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Anhänger am Roller

  • Ich spiele mit dem Gedanken unser Auto zu verkaufen, da wir es in der Stadt eigentlich nur am Samstag zum Großeinkauf brauchen.

    Meine Überlegung war, mir für diese Fahrten nen Mofa/Roller/Fahhradanhänger zuzulegen und diesen an der Alltags PK S anzubrigen.

    Weiß jemand wie es da mit Versicherung, ABE usw.. aussieht ?

    Auf was muss ich achten ? Kann ich mir jeden x beliebigen Anhänger ranbauen ?

    Bin auf dem Gebiet völlig planlos..

    ESC # 582

  • ganz ganz duster im hinterkopf meine ich zu wissen dass das nur an mofa's, also mit 27 km/h- zulassung, möglich ist. ( jeder dritte türk fährt bei uns so zu seim gärtchen).

    aber alles ganz ganz duster ;)

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    Weitere Produkte auf Anfrage.

  • Die Informationen hierzu sind eher dürftig. Ich hatte das auch mal vor aber dann mangels sicherer Informationen nicht weiterverfolgt. Trotzdem hier mal ein paar Links die dir vielleicht weiterhelfen.
    Klick mich, und mich, und mich. Da ich schon mal eine V50 ABE mit eingetragener Anhängerkupplung gesehen habe müsste es in jedem Fall möglich sein.

    Jeder will alt werden, aber keiner will alt sein.

  • möglich ja, ist nicht mal so der ganz große Akt, aber machen würde ich das eher nicht, ich bin schon Roller mit Anhänger gefahren und das ist nix halbes und nix ganzes, ich persönlich packe da lieber das ganze Gerümpel auf den Roller (6 Sack Zement auf nem Yamaha Fuffi gehen, da wird ne Vespa ja wohl mitziehen können ;) ), ist vom Fahrverhalten her immer noch angenehmer

  • Sehr geehrter Ratsuchender,

    vielen Dank für Ihre Anfrage.

    Grundsätzlich ist es gestattet das Kleinkraftrad mit Anhänger im Straßenverkehr zu führen.

    Nach § 3 II Nr. 2 f der Fahrzeugszulassungsverordnung (FZV) ist der Anhänger von den Vorschriften des Zulassungsverfahrens ausgenommen.

    Die Voraussetzung für die Inbetriebnahme zulassungsfreier Fahrzeuge richtet sich nach § 4 der Fahrzeugszulassungsverordnung. Der Anhänger muss ein (Versicherungs-)Kennzeichen führen, § 4 III der Fahrzeugszulassungsverordnung.

    Nach § 27 der FZV ist die Erkennungsnummer des Versicherungskennzeichens an der Rückseite des Anhängers so zu wiederholen, dass sie in einem Winkelbereich von je 45 Grad beiderseits der Fahrzeuglängsachse bei Tageslicht auf eine Entfernung von mindestens 15 m lesbar ist; die Farben der Schrift und ihres Untergrundes müssen denen des Versicherungskennzeichens des ziehenden Kraftfahrzeugs entsprechen.

  • Die oben genannten Topics hat ich auch schon gefunden, wirklich schlau werd ich daraus aber nicht.

    speedguru: Das Fahrverhalten is mir eigentlich wurscht, die 2 Kilometer fahr ich dir auch mit Eisenstangen statt Stoßdämpfer und ohne Luft in den Reifen...

    Mein aktueller Stand ist der:

    Ein einachsiger Anhänger an einem 50 ccm ist nicht eintragungspflichtig, allerdings muss ich mir das Nummerschild kopieren(und hinten anbringen) und es muss eine feste Verbindung vorhanden sein..

    Braucht das Ding ne ABE ?

    Soll auch kein Dauerzustand sein, aber im Sommer brauch ich eigentlich kein Auto. Im Winter kommt dann schon wieder eins her.

    ESC # 582

  • zugegeben, dafür kann man etliche Anhänger und -kupplungen kaufen ;)

    die Kupplung muss eingetragen werden, m.W. gibt es keine mit ABE für die Vespas, weil die dürfte man dann einfach so anbauen, bei den Anhängerkupplungen für Mopeds liegt aber normalerweise ein Zettel bei auf dem draufsteht was die können und dürfen und wie sie angebaut werden müssen, das ist dann auch das was dir der Prüfer einträgt

  • So ich fass mal zusammen:

    Es gibt keine AHKs mit ABE deswegen muss der TÜV die eintragen.

    Der Hänger selbst, braucht weder ABE noch eigenes Versicherungskennzeichen (Nur ein Abbild des am Roller befestigten Kennzeichens).
    Desweiteren, muss er die in der STVO Bla bla §en erfüllen. Könnte aber auch durchaus ein Eigenbau sein, weil die Dinger ja Grundsätzlich ohne ABE daherkommen.

    Seh ich das so richtig ?

    ESC # 582

  • Zitat


    Der Hänger selbst, braucht weder ABE noch eigenes Versicherungskennzeichen


    ein "neuer" Anhänger brauche eine Betriebserlaubnis, nur die ganze alten Mopedanhänger nicht

    diese BE als Mopedanhänger zu erlangen ist aber keine wilde Sache, jeder einigermaßen solide Fahrradanhänger mit ordentlichen Kotflügeln und Reifen sowie einer brauchbaren Beleuchtung schafft das

  • unser Mopedanhänger in der Oldtimersammlung war ursprünglich mal eine Handkarre aus den 60ern, Anhängekupplung für Mopedkupplung angebaut (geschraubt, nicht geschweißt (!) ), Kotflügel nachgerüstet und die Fahrradreifen auf den Felgen durch Mopedreifen ersetzt, dann noch eine Beleuchtung (Dreikammerleuchten aus dem Anhängerzubehör) und Dreiecksstrahler angebaut, fertig

    seit ~4 Jahren darf der jetzt ganz offiziell als Mopedanhänger hinterherlaufen, was er aber aus den schon erwähnten Gründen nur höchst selten tut, war weder aufwändig noch übermäßig teuer (~100€ inkl. allen Behördengebühren) das zu legalisieren

  • Schau mal nach den simsonanhängern.die habe oft schon alles dran was du brauchst.große räder,lichtanlage...
    Ich hätte meinen nicht verkaufen sollen,aber wenn man platz braucht...
    Meiner war ein orginal aus der ddr.an der schwalbe war eine steckverbindung,wie am auto,für die lichtanlage.
    War ganz geil damit zu fahren.hat auch ohne probleme 75kmh mitgemacht.
    Kennzeichen gemalt und veddich wars. Die rennleitung wollte nur die eingetragene ahk sehen bei einer kontrolle,mehr nicht.
    Viel spaß beim suchen.

    Gruß Creutzfeld

    FÜR VERDREHTE FOTOS ÜBERNEHME ICH KEINE HAFTUNG

  • Da hatte der Gandi doch mal ein interessantes Projekt zu abgebrannt!

    In des Daseins stillen Glanz platzt der Mensch mit Ententanz.

    F. Küppersbusch


    In einer Evolution in der auch Tino Chrupalla als Krone der Schöpfung gilt stirbt der Apollofalter völlig zurecht aus.

    M. Uthoff