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Meine Vespa hat keine deutschen Papiere - was tun?

  • Menzinger
  • December 28, 2020 at 10:30
  • Menzinger
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    • December 28, 2020 at 10:30
    • #1

    Wenn man eine Vespa, die ursprünglich nicht für den deutschen Markt bestimmt war, in Deutschland bewegen möchte, benötigt man eine Betriebserlaubnis dafür. Das gilt auch für die 50er, auch wenn nicht wenige mit irgendwelchen Papieren aus dem Ausland womöglich jahrelang unbehelligt in Deutschland unterwegs sind. Wird man erwischt, sind 50 Euro Bußgeld fällig (Stand 2020) und bei Gefährdung des Straßenverkehrs legt die Pozilei für den Fahrer auch ein Konto in Flensburg an und schreibt einen Punkt gut.

    Es ist nicht schwer, seinen Import mit einer Betriebserlaubnis versehen zu lassen. Piaggio stellt dafür allerdings keine aus - das machen sie nur, wenn die Vespa in D erstmals zugelassen wurde. Man muss seine Vespa in verkehrssicherem Zustand (das sollte sie ja ohnehin sein ;)) zu einer Prüforganisation seiner Wahl bringen und dort eine Vollabnahme nach Par. 21 StVZO durchführen lassen. Das ist nichts anderes, als eine etwas erweiterte Hauptuntersuchung.

    Nachdem außerhalb Deutschlands bei 50ern häufig weder Tacho noch Spiegel vorgeschrieben waren, muss man den Tacho, die Tachowelle und einen Spiegel links nachrüsten. Bei Vespas mit mehr als125ccm sind auch Fahrtrichtungsanzeiger und bereits ab 50ccm ist ein Bilux-Scheinwerfer erforderlich. Das ist häufig bei den LF-Oldies wie VBB usw. erforderlich, da diese 150ccm haben und in ihren Herkunftsländern keine Blinker benötigten. Auch ein Bremslicht ist vorgeschrieben, wenn die Vespa mehr als 50ccm hat.

    Es kann passieren, dass der Prüfer ein Typenschild mit den Daten der Vespa verlangt. Man kann es entweder in den einschlägigen Shops kaufen und die Daten einschlagen (lassen —> Schrauberhilfe), zwei kleine Löcher in den Durchstieg rechts bohren und mit zwei Kerbnägeln das Typenschild originalgetreu befestigen, ein Klebetypenschild in Absprache mit CD-Marker beschriften und auf den Tank kleben, oder aber den Prüfer bitten in sein Vollgutachten einen Satz wie FIN hinten rechts/links eingeschlagen aufzunehmen. Meistens klappt das.

    Entgegen aller Legenden greifen Prüfer dabei auf ihre Datenbank zurück, in der sie die technischen Daten in eine Schreibvorlage für die Zulassungsstelle eintragen - das Vollgutachten. Es ist nicht erforderlich eine Kopie von irgendwelchen Papieren mitzubringen, nur die originalen aus dem Ausland. Dabei wird die FIN an der Vespa mit den Papieren aus dem Ursprungsland abgeglichen, die Bremsen, die Beleuchtung und die Verkehrssicherheit der Vespa als ganzes überprüft.

    Sollte der Prüfer Kopien von Betriebserlaubnissen ähnlicher Fahrzeuge verlangen, ist das meistens ein Zeichen dafür, dass er nicht wirklich mit der Materie alte Vespa vertraut ist. Das sollte Fluchtreflex auslösen und ein Hinweis darauf sein, dass man sich besser nach einem anderen Prüfer umsieht.

    Die Bremsprüfung erfolgt im Fahrversuch. Es schadet also nicht, wenn neue Bremsbeläge verbaut sind, die gut eingestellt sind. Die Prüfer kommen allesamt aus dem Motorradbereich und sind nicht immer an kleine Trommelbremsen gewöhnt. Die sollten dann zumindest sehr gut funktionieren, sonst ist an dieser Stelle schonmal Endstation. Es ist empfehlenswert in diesem Zusammenhang auch für sich selbst die Frage zu beantworten, ob man bei der häufig in Italien anzutreffenden 9-Zoll-Bereifung bleiben will, oder vor der Vollabnahme auf 10-Zöller umrüstet. Das hat den Vorteil, dass die Reifenauswahl viel größer ist und das Fahrverhalten wird auch positiv beeinflusst. Die Endgeschwindigkeit ändert sich wegen der größeren Gesamtübersetzung nicht großartig. Der Motor drückt größere Übersetzungen nur mit langem Anlauf.

    Mit dem fertigen Vollgutachten geht man nun zur Zulassungsstelle. Für Fahrzeuge bis 50ccm kommt ein Stempel drauf und damit ist die Vespa einzelgenehmigt. Dieses Blatt führt man dann als Betriebserlaubnis mit.

    Alternativ dazu ist es auch möglich, die Vespa freiwillig zuzulassen (Freiwillige Zulassung 50 ccm und <= 125 ccm).

    Vespas mit mehr als 50ccm erhalten eine Zulassungsbescheinigung Teil 1, Vespas über 125ccm auch eine Zulassungsbescheinigung Teil 2 ausgehändigt. Die originalen Papiere aus dem Ausland zieht die Zulassungsstelle ein. Nachdem diese Papiere aber Teil der Geschichte der Vespa sind, macht es Sinn zu sagen, dass man sie nach 6 Monaten wiederhaben möchte. Die alten Dokumente werden dann ungültig gestempelt und meistens wird eine Ecke abgeschnitten.

    Wenn man sich nicht die Mühe machen will, die Servicehotline der Prüforganisation solange zu quälen, bis man einen Termin bei einem kundigen Prüfer erhält, kann man sich auch vor Ort an eine Werkstatt für alte Vespas wenden. Dort kommt normalerweise einmal in der Woche ein Prüfer vorbei und die Werkstätten freuen sich, wenn sie einen Auftrag für den Prüfer erhalten, da der dort nach Stunden bezahlt wird. Deswegen wird das nicht teurer, sondern manchmal sogar billiger. Insgesamt sollte man aber für die Papiere um die 200 Euros einkalkulieren. Danach steht sorgenfreiem Fahren aber nichts mehr im Weg. Auch der Wert der Vespa verbessert sich, da viele wissen, dass Vespas mit italienischen, griechischen, spanischen oder englischen Papieren nicht legal im deutschen Straßenverkehr bewegt werden dürfen.

    Der eine oder andere hat vielleicht schon die Erfahrung gemacht, dass der Versicherungsagent um die Ecke trotz italienischer Dokumente ein Versicherungskennzeichen ausstellt. Das dürfte er eigentlich nicht. Letztlich ist es ihm und der Versicherung aber egal, denn die Versicherungsbedingungen enthalten eine Klausel, die den Versicherungsnehmer verpflichten eine gültige Betriebserlaubnis für die Vespa zu haben und stellen andernfalls trotz Prämienzahlung den Versicherungsschutz infrage im Fall der Fälle. Es ist nicht die Aufgabe der Versicherung die Fahrzeugpapiere auf Gültigkeit zu überprüfen, sondern die des Besitzers.

    Lexikon - Woktank - Schrauberhilfe

    6 Mal editiert, zuletzt von Menzinger (July 28, 2022 at 07:29)

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  • schorsch712
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    • December 28, 2020 at 17:24
    • #2

    Sehr guter Beitrag, da bleibt keine Frage offen.

    Ich bin auch gerade dabei, meiner V5B1T 1974er Spezial eine deutsche Betriebserlaubnis verpassen zu lassen. Tacho ist bereits nachgerüstet, Bremse ist schonmal deutlich verbessert.

    Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung von der Zulassungsstelle hab ich auch bekommen, nachdem ich lediglich Kopien der italienischen Dokumente hatte, die aber immerhin original abgestempelt waren.

    Jetzt muss ich nur noch das leichte Tuning zurückrüsten und kann dann meine Bella beim TÜV vorführen.

  • SteffenHH
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    • February 7, 2021 at 18:37
    • #3

    Danke für diesen Beitrag, denn genau mit dieser Thematik beschäftige ich mich momentan auch. Ich habe hier schon Kontakt mit einem netten Mitarbeiter der örtlichen DEKRA aufgenommen und auch die Zulassungsstelle war bisher sehr kooperativ. Ich denke schon bald durch meine Hometown düsen zu können.

  • tonitest
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    • February 10, 2021 at 21:29
    • #4

    Würde es nicht Sinn machen, den Beitrag (auch) im Lexikon zu verlinken?

  • Kagi
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    • June 29, 2021 at 21:38
    • #5

    Also bei Simson nageln die leute in der regel nen neues schild aufn rahmen und besorgen sich dazu die papiere.. 😅 gibt da wohl ein anbieter der das vor gericht durchgebracht hat das die anerkannt werden.

    Kann mal gucken habe irgendwo noch simson papiere da steht der typ drauf evtl hat der ja auch andere typen / hersteller

  • Volker PKXL2
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    • June 29, 2021 at 22:34
    • #6

    Na, auf das Ergebnis bin ich aber gespannt...

    Passgenaue Sportsitzbank für PK XL1 und XL2 mit originalem Plastikheck

    Meine 76' er V50 Spezial goes 130 ccm

    " Miss Lilibet ", oder eine heruntergekommene PK 50 Automatik wird frisch gemacht?

  • rassmo
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    • July 1, 2021 at 09:28
    • #7
    Zitat von Kagi

    Also bei Simson nageln die leute in der regel nen neues schild aufn rahmen und besorgen sich dazu die papiere.. 😅 gibt da wohl ein anbieter der das vor gericht durchgebracht hat das die anerkannt werden.

    Naja, bei der Beantragung beim KBA mußt du außer den Angaben auf dem Typenschild, die dann ja entweder zu einem andern Fahrzeug gehören oder erfunden sind, auch die Rahmennummer angeben.

    Da ich auch, da Simson immer im KBA registriert sind, Papiere auch ohne Typenschild, nur anhand der Rahmennummer, bekommen kann würde ich zur Vorsicht raten. Wenn am Rahmen und auf dem einfach angebrachten Typenschild unterschiedliche Nummern sind gehört die ABE zum Typenschild, nicht zum Moped. Und wenn die Rahmennummer als gestohlen gemeldet ist nützt auch das schöne neue Typenschild nichts.

    Jeder will alt werden, aber keiner will alt sein.

  • MicheleV
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    • July 25, 2021 at 21:52
    • #8
    Zitat von schorsch712

    Sehr guter Beitrag, da bleibt keine Frage offen.

    Ich bin auch gerade dabei, meiner V5B1T 1974er Spezial eine deutsche Betriebserlaubnis verpassen zu lassen. Tacho ist bereits nachgerüstet, Bremse ist schonmal deutlich verbessert.

    Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung von der Zulassungsstelle hab ich auch bekommen, nachdem ich lediglich Kopien der italienischen Dokumente hatte, die aber immerhin original abgestempelt waren.

    Jetzt muss ich nur noch das leichte Tuning zurückrüsten und kann dann meine Bella beim TÜV vorführen.

    Ich überlege auch eine Vespa aus Italien zu importieren.

    Darf ich Sie fragen wie viel hat die deutsche Betriebserlaubnis ( inkl. Unbedenklichkeitsbescheinigung und TÜV )gekostet ?

    Haben Sie ein deutschsprachiges Datenblatt mit allen technischen Daten und eine Briefkopie von einer Betriebserlaubnis eines identischen deutschen Fahrzeugs gebraucht?

    Einmal editiert, zuletzt von MicheleV (July 25, 2021 at 22:13)

  • tonitest
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    • July 26, 2021 at 00:41
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    • #9
    Zitat von MicheleV

    Darf ich Sie fragen wie viel hat die deutsche Betriebserlaubnis ( inkl. Unbedenklichkeitsbescheinigung und TÜV )gekostet ?

    Steht doch ganz oben im ersten Beitrag:

    Zitat von Menzinger

    Insgesamt sollte man aber für die Papiere um die 200 Euros einkalkulieren

    Da steht auch, was Du sonst noch brauchst, welche Unterlagen nützlich und welche notwendig sind.

    Bitte lese Dir den Beitrag mal komplett durch, dann sollten fast alle Deiner Fragen erstmal beantwortet sein.

    Und falls Du Dich lieber berieseln lässt anstatt selber zu lesen:

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    Und wenn Du dann die Einzel-Betriebserlaubnis hast, kannst Du die Kiste auch noch freiwillig zulassen:

    Freiwillige Zulassung 50 ccm und <= 125 ccm

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    • March 30, 2022 at 20:12
    • #10

    Hi zusammen, ich hatte geplant, am Freitag eine schweizer Vespa (steht in DE) zu kaufen. Jetzt kam folgendes vom Verkäufer:

    Das Thema um das es geht bezieht

    sich noch einmal auf die

    Kaufabwicklung. Anscheinend kann

    man versuchen bei der Anmeldung

    der Vespa steuern zu erheben. Da

    die Vespa hier noch nicht

    angemeldet wurde könnte man wohl

    meinen Sie haben sie auch

    eingeführt.

    Mir geht es jetzt im speziellen darum

    heraus zu finden ob ein Vertrag

    ausreicht um das ganze auch für Sie

    sicher zu gestallten.

    Wenn jetzt eine riesen Nachzahlung

    auf Sie zukommt kann ich die ehrlich

    gesagt nicht einfach im Nachhinein

    begleichen. Wenn dann die Vespa

    wieder rum steht wäre uns beiden

    nicht geholfen.

    Kennt sich damit jemand aus?! Ist ne 50S mit 60km/h Zulassung..

    Wär super, wenn mir hier jmd kurzfristig weiterhelfen könnte.

  • Menzinger
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    • March 30, 2022 at 20:34
    • #11

    Dafür werden 19 Prozent Einfuhrumsatzsteuer und 8 Prozent Zoll fällig, da Wert vermutlich unter 6.000 Euro. Darüber 6 Prozent.

    Private Sachen muss man meines Wissens am besten vorher online anmelden. Die Grenzer machen sonst nur bei guter Laune mit.

    PS: Ich würde ausschließlich einen direkten Grenzübergang zwischen D und CH einplanen. Alles andere wird lustig, wie ich schon häufiger gehört habe.

    Lexikon - Woktank - Schrauberhilfe

    Einmal editiert, zuletzt von Menzinger (March 30, 2022 at 20:39)

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    • March 30, 2022 at 21:02
    • #12

    Menzinger : Das Problem: Das gute Stück ist schon seit ein paar Jahren in Deutschland…

    Kann man evtl. irgendwie nachverzollen?

    Einmal editiert, zuletzt von Disco_Doener (March 30, 2022 at 21:20)

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    • March 31, 2022 at 05:16
    • #13
    Zitat von Tobsen_PK

    Menzinger : Das Problem: Das gute Stück ist schon seit ein paar Jahren in Deutschland…

    Kann man evtl. irgendwie nachverzollen?

    Kann man, man kann seine Ehrlichkeit u.U. auch schnell bereuen. Wie lange ist denn die Abmeldung in CH her oder gibt es womöglich gar keine Papiere, so dass die schweizer Herkunft nur eine Vermutung ist?

    Lexikon - Woktank - Schrauberhilfe

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    • March 31, 2022 at 09:51
    • #14

    Menzinger gibt schweizer papiere undxdas gute stück ist leider schon ein paar jahre (nie angemeldet!) in DE.

    Gehen wir davon aus, dass der Roller erst letzte Woche nach DE feholt wurde, lässt sich evtl. nachverzollen?!

    Der Verkäufer soll das jetzt mit dem Zoll klären. Ihne Bescheinigubg wird das zu stressig für mich..

  • Tanatos
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    • March 31, 2022 at 09:53
    • #15
    Zitat von Tobsen_PK

    Kennt sich damit jemand aus?! Ist ne 50S mit 60km/h Zulassung..

    Wär super, wenn mir hier jmd kurzfristig weiterhelfen könnte.

    Um herauszufinden ob es ein CH-Fahrzeug ist, gibt es 3 Varianten:

    - CH-Papiere vorhanden?

    - CH-Typenschild vorhandne? Das Typenschild ist in der Schweiz etwas anders.

    - Nachfrage beim ASTRA (Bundesamt für Strassen) - das kann aber etwas dauern.

    Wenn die Papiere oder das Typenschild vorhanden sind, dann muss das Fahrzeug verzollt werden.

    Dazu brauchst du aber einen KV von einem Schweizer.

    Wenn du den nicht hast, dann wir es schwer.

    Die Sache mit dem Scheunenfund wäre noch möglich.

    Wenn dann aber im System (die arbeiten mittlerweile grenzübergreifend) die Meldung auf eine Zulassung in der Schweiz kommt, dann könnte es für dich problematisch werden.

    Lohnt sich das wirklich für dich?

    Auch wenn du den Zoll & die MwSt. dazu rechnest? Die Rennerei kommt dann noch anschliessend ;)

    Wer nach den Sternen greifen will, sollte keine Höhenangst haben! ;)

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    • March 31, 2022 at 10:01
    • #16

    Tanatos Darum muss sich der Käufer kümmern. Ich will quasi zum Kaufvertrag die Papiere und den Zoll Nachweis. Wie er die Papiere bekommt, ist mir ehrlich gesagt egal..

    ABER: ich glaube, das wird nix. Schade. Daumen drücken, dass ich meine Anzahlung zurück bekomme und ich schnell etwas vernünftiges mit DE oder IT papieren finde..

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    • March 31, 2022 at 10:58
    • #17

    nochmal zur Einordnung, wie ich es verstanden habe:

    Disco_Doener möchte von einem deutschen Verkäufer eine in D stehende 50S erwerben.

    Dieser Verkäufer hat die Vespa vor ein paar Jahren in der CH gekauft und nach D gebracht. Er hat diese damals bei der Einfuhr nicht versteuert/verzollt.

    Die Vespa war in D nie angemeldet.

    Ob es sich originär um ein Schweizer Fahrzeug handelt, ist unklar.

    Aus meiner Sicht: der Verkäufer ist einfuhr-umsatzsteuer-pflichtig und sollte dies nachweisen bzw bei Bedarf nachholen. Evtl ist dies schon verjährt, müsstet ihr mal im Gesetz prüfen.

  • Disco_Doener
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    • March 31, 2022 at 12:13
    • #18

    So, habe mit dem Zoll telefoniert.

    1. Aussage: Nicht gut.

    Vorgehensweise: Der Verkäufer muss mit dem Roller und dem Kaufvertrag zum Hauptzollamt. Dort werden die Unterlagen sowie der Kaufvertrag geprüft. Anschließend wird verzollt und die benötigte Bescheinigung ausgestellt.

    Verjährung gibts hier bestimmt keine. Bzw. benötige ich zwingend eine Zollbestätigung, weil eine Zulassung sonst nicht möglich ist

  • Tanatos
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    • March 31, 2022 at 17:14
    • #19
    Zitat von Tobsen_PK

    So, habe mit dem Zoll telefoniert.

    1. Aussage: Nicht gut.

    Vorgehensweise: Der Verkäufer muss mit dem Roller und dem Kaufvertrag zum Hauptzollamt. Dort werden die Unterlagen sowie der Kaufvertrag geprüft. Anschließend wird verzollt und die benötigte Bescheinigung ausgestellt.

    Verjährung gibts hier bestimmt keine. Bzw. benötige ich zwingend eine Zollbestätigung, weil eine Zulassung sonst nicht möglich ist

    Wenn du deine Anzahlung zurück bekommen hast, dann kannst mir ja vielleicht den Kontakt deines Verkäufers mitteilen? ;)

    Eine CH-Vespa sollte ja auch in der Schweiz genutzt werden.
    Da komm ich dann ins Spiel 8)

    Wer nach den Sternen greifen will, sollte keine Höhenangst haben! ;)

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    • March 31, 2022 at 19:49
    • #20

    Tanatos ist seit heute Vormittag spurlos verschwunden. Oh man.. Da glaubt man einmal an das gute…

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