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Problem mit eBay Käufer

  • cmon
  • July 16, 2007 at 08:48
  • cmon
    Gast
    • July 16, 2007 at 08:48
    • #1

    Hallo,

    wollte mal eure Meinung zu meinem Problem hören.

    Ich habe vor 1,5 Monaten eine Vespa 50 Spezial bei eBay verkauft.

    Zitat

    Zu den Mängeln:

    - Vespa nicht lauffähig (Züge müssen z.B. erneuert werden, Motor braucht neuen Kolben)
    - Kolben und Teil vom Vergaser fehlt => Motor nicht lauffähig
    - kleinere Risse und Beulen im Blech
    - Seitendeckel fehlt
    - beim Rücklicht kleines Stück herausgebrochen

    Zitat

    Bitte beachten Sie, dass Sie keine Vespa im Bestzustand kaufen. Ich biete keinerlei Garantie, Rücknahme oder Nachverhandlung an.

    das sind 2 Zitate aus meiner Auktionsbeschreibung. Die Bilder in der Auktion zeigten den Zustand recht gut.

    Die Vespa wurde dem Käufer vor 1 Monat per Spedition geliefert. Nun hat er bei mir weitere Teile bei eBay gekauft und im Rahmen der Abwicklung hat er angemerkt ich müsse bei den Teilen noch mit dem Preis runter, weil bei der gekauften Spezial einiges nicht in Ordnung wäre:

    konkret bemängelt er:

    - KuWe sei kaputt
    - Motorgehäuse wäre unbrauchbar weil innen abgerbrochen oder ähnliches (redet nicht gut deutsch und auf seinen bildern erkennt man garnix)
    - an bremstrommel sei etwas abgebrochen
    - wegen des montierten Schnellgasgriffs wurde am Gashebel ein Teil herausgebrochen

    ich bot ihm an eine neue Bremstrommel zu schicken und ihm das Geld für den Kauf eines Gasgriffs zu erstatten, denn die Mängel hatte ich wohl übersehen.

    ich sehe es aber eigentlich nicht ein Ihm wie gefordert 2 neue Motorhälften, ne KuWe, ne Bremstrommel und ein Gasgriff zu schicken.

    Er weigert sich nun auch den per Sofortkauf gekauften Rahmen, Tank und Lenker abzunehmen und droht mir mit dem Anwalt. Ich bin eigentlich sehr kulant bei Verkäufen. Der Käufer war aber schon beim Versand dauernd so unfreundlich und auch danach sehr unfreundlich und ich habe ja ausdrücklich ne Garantie ausgeschlossen. Er behauptet jetzt ich hätte von den Mängeln im Motor gewusst (ja wie denn ohne den zu zerlegen, er hats ja auch erst einen Monat später beim zerlegen bemerkt).


    Was meint ihr? Die rechtliche Situation sollte durch meinen Garantieausschluss klar sein, oder?
    Welchen Kompromiss würdet ihr für angemessen halten?

    Danke

    Simon

  • vespapaulianer
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    • July 16, 2007 at 09:01
    • #2

    Also das mit dem Anwalt wird nicht wirklich erfolgreich sein seinerseits, es sei denn, er kann dir nachweisen oder zumindest glaubhaft machen, dass du die angesprochenen Mägeml gekannt hast. Dann hättest du diese nämlich arglistig verschwiegen und könntest dich nicht auf deinen Gewährleistungsausschluss berufen. Dennoch sollte man zukünftig immer darauf achten, dass man bei Ebay den Gewährleistungsausschluss richtig und sorgfältig formuliert, da es sich bei Ebay NICHT um eine Auktion handelt, sondern ein ganz normaler Kaufvertragsabschluss lediglich vermittelt wird. Also immer reinschreiben, dass man ein Gebrauchtfahrzeug verkauft und deswegen als Privatverkäufer jegliche Gewährleistung ausschließt. Garantiepflichtig ist man ohnehin nur dann, wenn man explizit eine Garantie gewährt...
    Also: du bist ihm schon sehr weit entgegen gekommen. Mach ihm das klar und sag ihm ruhig, dass das halt zum Risiko eines Kaufvertrags gehöre für den Käufer, zumal wenn er das Kaufobjekt nicht vor Ort angeguckt hat. Und weise ihn ausdrücklich darauf hin, dass du den Motor nicht offen hattest also die angeblichen Mängel gar nicht kennen konntest!

    Grüße, vespapaulianer

    Hessisch by nature

  • elbochos
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    • July 16, 2007 at 09:06
    • #3

    Du hast angegeben, dass keine Garantier gewährt wird. Der Käufer hätte auch den Roller vorab besichtigen können. Versteckte Mängel hast Du keine verschwiegen.

    Er mag nur den Preis noch drücken-das ist wie bei den Autokäufern aus Polen und Russland :D

  • cmon
    Gast
    • July 16, 2007 at 09:11
    • #4

    Hallo,

    danke für die schnelle Einschätzung. Das bestätigt erstmal meine Meinung.

    Ich hatte den Motor nicht offen und kannte die Mängel im Motor daher nicht. Auch bin ich etwas skpetisch, denn man beschädigt beim zerlegen ja schnell mal was am Motor und die Bilder die er mir geschickt hat sind auch nicht wirklich aussagekräftig (siehe Anhang).

    Rechtlich scheint mir die Situation auch klar und da der Käufer sich bei eBay abgemeldet hat muss auch keine negative Bewertung fürchten. Es geht mir aber einfach darum, dass ich niemand übers Ohr hauen will. Andererseits will ich natürlich auch nicht übers Ohr gehauen werden.....

    Ich habe schon einige Male versucht dem Käufer zu erklären, dass ich nichts von den angeblichen Mängeln im Motor wusste, doch er schreibt nur Dinge wie

    Zitat

    denn wer ne aussage macht in der auktion = der roller wäre gut wiederrestaurieren = mussten sie ja das ding Kontrolliert haben
    denn das ist kein versteckter mängel das es noch in der Verpackung ist

    .

    In der Auktion stand nämlich drin die Vespa wäre als Basis für ne Restauration zu sehen....

    meine Nerven....

    3 Mal editiert, zuletzt von cmon (July 16, 2007 at 09:25)

  • elbochos
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    • July 16, 2007 at 09:49
    • #5

    Vielleicht hat er auch die Bilder von seinem defekten Motor gemacht, welchen er durch den von Dir erstandenen austauschen wollte.

    Dadurch erhofft er sich eine evtl. sehr günstige Reparatur, wenn er den kaputten dann wieder bei Egay reinstellt. :evil:

    Ich würde den Typen mit Missachtung strafen und warten was kommt-wenn überhaupt was kommt.

    Einmal editiert, zuletzt von elbochos (July 16, 2007 at 09:50)

  • pkracer
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    • July 16, 2007 at 10:46
    • #6

    Ich würde bei den weiteren von ihm erworbenen Teilen auf keinen Fall mit dem Preis runtergehen. Dabei handelt es sich um neue Kaufverträge, die mit der ersten Auktion des Rollers nichts zu tun haben.

    Bezüglich der von ihm am Roller festgestellten Mängel würde ich mir keine Sorgen machen, das kann für dich nicht nachteilig ausgehen.

    Wenn er bei den übrigen Teilen wegen des Preises zickt, würde ich ihm eine Zahlungsfrist setzen, danach Mitteilung an ebay, wenn du dann noch Lust hast, könntest du das ganze Programm mit Mahnbescheid etc. durchziehen (lassen). Fraglich allerdings, ob sich der Stress lohnt. Ansonsten einfach negativ bewerten, die Sachen neu einstellen und ihn als Bieter ausschließen.

    Abgesehen davon scheint der Typ nicht der Hellste zu sein, was sich z. B. in seiner Rechtschreibung und der auch ansonsten sinnbefreiten Äußerung widerspiegelt. Solche Vögel kenne ich zur Genüge aus dem Berufsalltag, es wird mit Presse und/oder Anwalt "gedroht", als ob man dann vor Ehrfurcht erstarren und dem quengelnden Kunden auch noch so ungerechtfertigte Wünsche sofort erfüllen müsste. Erfahrungsgemäß kommt dann aber nichts mehr.

    Deine Mudda erkennt Geschlechtskrankheiten am Geschmack.

    2 Mal editiert, zuletzt von pkracer (July 16, 2007 at 10:56)

  • cmon
    Gast
    • July 16, 2007 at 11:51
    • #7

    ok, die meinungen scheinen hier doch recht eindeutig zu sein....

    ich werde ihm nochmals anbieten ihm die bremstrommel und den Gasgriff zu ersetzen (hätte ich ja wirklich bemerken können) aber bei den motorteilen werde ich hart bleiben (wie soll ich das denn ohne den motor zu zerlegen gewusst haben, außerdem scheint mir das ausmaß und die ursache der angeblichen schäden doch sehr fragwürdig).

    bei den weiteren teilen die er gekauft hab fallen schritte über eBay leider weg, da er sich dort gleich nach dem kauf abgemeldet hat. mal schauen ob ich trotzdem wenigstens die gebühren wieder bekomme.... dann muss ich den rahmen wohl nochmal einstellen....

    sollte er rechtliche schritte einleiten (die wohl zu seinem nachteil ausgehen werden) mache ich das gleiche mit den gekauften und nicht bezahlten teilen.

    danke für eure antworten, ich werde euch auf dem laufenden halten wie die sache ausging....

    Einmal editiert, zuletzt von cmon (July 16, 2007 at 14:50)

  • alexhauck
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    • July 16, 2007 at 12:38
    • #8

    da hatte ich erst vor paar Tagen einen der noch deutlich krasser war wie dein Käufer

    meiner war zu blöd Artikelbeschreibung zu lesen (gebrochen...) und zu dumm Fotos anzusehen
    wollte dann aber sein komplettes Geld wieder zurückbekommen und war so dermaßen unfreundlich und arrogant
    hat behauptet ich würde nur Schrott verkaufen etc.
    wollte mich wegen mehreren Dingen verklagen, hab ich zu ihm gesagt er solle doch ruhig zu seinem Anwalt gehen... interessiert mich überhaupt nicht da die Rechtslage sehr sehr eindeutig ist

    wie die Sache endete? mit der kurzen Nachricht von ihm "OH MANN, WAS SIND SIE EIN ARMLEUCHTER !"

    :D


    Hat denn eventuell jemand ein Beispiel für einen schön ausformulierten und aussagekräftigen Gewährleistungsausschluss?

    • Primavera 125

    Einmal editiert, zuletzt von alexhauck (July 16, 2007 at 12:42)

  • pola
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    pola-motori
    • July 16, 2007 at 14:01
    • #9

    jaja, ebay und seine spezialisten... [Blockierte Grafik: http://www.rotown.de/lounge/images/smilies/stupid.gif]

    zwecks spruch, ich nehm immer den hier:

    Zitat

    Privatverkauf! Barzahlung bei Abholung. Fahrzeug muß 14 Tage nach Auktionsende abgeholt werden. Mit Abgabe eines Gebots gehen Sie einen rechtsverbindlichen Kaufvertrag ein. Bieten Sie deshalb nur, wenn Sie das Fahrzeug wirklich kaufen möchten. Nachverhandlung, Garantie und Gewährleistung sowie Rücknahme ist ausgeschlossen.
    Artikelbeschreibung nach bestem Wissen und Gewissen, daher, im Zweifel: Ansehen!

    INN-TEAM Rosenheim
    #1 Kill the Hill 2011
    #1 Rollercross 2012

  • Lord Helmchen
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    • July 17, 2007 at 19:56
    • #10

    Das neue Gewährleistungsrecht seit Anfang 2002 zwingt mich dazu, folgende Angaben zu machen: Als Privatperson schließe ich sämtliche Garantie, Rücknahme und Gewährleistung aus. Sämtliche Angebote sind privater, nicht gewerblicher Natur. Sämtliche Angaben, Bilder und Hinweise zur Ware sind nach bestem Wissen und Gewissen gemacht und möglichst genau, damit sich der Käufer ein genaues Bild davon machen kann. Der Artikel wird "so wie er ist" von Privat verkauft, dies bedeutet: mit der Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, auf die Ihnen gesetzlich zustehende Garantie völlig zu verzichten Denn das neue EU-Recht sieht eine zweijährige Garantie vor. Das Recht der Rückgabe wird ebenfalls ausgeschlossen. Bieten Sie nicht, wenn Sie mit diesen Regeln nicht einverstanden sind. Bitte stellen Sie ihre Fragen vor Abgabe eines Gebotes


    Das habe ich bei ebay stehen!! Und (TOI TOI TOI) noch keine großen Probleme!! :rolleyes:

    Theorie ist das, was in der Praxis nicht funktionert.

  • cmon
    Gast
    • July 17, 2007 at 21:09
    • #11

    man kann den besten text zum garantieausschluss haben. wenn man so nen bockigen käufer hat ist man letztenendes immer der gelackmeierte.....

    eine negative bewertung bleibt mir zum glück erspart, aber der käufer meldet sich jetzt nicht mehr und ich werde daher auf den verkaufsgebühren von immerhin fast 20 Euro für den rahmen, den Lenker sowie den tank sitzen bleiben und muss die sachen nochmal einstellen....

    ich glaube wenn man den text im stil eines gesetzestext verfasst sind viele einfach nicht fähig es zu verstehen! in zukunft werde ich in meinen auktionen noch deutlicher erwähnen, dass ich keinerlei garantie oder was auch immer gebe und die sachen so gut es geht beschrieben habe. dann versteht es auf hoffentlich auch der letzte de.... wobei warscheinlich selbst dann noch manche mecken....

    edit: ein falscher absatz zur "garantie" kann übrigens die situation des verkäufers noch verschlimmern mehr dazu hier

    Einmal editiert, zuletzt von cmon (July 17, 2007 at 21:18)

  • Bombenleger
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    • July 18, 2007 at 00:41
    • #12

    Die Verkaufsprovision bekommt man wieder, wenn der Käufer nicht zahlt. Dauert zwar ewig aber funktioniert. Wenn Käufer bei Ebay meckern immer darauf verweisen, dass die sich den Roller bzw das Teil ja vorher hätten ansehen können und reinschreiben dass ne Besichtigng ausdrücklich erwünscht ist...macht dann im Endeffekt eh keiner aber das ist ja dann des Käufers Sache. Hatte auch schon Käufer die sich beschwerten aber die haben dann immer schnell Kleinbei gegeben...dabei gings allerdings um kleinere Sache wie ne Beule.

  • grobi
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    • July 18, 2007 at 08:02
    • #13

    Na ja, bei Auktionen der Ebay- Art sollte man sich halt auch ein Stück weit seiner Selbstverantwortung bewust sein. Ich liebe dieses Instrument. Natürlich kaufe ich auch nur komplette Fahrzeuge dort, wenn ich sie selber abholen kann. Das kostet gegebenenfalls Benzin und schlimmstenfalls noch nen Kurzzeitkennzeichen und eben Zeit. Der Preis wird BAR ÜBERGEBEN. Natürlich nur, wenn das Fahrzeug in etwa der Beschreibung entspricht. Wenn ich es dann mitnehme kann ich auch später nicht mehr schimpfen. Entspricht es aber nicht der Beschreibung bringe ich meine Argumente vor und nehme das Teil nicht ab. Punkt. Das ist auch in Ordnung so. Wenn ich etwas GEBRAUCHTES kaufe und es mir nach Bezahlung zuschicken lasse hab ich halt Pech, wenn es scheiße ist. Nur so funktioniert sowas, glaube ich.

  • dudausg
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    • July 19, 2007 at 14:17
    • #14

    ohh da bin ich ja ein richtig guter und lieber ebay käufer...

    habe meine vespa abgeholt und erst einmal ein schock bekommen.
    jede menge rost. kickstarter im a...., tachowelle nicht da, papiere nicht vorhanden und kein schlüssel da. dies alles stand auch nicht in der beschreibung des artikels oder auf fotos zu sehen, das was drinne stand war scheunenfund und sonst nix. der kaufer hat zwar gemerkt das ich recht unzufrieden war aber habe halt nichts anderes gemacht. er meinte nur, dass er ja gesagt hat, dass es ein scheunenfund sei... und dafür bin ich 160 km (eine strecke) gefahren.
    naja der käufer wusste aber nicht das sie ohne probleme amspringt... benzin rein zündkerzenstecker ganz gemacht einmal angeschoben und siehe da, springt an... also glück im unglück.

    gruß dennis

  • Vechs
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    der mit den Schnäppchen tanzt
    • January 7, 2008 at 11:44
    • #15

    kann Grobi nur Recht geben, als Käufer fahre ich bei größeren Sachen die Privat verkauft werden auch immer persönlich hin. Meine Vespa stand 400km entfernt und obwohl Versand billiger gewesen wäre, bin ich mit Hänger hin und hab erstmal geschaut. Zum Glück war ich eher positiv als negativ überrascht ^^

    Einfach laufen lassen, solche Leute versuchen nur den Preis zu drücken und werden niemals nen Anwalt einschalten.

    Ob das Normal ist?
    Na ich hoffe nicht!

    Es ist so herrlich wenn mein Glück andere unglücklich macht.

  • OmaToob
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    • January 7, 2008 at 14:19
    • #16

    Wichtig ist, dass du bei ebay immer die gewährleistung ausschließt!

    Nach BGB gibt es folgende Gewährleistungen:

    1 Jahr für gebrauchte Gegenstände

    2 Jahre für neue Gegenstände

    3 Jahre bei arglistig verschwiegende Mängel (Frist läuft erst nach Entdeckung des Mangels ab)

    5 Jahre bei Baustoffen (Estriche, Putzarbeiten, usw.)

    Sobald Du die Gewährleistung in allen deiner Auktionen ausgeschlossen hast, kann er Dir nichts. Vorraussetzung ist aber auch, dass Du als Privatmann bei ebay deine Auktionen schaltest und nicht als gewerblicher Anbieter!!! Bei z. Bsp. über 1500 Bewertungen, auch als privater Anbieter, kann man Dir eine gewerbliche Nutzung des Portals anrechnen (muss durch ein Gericht geschehen).#


    Greetz Ömchen

  • MetalheadDeluxe
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    V50 M1L, Mikuni 30TMX, DRT Geraffel und Franz
    • January 7, 2008 at 15:00
    • #17

    ab dem Zeitpunkt ab dem du die Garantie ausschließt und auf die Mängel hinweißt bist du ausm Schneider. Ich hab das BGB erst die letzten Monate in der Schule durchgenommen :pinch: der kann dir also nix. Lass ihn ruhig mim Anwalt drohen wie schon vorher gesagt, macht er das sowieso nicht und falls doch bist DU im recht und er kriegt garnix.

    - Nur weil wir unterm selben Himmel leben heißt es nicht, dass wir den selben Horizont sehen.

    - W℮ηη diя dαs L℮b℮η Sτ℮iη℮ in d℮η W℮g l℮gτ, н℮b si℮ αuf uηd b℮wiяf M℮ηscн℮η dαmiτ, di℮ dicн η℮яv℮η!

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