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Deutsche Papiere für eine italienische PK50 XL

  • Gianrobi75
  • April 14, 2021 at 16:37
  • Gianrobi75
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    • April 14, 2021 at 16:37
    • #1

    Hallo an Alle ,

    brauche dringend euren Rat .

    Bin gerade dabei mir eine Vespa pk xl bj 1985 aus italien zu besorgen bzw bringen zu lassen . ( Wenn das alles klappen sollte mit Deutschen Papieren wie gedacht )

    Da aber die Vespa die Papiere abhanden gekommen sind durch das Erdbeben was damals war ( Glaubwürdig ) mus ich ja hier in Deutschland neue beantragen bzw erstellen lassen was mit der Vollabnahme gemacht werden könnte .

    Meine Frage an den Tüv habe ich anhand der Rahmen Nummer und Motorcode durch gegeben ob die mir da helfen könnte bzw was noch gebraucht wird bevor ich sie nach Deutschland kommen lasse .

    Folgende Nummern sind eingestanzt V5X3T DGM 50807 OM XXXXXX was auch ersichtlich ist .

    Das Italienische Datenblatt besagt das es aber einen vergaser 16/10 haben mus .

    Das Deutsche Datenblatt besagt aber 16/15 ( anruf vom Tüvler )

    Und seine Aussage war noch wenn es schon am Vergaser anderes verbaut ist werden sie alles andere auch richtig untersuchen und diese Kosten übersteigen bestimmt den Wert der Vespa Salopp gesagt . ;( ;( ;(

    Meine Anfrage an die Satenblatt seite ,

    was ich vom Tüvsüd bekommen habe ,

    ja auch die deutschen datenblätter gegen eine Gebühr von 139 Euro geben würden ja auch nur mit dem 16/15 Vergaser mir aushändigen .

    kann mir irgendjemand von euch das technische datenblatt von dieser Vespa PK XL geben ohne diese hohe gebühr von 139 Euro zu bezahlen ?

    oder zumindest mir tips geben was ich machen sollte .

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    Fährst du quer , siehst du mehr ! :-7

    Einmal editiert, zuletzt von Menzinger (April 14, 2021 at 17:03) aus folgendem Grund: Rahmennummer rauseditiert

  • tonitest
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    • April 14, 2021 at 17:00
    • #2

    Und warum baust Du keinen 16/15er Vergaser rein und gut ist?

    Ansosnten schau bitte mal hier:

    Thema

    Meine Vespa hat keine deutschen Papiere - was tun?

    Wenn man eine Vespa, die ursprünglich nicht für den deutschen Markt bestimmt war, in Deutschland bewegen möchte, benötigt man eine Betriebserlaubnis dafür. Das gilt auch für die 50er, auch wenn nicht wenige mit irgendwelchen Papieren aus dem Ausland womöglich jahrelang unbehelligt in Deutschland unterwegs sind. Wird man erwischt, sind 50 Euro Bußgeld fällig (Stand 2020) und bei Gefährdung des Straßenverkehrs legt die Pozilei für den Fahrer auch ein Konto in Flensburg an und schreibt…
    Menzinger
    December 28, 2020 at 10:30

    Ist doch eine Fuffi bei Dir, oder?

    Für größeres:

    Italienimport oder einen neuen Fahrzeugbrief bekommen

    (Mit einem weiteren Video)

    PS: Bitte passe den Titel noch an zu was aussagekräftigem, "dringend Hilfe braucht" hier jeder

  • Menzinger April 14, 2021 at 17:02

    Hat den Titel des Themas von „Brauche drinegnd Hilfe“ zu „Deutsche Papiere für eine italienische PK50 XL“ geändert.
  • Menzinger
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    • April 14, 2021 at 17:08
    • #3

    Ich empfehle Dir einen anderen Prüfer. Ein ausländisches Fahrzeug wird so übernommen, wie es dort gebaut wurde und nicht, wie die deutsche Schwester gebaut wurde. Die Bestimmungen dem Baujahr entsprechend bezüglich Beleuchtung u.ä. muss es natürlich für D erfüllen.

    Thema

    Meine Vespa hat keine deutschen Papiere - was tun?

    Wenn man eine Vespa, die ursprünglich nicht für den deutschen Markt bestimmt war, in Deutschland bewegen möchte, benötigt man eine Betriebserlaubnis dafür. Das gilt auch für die 50er, auch wenn nicht wenige mit irgendwelchen Papieren aus dem Ausland womöglich jahrelang unbehelligt in Deutschland unterwegs sind. Wird man erwischt, sind 50 Euro Bußgeld fällig (Stand 2020) und bei Gefährdung des Straßenverkehrs legt die Pozilei für den Fahrer auch ein Konto in Flensburg an und schreibt…
    Menzinger
    December 28, 2020 at 10:30

    Hier könnte auch noch etwas dabei sein.

    Lexikon - Woktank - Schrauberhilfe

  • Gianrobi75
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    • April 14, 2021 at 17:34
    • #4

    danke dir vielmals ,

    ich weis nicht ob das wirklich einen unterschied macht den anderen vergaser umzubauen aber ich sage

    " Never Chance a running System "

    Fährst du quer , siehst du mehr ! :-7

  • tonitest
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    • April 14, 2021 at 17:56
    • #5

    Über kurz oder lang wirst Du da eh ran müssen / wollen.

    Aber ich kann Dich durchaus verstehen, erstmal eins nach dem anderen.

    Dann kämpfe Dich mal durch den von Menzinger und mir verlinkten Beitrag.

    Und beherzige Menzingers Tipp bzgl eines anderen Prüfers, evtl auch anderer Prüfstelle.

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    • April 14, 2021 at 18:14
    • #6

    Hatten für den italienischen Markt produzierte 1985er XL noch den 16/10er - und wenn ja, wie soll frt TE das dokumentieren ?

  • Gianrobi75
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    • April 14, 2021 at 18:18
    • #7

    laut dem italienischen datenblatt sollte ab werk was ich per email habe ist ein 16/10 verbaut worden sein

    Fährst du quer , siehst du mehr ! :-7

  • Fantine
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    • April 14, 2021 at 18:27
    • #8

    Gut, dann hast du wenigstens das, auch wenn ich nicht sicher bin, dass das diesen Prüfer überzeugen wird.

  • Gianrobi75
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    • April 15, 2021 at 16:23
    • #9

    so eben telefonischen anruf vom tüvler bekommen . so wie es scheint bekomme ich anhand dem italienischen datenblatt die chance deutschen brief zu machen . er müsse nur den hochgeschwindigkeitstest machen und von der lautstärke . na dann bin ich mal gespannt was und wie es ausgehen wird wenn sie dann in deutschland ist

    Fährst du quer , siehst du mehr ! :-7

  • tonitest
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    • April 15, 2021 at 17:16
    • #10
    Zitat von Gianrobi75

    hochgeschwindigkeitstest

    Ui, da bin ich gespannt, ob sie mit TGV und ICE mithalten kann... lmao

  • Menzinger
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    • April 15, 2021 at 17:17
    • #11

    Ich bin so frei und empfehle Dir nochmal einen anderen Prüfer.

    Ich habe seit 29 Jahren Vespas und zu allen Zeiten dafür Vollabnahmen gemacht - einen Geschwindigkeitstest musste ich noch nie absolvieren lassen. Eine Geräuschmessung ist nur für Abgasanlagen ohne allgemeine oder Einzelbetriebserlaubnis erforderlich. Auf gut deutsch: Du hast einen Serienauspuff dran - alles ist gut.

    Lexikon - Woktank - Schrauberhilfe

    Einmal editiert, zuletzt von Menzinger (April 15, 2021 at 20:07)

  • Gianrobi75
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    • April 15, 2021 at 17:27
    • #12

    ist alles serie

    aber nach italienischer

    bin auch gespannt was die höchstgeschwindigkeit ist 8) 8) 8)

    und was es an geräusch erzeugt mal ganz davon abgesehen

    bestimmt als ein amg 8) 8) 8)

    Fährst du quer , siehst du mehr ! :-7

  • Tanatos
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    • April 15, 2021 at 19:58
    • #13

    Ich würde auf Menzinger hören - dein Prüfer hat keine Ahnung!

    Nacher aber nicht jammern, wenn du die Geräuschmessung & den Geschwindigkeitstest ordentlich berappen musst!

    Wer nach den Sternen greifen will, sollte keine Höhenangst haben! ;)

  • Fantine
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    • April 16, 2021 at 12:22
    • #14
    Zitat von Menzinger

    Ich bin so frei und empfehle Dir nochmal einen anderen Prüfer.

    Ich habe seit 29 Jahren Vespas und zu allen Zeiten dafür Vollabnahmen gemacht - einen Geschwindigkeitstest musste ich noch nie absolvieren lassen. Eine Geräuschmessung ist nur für Abgasanlagen ohne allgemeine oder Einzelbetriebserlaubnis erforderlich. Auf gut deutsch: Du hast einen Serienauspuff dran - alles ist gut.

    dem ist wenig hinzuzufügen. Vielleicht noch ein Abgastest...

  • rassmo
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    • April 16, 2021 at 12:30
    • #15

    Geschwindigkeitsmessung ist durchaus unterschiedlich zu verstehen.

    Die Einen meinen einen Prüfstandtest mit vielen hochmodernen Geräten.

    Mein Prüfer setzte sich auf die Vespa und ist damit gefahren. Dann zeigt sich was der Tacho anzeigt bzw. die GPS-Daten des Prüferhandys.

    Und so trennt sich die Tuningspreu vom Legalweizen. :tues

    Geräuschmessung hab ich auch noch nie erlebt.

    Jeder will alt werden, aber keiner will alt sein.

  • Fantine
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    • April 16, 2021 at 12:41
    • #16

    Vielleicht wieder meine Begriffstutzigkeit, aber ich hatte die Vorstellung, dass der Höchstgeschwindigkeitstest entscheidet, welche bbH in die BE eingetragen wird: 40, 45 oder 50 km/h.

  • tonitest
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    • April 16, 2021 at 13:41
    • #17
    Zitat von Fantine

    Vielleicht wieder meine Begriffstutzigkeit, aber ich hatte die Vorstellung, dass der Höchstgeschwindigkeitstest entscheidet, welche bbH in die BE eingetragen wird: 40, 45 oder 50 km/h.

    Sicherlich richtig, und so hatte ich das auch verstanden.

    Daran entscheidet sich aber auch, ob Kleinkraftrad, Leichtkraftrad, oder Krad m./o. LB.

    Ok, die bbH ist da nur ein Kriterium.

  • Fantine
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    • April 17, 2021 at 12:26
    • #18

    40, 45 und 50 km/h waren die bbHen in D einer Fahrzeugklasse und sämtlich zulassungsfrei und mit Versicherungskennzeichen. Ich habe keine Ahnung, was für PK mit 16/10er in Italien galt.

    Die Sonderregelungen aus dem sog. Einigungsvertrag ( 60 km/h bbH ) sind hier nicht relevant.

  • tonitest
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    • April 17, 2021 at 12:40
    • #19

    als Kriterium hinzu kommt aber noch der Hubraum des Motörchens.

    Mit Vmax 40 km/h und 250 ccm ist es kein KKR oder LKR, sondern Krad.

    Mit allen Konsequenzen (Steuern, Zulassung, Führerschein)

  • Fantine
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    • April 17, 2021 at 12:42
    • #20

    Aber wir reden doch über eine PK 50 XL...

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