aber nicht für deine V5N1T...) kann ich nicht erkennen, kenne aber auch die Formulierung der Frage an den Händler nicht.

  • Pierre Lavendel
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    • March 20, 2018 at 14:49
    • #38

    Die jahrzehntelange Beobachtung solcher Fälle drängt mir folgende Erkenntnis auf:

    a) Bei Importen vorher informieren und irgendwelchen windigen Verkäufern kein Wort glauben.

    b) Angst vor der §21 respektive TÜV-Vorführung brauchen nur Leute zu haben, die geklaute Roller mit gefälschter Rahmennummer oder falschen Papieren kaufen oder die schrottreifen Müll auf deutsche Strassen bringen wollen.

    So. Genug gelästert.
    Was nun also tun, wenn man die Fuffivespa aus Italien auf deutsche Strassen bringen will? Nix leichter als das:

    1) Fahrzeug technisch in Ordnung bringen, sodaß es straßentauglich gemäß StVZO ist.
    2) § 21 Prüfung + einmalige TÜV-Abnahme.
    3) feierlich die deutsche ABE bei der Zulassungsstelle überreicht bekommen.

    4) zur Versicherung dackeln und VK kaufen.

    3) Fertig.

    Leute, ihr pulvert soviel Asche ein eure Roller, da macht euch das bisschen deutsche Behördenbakschisch nicht arm und die Lauferei schadet auch nix.
    Dann kifft halt mal ne Weile nicht soviel, schon habt ihr die Kohle zusammen.

    Einmal editiert, zuletzt von Pierre Lavendel (March 20, 2018 at 16:11)

  • DXR85
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    • March 20, 2018 at 15:10
    • #39

    @jack o'neill Auf den Punkt gebracht. Saubertop-)

    Frühes vögeln stärkt den Wurm :+2

  • biz
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    • March 20, 2018 at 19:26
    • #40
    Zitat von jack o'neill

    ....

    So. Genug gelästert.
    Was nun also tun, wenn man die Fuffivespa aus Italien auf deutsche Strassen bringen will? Nix leichter als das:

    1) Fahrzeug technisch in Ordnung bringen, sodaß es straßentauglich gemäß StVZO ist.
    2) § 21 Prüfung + einmalige TÜV-Abnahme.
    3) feierlich die deutsche ABE bei der Zulassungsstelle überreicht bekommen.

    4) zur Versicherung dackeln und VK kaufen.

    3) Fertig.

    Leute, ihr pulvert soviel Asche ein eure Roller, da macht euch das bisschen deutsche Behördenbakschisch nicht arm und die Lauferei schadet auch nix.
    Dann kifft halt mal ne Weile nicht soviel, schon habt ihr die Kohle zusammen.

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    Genau das ist der Plan, Montag bin ich dann hoffentlich ein Stück weiter. Aber hast Du die Unbedenklichkeitsbescheinigung nicht vergessen?

    Vor dem TÜV habe ich dennoch etwas Respekt, da ich von der Vespa recht wenig Ahnung habe und der Zustand schon recht gebraucht ist. Ich werde es sehen.

    Zu a) genau dem Verkäufer bin ich aufgrund Unwissenheit aufgesessen. Hätte ich von italienischen Papieren vorher gewusst, hätte ich mich vorher informiert.

    Jetzt hab ich a gesagt und werde nun diesen Weg bis zum Ende gehen.

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