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Mit Vespa geblitzt....darf die Frau vom Landkreis mein Kennzeichen aufschreiben?

  • Vespa_PK50S
  • September 23, 2009 at 17:29
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    • September 23, 2009 at 17:29
    • #1

    Hallo,

    folgende Situation ich fahr durch die Stadt in eine Wohngegend wo 30km/h vorgeschreiben ist. Ich seh die Straße ist alles frei keine Menschenseele zu sehen stört bestimm kein wenn du jetzt 45km/h fährst ich hatte grade die Geschwindigkeit erreicht da blitzt es aus einem silbernen Landkreis Auto. Na toll. :evil:

    So jetzt folgeden Frage da ich ja vorne kein Kennzeichen hab haben die es ja auch nicht auf dem Foto. Darf die Frau vom Landreis mein Nummernschild aufschreiben und ist dass dann verwertbar? Es war ein versicherungskennzeichen.

    Mit was für einer Strafe muss ich rechnen? Innerorts ca. 15km/ zu schnell eher weniger.

    Vielen Dank
    Christian

  • Likedeeler
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    • September 23, 2009 at 17:38
    • #2

    Warum sollte die Dame nicht aufschreiben dürfen?
    Ist aber m.E. eher unwahrscheinlich, dass sie es auch getan hat.

    Bußgeldrechner

    Die Geschichte der Seeräuber, auch Likedeeler (Gleichteiler) oder Vitalienbrüder genannt, ist eng mit dem Namen von Klaus Störtebeker verbunden.
    Von ihm wird gesagt, daß er einen Teil der Beute gerecht an arme Leute verteilte (lik deelte).

    The bitterness of poor quality remains long after the sweetness of low price is forgotten.

  • Jan02
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    • September 23, 2009 at 17:42
    • #3

    ist diese besagte Frau irgentwas gewesen was annähernd Polizei oder so ist? Da sieht das glaube ich anders aus wenn die dich mit ner Pisto "schießen" dann haben sie auch kein Bild wenn du dann nicht anhälst bekommst du glaube ich trotzdem Post.

    Wenn es eine 0 8 15 Person ist ist das glaube ich anders. Die hat dich ja von vorne geblitzt, jetzt soll sie dir beweisen das du das bist. Kann sie nicht man sieht dich aber nicht deine Vespa bzw. Kenzeichen in sofern besteht immer die Gefahr der Verwechslung ich glaube nicht das dass Gerichtlich verwertbar ist.

    So würde ich das sehen sonnst sind 15kmH kein Drama 15Kmh wären 25€ bis 20 kmH sinds 35.

    Gruß Jan

  • Vespa_PK50S
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    • September 23, 2009 at 17:49
    • #4

    Hallo,

    puhhh erleichtert das erste mal geblitzt worden dachte jetzt schon Lappen weg oder sowas....puhh wenns nur 25€ sind aber trotzdem ärgerlich.
    Die Fotots sind doch schwarz weiß oder? Wenn ja dann sag ich dass war ich nicht. :thumbup: Meine ist Rot ^^


    LG
    Christian

  • rassmo
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    • September 23, 2009 at 17:58
    • #5
    Zitat von Vespa_PK50S

    So jetzt folgeden Frage da ich ja vorne kein Kennzeichen hab haben die es ja auch nicht auf dem Foto. Darf die Frau vom Landreis mein Nummernschild aufschreiben und ist dass dann verwertbar? Es war ein versicherungskennzeichen

    Das erste Beweismittel ist das Foto, das Kennzeichen dient nur zur Halterfeststellung. Und warum soll eine 08/15 Frau in einem silbernen Landkreisauto blitzen? Bist du auf dem Foto zu erkennen ist eh alles erledigt und du zahlst. Können sie den Verstoß nur deinem Roller nachweisen durch Foto und Kennzeichen kannst du sagen das jemand Anderes gefahren ist. Im Glücksfall ist die Sache damit erledigt wahrscheinlicher ist das es zu einer Anhörung kommt und du den Fahrer nennen mußt oder die Auflage eine Fahrtenbuches in Kauf nimmst.

    Vielleicht hat sich aber auch keiner das Kennzeichen aufgeschrieben. Also abwarten und Ruhe bewahren. :-2

    Jeder will alt werden, aber keiner will alt sein.

  • Schanzer
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    • September 23, 2009 at 17:59
    • #6

    Falls überhaupt Post diesbezüglich kommen sollte, so würde ich das Foto anfordern. Kurzes Schreiben machen, das du "die Beweisfotos zur genaueren Fahrerbestimmung" brauchst. Dann ist das Foto umsonst. Wenn du es nur aus Spaß an der Freude haben willst kostet es ca. 20 €.

    Im übrigen musst du 31 km/h oder noch schneller, nach Abzug der Toleranz, innerorts gefahren sein, damit der Führerschein weg ist.

    Is da Weg länger wia da Karrn, werd gfahrn!

  • rassmo
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    • September 23, 2009 at 18:02
    • #7
    Zitat von Schanzer

    Falls überhaupt Post diesbezüglich kommen sollte, so würde ich das Foto anfordern

    Bei meiner Frau kommt das Foto immer schon automatisch mit. Wahrscheinlich Mengenrabatt :D

    Jeder will alt werden, aber keiner will alt sein.

  • runatthesun
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    • September 23, 2009 at 18:25
    • #8

    da es beim blitzen nur keine halterhaftung gibt sondern der fahrer ermittelt werden muss ists schwierig.

    dh die muessen erstmal nachweisen das du auch gefahren bist. und dann beweisen das das nummernschild das sich die person wenn überhaupt aufgeschrieben hat auch dem entsprechenden foto zuzuordnen ist, etc.

    da wird gar nix kommen.

    und wenn unwahrscheinlihcerweise doch, dann einspruch einlegen und sagen du warst das nicht. sollen sie dir das gegenteil beweisen.

    Ziel ist es Unfälle zu vermeiden

  • Sir-Ride-A-Lot
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    • September 23, 2009 at 18:46
    • #9

    Hallo Christian,

    wie der Zufall es so will, bin ich vor ca. einer Stunde auch in einer 30er Zone geblitzt worden. Ebenfalls mit ca. 45 km/h. Auch auf dem Motorrad wurde ich schon mal aus einem Kofferraum heraus geblitzt und ein paar Wochen später kam dann ein recht teures Foto an. Mein Ratschlag: steh dazu. Du warst zu schnell, du wurdest geblitzt, leb mit den Konsequenzen. Klingt hart, ist aber so. Vielleicht gelingt es dir, das Bußgeld dieses Mal zu umgehen. Doch in aller Regel wirst du auf kurz oder lang den Kürzeren ziehen. Spätestens beim nächsten Mal kommen Beamte vorbei, die dein Gesicht mit dem Foto vergleichen (Helm auf oder nicht ist dann egal) oder dir wird, je nach Sachbearbeiter, noch ein Fahrtenbuch aufgebrummt.
    Zahl die paar Kröten und gut ist.
    Ach ja, eh ich es vergesse - ja, das Ordnungsamt hat die Befugnis, auch den fließenden Verkehr zu kontrollieren. Gelegentlich werden Aufgaben dieser Art an das OA übergeben und rechtlich gesehen ist das das Gleiche, als wenn Interessenverein Grün-Weiß das macht.

    Beste Grüße,
    Marcus

    „Wo kämen wir hin, wenn jeder sagte, wo kämen wir hin und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen.“ -Kurt Marti

  • LinkeSocke
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    • September 23, 2009 at 19:05
    • #10

    ich wurde jetzt grad mit dem auto geblitzt, mit 63 km/h bei erlaubten 50, war nach abzug der toleranz 10 km/h zuviel...hat mich 15€ gekostet

    Steil

  • HansOlo
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    • September 24, 2009 at 11:16
    • #11

    <-- da kannst sehen was dann kommt :-4
    n nettes bild mit saudummen geschau und ner nummer drunter mit überweisungsträger :D
    ebenfalls 45 in der 30 zone ...
    waren 15 €... und auch bei mir hat der sack es aufgeschrieben ;)
    kanns mir zumindest nicht anders erklären...
    und jetzt hab ich aber familiäre connections ins ordnungsamt... bringt auch nix

    INN-TEAM
    Sektion Rosenheim

  • pkracer
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    Baotian BT50QT-11 RETRO BIKE...Das Fahrzeug zeichnet sich durch den geringen Verbrauch, Laufruhe und Umweltfreundlichkeit aus.
    • September 24, 2009 at 11:26
    • #12

    Wenn du auf dem frontalen Foto wegen Integralhelm mit dunklem Visier oder Sonnenbrille nicht eindeutig zu identifizieren bist, kann dir gar nichts passieren. Wie schon erwähnt, gilt hier nicht die Halterhaftung. Du darfst als Beschuldigter einer Verkehrsordnungswidrigkeit lügen, dass sich die Balken biegen. Außer den Angaben zur Person musst du im Anhörungsbogen gar nichts angeben. Auch musst du keine Familienangehörigen belasten. Es könnte ja theoretisch ein Bruder, Vater, Onkel oder sonst wer mit dem Roller gefahren sein, wenn du nicht selbst gefahren bist ;) . Vorausgesetzt natürlich, dass du keinen offenen Jethelm getragen hast und deshalb auf dem Foto eindeutig identifizierbar bist.

    Ein Fahrtenbuch wird dir nicht bei der erstmaligen Nutzung dieser Ausrede auferlegt, das passiert erst, wenn du regelmäßig geblitzt wirst und jedesmal behauptest, es wäre jemand anders gefahren.

    Ansonsten wird es wie erwähnt ja auch nicht sonderlich teuer, wenn du zu der Sache stehst.

    Deine Mudda erkennt Geschlechtskrankheiten am Geschmack.

  • Vincentju
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    • September 24, 2009 at 19:34
    • #13

    Hallo
    ich wurde schon x mal mit meiner Vespa geblitzt mit und ohne helm bei mir war noch nie was. Wie sollten die mich den nach dem Gesicht her erkennen?

    Ein Kolbenfresser ist kein Tier!

  • 2phace
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    suche gleichgesinnte Polo-Fahrer zum Rumprollen aufm Mäcces Parkplatz
    • September 24, 2009 at 19:46
    • #14
    Zitat von Sir-Ride-A-Lot

    Hallo Christian,

    wie der Zufall es so will, bin ich vor ca. einer Stunde auch in einer 30er Zone geblitzt worden. Ebenfalls mit ca. 45 km/h. Auch auf dem Motorrad wurde ich schon mal aus einem Kofferraum heraus geblitzt und ein paar Wochen später kam dann ein recht teures Foto an. Mein Ratschlag: steh dazu. Du warst zu schnell, du wurdest geblitzt, leb mit den Konsequenzen. Klingt hart, ist aber so. Vielleicht gelingt es dir, das Bußgeld dieses Mal zu umgehen. Doch in aller Regel wirst du auf kurz oder lang den Kürzeren ziehen. Spätestens beim nächsten Mal kommen Beamte vorbei, die dein Gesicht mit dem Foto vergleichen (Helm auf oder nicht ist dann egal) oder dir wird, je nach Sachbearbeiter, noch ein Fahrtenbuch aufgebrummt.
    Zahl die paar Kröten und gut ist.
    Ach ja, eh ich es vergesse - ja, das Ordnungsamt hat die Befugnis, auch den fließenden Verkehr zu kontrollieren. Gelegentlich werden Aufgaben dieser Art an das OA übergeben und rechtlich gesehen ist das das Gleiche, als wenn Interessenverein Grün-Weiß das macht.

    Beste Grüße,
    Marcus

    Dieser Ratschlag ist vor dem Hintergrund, dass mehr als 90% aller Geschwindigkeitsmessungen eh falsch sind, weil die Radaranlage entweder falsch positioniert und/oder falsch bedient werden, eher nicht so richtig gut oder?
    Naja und den Versuch ein Gesicht zu erkennen, das in einem Helm steckt, fände ich auch interessant.

    Und die Praxis des Blitzens grenzt ja per se manchmal an Abzocke... Nur meine Meinung...

    Können Sachbearbeiter Fahrtenbücher aufbrummen? Ich denk, dass kann nur ein Richter.

    Wer reitet so spät durch Nacht und Wind...?

  • pkracer
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    Baotian BT50QT-11 RETRO BIKE...Das Fahrzeug zeichnet sich durch den geringen Verbrauch, Laufruhe und Umweltfreundlichkeit aus.
    • September 24, 2009 at 20:11
    • #15

    Das Führen eines Fahrtenbuchs kann von der zuständigen Straßenverkehrsbehörde (in Person eines Sachbearbeiters) auferlegt werden. Wie immer ist so eine Entscheidung aber angreifbar und letztlich gerichtlich überprüfbar. Wie ich aber schon schrieb, passiert sowas sicher nicht bei einem ein-/erstmaligen und relativ harmlosen Verstoß wie hier. Da müsste die Ausrede des Nicht-Fahrer-gewesen-seins schon öfter und bei schwerwiegenderen Verstößen gebracht worden sein.

    Ergänzend sei noch darauf hingewiesen, dass Verkehrsordnungswidrigkeiten drei Monate nach Tatzeitpunkt verjähren. Wenn du innerhalb dieser Zeit nichts von der Bußgeldstelle des Landkreises hörst, kannst du die Sache getrost vergessen.

    Deine Mudda erkennt Geschlechtskrankheiten am Geschmack.

  • wikingor
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    • September 25, 2009 at 17:03
    • #16
    Zitat von pkracer

    Wenn du auf dem frontalen Foto wegen Integralhelm mit dunklem Visier oder Sonnenbrille nicht eindeutig zu identifizieren bist, kann dir gar nichts passieren. Wie schon erwähnt, gilt hier nicht die Halterhaftung. Du darfst als Beschuldigter einer Verkehrsordnungswidrigkeit lügen, dass sich die Balken biegen. Außer den Angaben zur Person musst du im Anhörungsbogen gar nichts angeben. Auch musst du keine Familienangehörigen belasten. Es könnte ja theoretisch ein Bruder, Vater, Onkel oder sonst wer mit dem Roller gefahren sein, wenn du nicht selbst gefahren bist ;) . Vorausgesetzt natürlich, dass du keinen offenen Jethelm getragen hast und deshalb auf dem Foto eindeutig identifizierbar bist.

    Ein Fahrtenbuch wird dir nicht bei der erstmaligen Nutzung dieser Ausrede auferlegt, das passiert erst, wenn du regelmäßig geblitzt wirst und jedesmal behauptest, es wäre jemand anders gefahren.

    Ansonsten wird es wie erwähnt ja auch nicht sonderlich teuer, wenn du zu der Sache stehst.


    Genau so sieht das aus! Außer der Tatsache, dass Du in nem Ordnungswidrigkeitenverfahren kein Beschuldigter sondern ein Betroffener bist... *klugscheiß* :rolleyes:

    Andererseits würde ich mir dennoch überlegen, ob ich wegen der hier anfallenden maximal 35 Euro einen Aufstand machen würde... Diese Vorgehensweise spart man sich doch eigentlich auf, wenn es um den Führerschein oder sonstiges geht.

  • wikingor
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    • September 25, 2009 at 17:05
    • #17
    Zitat von pkracer

    Ergänzend sei noch darauf hingewiesen, dass Verkehrsordnungswidrigkeiten drei Monate nach Tatzeitpunkt verjähren. Wenn du innerhalb dieser Zeit nichts von der Bußgeldstelle des Landkreises hörst, kannst du die Sache getrost vergessen.

    Stimmt auch genau so. Bedeutet für den Betroffenen: Kommt das Schreiben erst nach drei Monaten bei Dir (!) an (also nicht Datum der Schriftfertigung), musst Du Dich um gar nichts mehr kümmern und bist raus...

  • Oloone
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    • September 25, 2009 at 21:57
    • #18

    Ich bin schon so oft geblitz worden. Ist nie was gekommen. :thumbup:
    Zum Glück. Nun bin ich ja ein wenig ruhiger.
    .... die haben mich mal mit 220 km/h in der Ortschaft geblitzt.
    Ist nicht lustig. Habe 3 Monate gezittert! :S;(
    Außerdem war das natürlich saugefährlich. :thumbdown:

    Das Leben ist zu kurz um vier Takte auf einen Zündfunken zu warten
    ...wer hätte das gedacht.... neuerdings habe ich sogar die Zeit zum Warten :o)

  • Vespa_PK50S
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    • September 25, 2009 at 22:18
    • #19

    Lass mich raten Tatfahrzeug war ne XL2 2-)

    Ach übrigens danke für die vielen guten Tipps hoffe dass ich nix bekomme.

    LG
    Christian

  • Alexander
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    • September 26, 2009 at 12:32
    • #20
    Zitat von Oloone

    Ich bin schon so oft geblitz worden. Ist nie was gekommen. :thumbup:
    Zum Glück. Nun bin ich ja ein wenig ruhiger.
    .... die haben mich mal mit 220 km/h in der Ortschaft geblitzt.
    Ist nicht lustig. Habe 3 Monate gezittert! :S;(
    Außerdem war das natürlich saugefährlich. :thumbdown:

    Mit 220 km/h in der Ortschaft!? 8|

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