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PV125: zwei Klemmer, wo liegt die Ursache?

  • Leider bin ich da raus…an das habe ich auch schon gedacht….

    Würde ich nicht unbedingt so sehen:

    Du hast den Mangel innerhalb der Gewährleistungsfrist angezeigt. Das ist schon mal sehr gut!

    Der Verkäufer hat nachgebessert, was ja anscheinend nicht zum Erfolg geführt hat.

    Da Du die Mängel innerhalb der Frist angezeigt hast, kannst Du mMn auch weiterhin Deine Ansprüche durchsetzen, angefangen von Nachbesserung (3 Versuche insgesamt hat der Verkäufer) bis zum Wandel (also Rückabwicklung).

    Müssten die Paragrafen 433 ff BGB sein.

    Im Zweifel hol Dir anwaltlichen Rat (bspw. Beim ADAC, Verbraucherzentrale, Rechtsschutzversicherung). Viele Rechtsschutzversicherungen bieten auch eine anwaltliche Erst- oder Kurzberatung, egal um welches Rechtsgebiet es sich handelt.

  • Du hast den Mangel innerhalb der Gewährleistungsfrist angezeigt. Das ist schon mal sehr gut!

    Der Verkäufer hat nachgebessert, was ja anscheinend nicht zum Erfolg geführt hat.

    Das ist schon mal falsch. Nach der Nachbesserung ist ja, lt. Eröffnungsthread, nichts mehr aufgetreten sondern der TE will nur wissen ob noch was passieren könnte.

    Und nur in den ersten 6 Monaten wird, käuferfreundlich, davon ausgegangen das schon von Anfang an ein Fehler vorhanden war. Dannach liegt es am Käufer dies nachzuweisen. Und nun beweis mal das du immer, garantiert immer, genau 1:50 getankt hast.

    Und auch bei Wandel, falls der Verkäufer darauf eingeht oder verurteilt wird, mußt der TE eine Nutzungsgebühr bezahlen. Er hat den Roller ja ein Jahr genutzt.

    Wenn das alles immer so einfach wäre dann gäbe es keine Rollerverkäufer.

    Jeder will alt werden, aber keiner will alt sein.

  • Das ist schon mal falsch. Nach der Nachbesserung ist ja, lt. Eröffnungsthread, nichts mehr aufgetreten sondern der TE will nur wissen ob noch was passieren könnte.

    Und nur in den ersten 6 Monaten wird, käuferfreundlich, davon ausgegangen das schon von Anfang an ein Fehler vorhanden war. Dannach liegt es am Käufer dies nachzuweisen. Und nun beweis mal das du immer, garantiert immer, genau 1:50 getankt hast.

    Und auch bei Wandel, falls der Verkäufer darauf eingeht oder verurteilt wird, mußt der TE eine Nutzungsgebühr bezahlen. Er hat den Roller ja ein Jahr genutzt.

    Wenn das alles immer so einfach wäre dann gäbe es keine Rollerverkäufer.

    Genau, bin seit dem ca 150km gefahren auch längere Strecken, wie schon gesagt, sie läuft, zieht wie ne rennsemmel, läuft ruhig und Zündkerze is Rehbraun.

    Wollt eig nur wissen, was ich noch persönlich machen kann das nicht mehr passiert bzw vorbeugen kann das sie mir bei unserem vatertagsausflug ned abschmiert! 😅

  • Das ist schon mal falsch. Nach der Nachbesserung ist ja, lt. Eröffnungsthread, nichts mehr aufgetreten sondern der TE will nur wissen ob noch was passieren könnte.

    Oh Mann, Ja, war mir mittlerweile entgangen.

    Gut, dass sie jetzt sauber läuft, hat Bago ja auch noch mal bestätigt.

    Ich sollte genauer lesen....


    Und nur in den ersten 6 Monaten wird, käuferfreundlich, davon ausgegangen das schon von Anfang an ein Fehler vorhanden war.

    Das sind seit kurzem nun 12 Monate.

    S. Paragraf 477 BGB

    BGB - Bürgerliches Gesetzbuch

  • Sollte man nicht die Gesetzgebung zum Zeitpunkt des Kaufes zugrundelegen?

    Jeder will alt werden, aber keiner will alt sein.

  • Genau, bin seit dem ca 150km gefahren auch längere Strecken, wie schon gesagt, sie läuft, zieht wie ne rennsemmel, läuft ruhig und Zündkerze is Rehbraun.

    Wollt eig nur wissen, was ich noch persönlich machen kann das nicht mehr passiert bzw vorbeugen kann das sie mir bei unserem vatertagsausflug ned abschmiert! 😅

    Dein Anliegen hat hier allerdings niemand - mich eingeschlossen - so verstanden...

  • Hatten wir früher nicht immer hier gesagt, dass ein DR zweimal geklemmt haben muss, dann ist er eingefahren? :D

    INN-TEAM
    Sektion Rosenheim

  • Na dann sollte dem Vatertagsausflug ja nichts im Weg stehen :)


    Ich würd den Zylinder ziehen.. Kolben kontrollieren (vor allem ob die Ringe noch schön freigängig sind) und eventuell etwas nachhelfen...

    INN-TEAM
    Sektion Rosenheim

  • Das war auch meine Meinung, als ich noch dacon ausgegangen bin, dass der Garantiegeber genau diesen Schritt sparen wollte...

    Und jetzt?

    Also hast jetzt ne andere Meinung?

    Ist doch immer noch das vernünftigste was er machen kann, oder?

    INN-TEAM
    Sektion Rosenheim