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Vespa ohne Papiere verkauft! Nun stresst der Käufer.

  • SonSait
  • September 13, 2011 at 19:32
  • SonSait
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    • September 13, 2011 at 19:32
    • #1

    Hi,

    ich habe eine PX80 ohne Papiere gekauft, bisschen daran rumgebastelt und sie wieder ohne Papiere weiterverkauft.
    Vorher bei Polizei und Zulassungsstelle die Fahrgestellnummer überprüfen lassen - es war alles ok und lag nichts vor.

    In dem Kaufvertrag (mobile.de Vordruck) habe ich reingeschrieben: "Ohne Brief, Bastlerfahrzeug ohne Garantie, Gewährleistung und Rücknahme" .
    Dem Käufer habe ich gesagt, er braucht eine Unbedenklichkeitsbescheinigung und muss dann zum Tüv, dann kriegt er neue Papiere.

    Der Käufer war nun bei der Zulassungsstelle und wollte eine Unbedenklichkeitsbescheinigung, die er nicht bekommen hat, da er nicht der letzte Halter ist/war.
    Kam dann gleich bei mir angeschissen und wollte nun, das ich ihm eine besorge - was ich abgelehnt habe da nicht mehr mein Problem.

    Fing dann an rumzumaulen und "sehen uns auf anderen Weg wieder" da "ich als Verkäufer verpflichtet bin, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung mitzuliefern".

    Mich juckt es nicht, meine Frau wurde aber nervös und daher nun dieser Thread - hätte der Kerl vor Gericht eine Chance gegen den Kaufvertrag bzw. könnte ich ein Problem bekommen?

    Gruß
    S.

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    Einmal editiert, zuletzt von mono (September 13, 2011 at 20:08)

  • pkracer
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    • September 13, 2011 at 19:59
    • #2

    Entspannt zurücklehnen und den Vogel mit seinen albernen Drohungen ignorieren.

    Du hast im Vertrag darauf hingewiesen, dass es keine Papiere gibt. Hätte er sich halt vorher bei der Zulassungsstelle über den Ablauf bzw. die Anforderungen erkundigen sollen...

    Deine Mudda erkennt Geschlechtskrankheiten am Geschmack.

  • nachbrenner
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    • September 13, 2011 at 23:32
    • #3

    So ist es .Du hast Explizit drauf hingewiesen -fertig.
    Mal was anderes wärs ein riesen Aufwand für dich ihm nicht doch die Bescheinigung zu besorgen?Er kann ja die Kosten dafür tragen-sonst hat er,glaube ich, wenig Möglichkeiten eine zu bekommen.

    Set Up: 221 Malle Döner mit allem.

  • splash3
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    • September 14, 2011 at 08:43
    • #4

    Wenn es im Kaufvertrag steht hast du nichts verschleiert und brauchst dir überhaupt keine Gedanken machen. Wundert mich allerdings das er keine Unbedenklichkeitsbescheinigung bekommen hat bzw. eine brauch. Ich hab meine damals auch ohne Papiere gekauft und musste die §21 Abnahme vom Tüv machen lassen, allerdings braucht der Tüv keine Unbedenklichkeitsbescheinigung da er nur eine technische Überprüfung des Fahrzeugs vornimmt. Danach zur Zulassungsstelle und 10,50€ bezahlt (die schauen dann kurz in den Computer ob das Ding gestohlen gemeldet ist. Das hat früher noch die Polizei gemacht) und hab meinen Stempel bekommen. Prizipiell würde ich jeden Vespa Fahrer helfen da wir ja alle das gleiche Hobby haben aber wenn er gleich rumpöbelt und mit dem Anwalt droht sehe ich da auch keine moralischen Bedenken und würde keinen Finger rühren. Kostet dich ja auch Zeit da hin zu fahren und danken wird er es dir auch nicht. Also nicht ärgern lassen und Füße still halten.
    Grüße

  • SonSait
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    • October 9, 2011 at 02:04
    • #5

    Hi,

    ihr habt ja bestätigt, was ich mir schon gedacht habe. Mittlerweile ist auch schon Post vom Anwalt da...

    nachbrenner:
    Eigentlich bin ich ein hilfsbereiter Mensch, aber es macht noch immer der Ton die Musik.
    Nachdem er eine Abfuhr von der Zulassungsstelle bekommen hat, kam ja gleich so ein Spruch "blablabla vorsätzlicher Betrug usw. - ich soll gefälligst beim Notar eine eidesstattliche Erklärung abgeben usw."
    Wenn er meint mich so anfahren zu müssen, hat er eben Pech gehabt.

    Zum Schreiben: Es wurde mir eine Frist gesetzt in der ich bei einem Notar eine eidesstattliche Erklärung abgeben soll. Der Text wurde mir gleich vorgegeben.
    Kurzfassung: Als letzter Halter und Besitzer habe ich die Papiere verloren.
    Blöd nur: Ich war nie der Halter, habe den Roller nie angemeldet gehabt, noch hatte ich nie die Papiere dafür. Das wissen die - also soll ich eine eidesstattliche Falschaussage machen.

    Falls ich dem nicht nachkomme, wollen sie vom Kaufvertrag zurücktreten, in dem wortwörtlich steht: Ohne Papiere, ohne Garantie, Gewährleistung oder Rücknahme. Bastlerfahrzeug.
    Das ironische an der ganzen Geschichte: Ich war vor ein paar Tagen bei meiner Zulassungsstelle (anderer Kreis), dort wäre es kein Problem die Maschine anzumelden, inkl. neuer Papiere....

    Jetzt gibt es ein paar Möglichkeiten:
    1. Ich gehe auch zum Anwalt, dann wird es teuer für die. Da ich Rechtsschutz habe, kann es mich max 150 Euro kosten wenn ich verlieren (!) würde.
    2. Ich helfe ihnen, melde die Karre erst einmal in meinem Kreis an. Lass mir meine Zeit bezahlen.
    3. Ich mache gar nix.
    4. Ich biete ihnen an, den Roller für die Hälfte wieder zurückzunehmen.

    Meine Wahl wäre wohl die 1.. Vorher noch die kostenfreie Rechtsberatung nutzen, man weiß ja nie was für fiese Tricks Anwälte auf Lager haben.
    Oder halt die 2.. Habe beim Verkauf aber extra darauf hingewiesen, das ich den Roller verkaufe weil ich keine Lust auf den Behördenkram habe und er deswegen günstiger als vergleichbare Roller mit Papieren ist. Wenn sie aus Geldgeilheit einen günstigen Roller ohne Papiere kaufen, ich nun aber doch die Behördenarbeit übernehme, müssen sie diesen Preisnachlass aber gefälligst ausgleichen.

    Wird jedenfalls noch spannend...

    Go Go Gadget signature!

  • FNader
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    • October 9, 2011 at 02:48
    • #6

    Auch wenn es gegen deine soziale Ader gehen sollte: Mach nichts. Mit eidesstattlichen Falschaussagen schneidet man sich ganz schnell ins eigene Fleisch.
    Lass die Sache im Sande verlaufen, du hast nichts falsch gemacht

    Wie immer ist das keine Rechtsberatung.

  • Nick50XL
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    • October 9, 2011 at 03:36
    • #7

    Im Ernst?!?

    Ich persönlich halte nichtstun in diesem Falle für die komplett ungeeignetste Variante. Ein Kurzbesuch beim Anwalt deines Vertrauens ist meines Erachtens nach die bessere Wahl. Diese Jungs sind in der Lage mit deiner Hilfe und evtl. einer Kopie des Vertrages ein hübsches, kleines Briefchen aufzusetzten das dir in jedem Falle den Rücken frei und den Arsch an der Wand hält. Wie du schon sagtest, man weiss nie was so'n Anwalt an Tricks drauf hat, und selbst wenn dich eine Verhandlung nichts kosten würde ist sie doch unangenehm und lästig...

    Edith sagt noch: Auch das ist selbstverständlich keine Rechtsberatung!

    In des Daseins stillen Glanz platzt der Mensch mit Ententanz.

    F. Küppersbusch


    In einer Evolution in der auch Tino Chrupalla als Krone der Schöpfung gilt stirbt der Apollofalter völlig zurecht aus.

    M. Uthoff

  • graue Maus
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    • October 9, 2011 at 08:58
    • #8

    Da du Rechtschutz hast, kannst du doch auf jeden Fall einem Anwalt dein Problem erläutern und der weiß dann schon was zu tun ist, da du ja den Beweis (Kaufvertrag) hast, den der Kaüfer UNTERSCHRIEBEN hat.

    Ich kann doch kein blaues Auto kaufen und dann meckern weil es rot ist....

    Säusel hier nicht rum...ich brauch Befehle.

  • bingele28
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    • October 9, 2011 at 09:04
    • #9

    Da du eine Rechtsschutzversicherung hast, würde mich in so einem Fall mit meiner Versicherung in Verbindung setzen und dem Versicherungsvertreter meines Vertrauens den Fall kurz schildern.
    In der Regel haben die Versicherungen eine Rechtsberater-Hotline, da kann dir dann ein Rechtsberater eine Vorab-Beratung geben. In der Regel haben Versicherungen auch eine Liste von Rechtsanwälten, die sie dir als Vorschlag zukommen lassen.
    Dann kannst du immer noch entscheiden, wie es weiter geht.
    Ach - in so einem Fall sind Kopien hilfreich, zum 'Dalassen'...

    Es ist immer komisch wenn der Satz nicht so endet wie man es Kartoffel.

    Früher hieß es "Iss deinen Teller leer, dann scheint die Sonne!" - Heute kämpfen wir mit Übergewicht und Klimaerwärmung.

  • pkracer
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    Baotian BT50QT-11 RETRO BIKE...Das Fahrzeug zeichnet sich durch den geringen Verbrauch, Laufruhe und Umweltfreundlichkeit aus.
    • October 9, 2011 at 09:18
    • #10

    Dein Anwalt sollte seinen Kollegen mal freundlich fragen, wie er Anstiftungen zu einer Straftat (Abgabe einer falschen eV) mit dem Standesrecht vereinbaren kann und vielleicht andeuten, dass sich die zuständige Anwaltskammer evtl. über einen diesbezüglichen Hinweis freuen würde.

    Es gibt in Deutschland jede Menge Hungerleider-Anwälte, die sich inzwischen für fast nichts mehr zu schade sind. Gegenüber dem Mandanten zeigen sie dann gerne vermeintliche Stärke mit resolut klingenden Schreiben an die Gegenseite, auch wenn die Forderungen jeglicher Grundlage entbehren. Deshalb erstmal locker bleiben.

    Deine Mudda erkennt Geschlechtskrankheiten am Geschmack.

  • vespahansi
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    • October 9, 2011 at 20:14
    • #11
    Zitat von pkracer

    Dein Anwalt sollte seinen Kollegen mal freundlich fragen, wie er Anstiftungen zu einer Straftat (Abgabe einer falschen eV) mit dem Standesrecht vereinbaren kann und vielleicht andeuten, dass sich die zuständige Anwaltskammer evtl. über einen diesbezüglichen Hinweis freuen würde.

    Es gibt in Deutschland jede Menge Hungerleider-Anwälte, die sich inzwischen für fast nichts mehr zu schade sind. Gegenüber dem Mandanten zeigen sie dann gerne vermeintliche Stärke mit resolut klingenden Schreiben an die Gegenseite, auch wenn die Forderungen jeglicher Grundlage entbehren. Deshalb erstmal locker bleiben.

    Richtig, genau meine meinung :thumbup:

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    O la va o la vespa

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    • October 9, 2011 at 20:49
    • #12

    das ist auch der grund warum man keine roller verkaufen sollte, da man nur stress am laufenden band hat, gerne an leute die man gut kennt oder was auch immer

    nur vollhorste...


    roller verkauft.....


    6 monate später steht der horst mit dem roller da mit der bitte den gerissenen kupplungszug zu erneuern, sowas gehört in die kategorie VOLKSVERDUMMUNG, traurig aber wahr


    lass den kram mit rechtsverdreher( man entschuldige) du hast einen von IHM unterschriebenen kaufVERTRAG was braucht man besseres rotwerd-)

    Zitat pkracer:

    Die Methode des selbst Nachdenkens ist glaube ich nicht avantgardistisch, sondern im Gegenteil ein Relikt aus grauer Vorzeit - damals, bevor es Internetforen gab - und inzwischen total aus der Mode gekommen.


    Deloraz@chup4:
    du gehts mi in letzter zeit sowas von aufm sack! (und bevor da noch ne blöde meldung von dir kommt: ICH HAB SCHON HAARE DRAN!)

  • rassmo
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    • October 9, 2011 at 21:18
    • #13

    Gib ihm das hier zu lesen. Dadurch sieht er das es möglich ist neue Papiere zu bekommen. Und dann soll er dich in Ruhe lassen.

    Jeder will alt werden, aber keiner will alt sein.

  • rassmo
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    • October 9, 2011 at 21:22
    • #14
    Zitat von pkracer

    Dein Anwalt sollte seinen Kollegen mal freundlich fragen, wie er Anstiftungen zu einer Straftat (Abgabe einer falschen eV) mit dem Standesrecht vereinbaren kann und vielleicht andeuten, dass sich die zuständige Anwaltskammer evtl. über einen diesbezüglichen Hinweis freuen würde.

    Die Idee hat zwar was für sich, setzt aber voraus das der Anwalt weiß das du den Brief nie besessen hast. Wahrscheinlich hat der Käufer "vergessen" ihn darüber zu unterrichten. Also, wenn du zum Anwalt gehst, soll er einfach den Sachverhalt, und die Tatsache das der Käufer vor dem Kauf darüber informiert wurde, darlegen und nachfragen aufgrund welcher Rechtsgrundlage gegen den Kaufvertrag vorgegangen werden soll. Meine rein private Meinung.

    Jeder will alt werden, aber keiner will alt sein.

  • SonSait
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    • December 23, 2011 at 13:49
    • #15

    Hallo,

    ich wollte euch mal auf den aktuellen Stand bringen, denn das Thema ist leider noch nicht vom Tisch.

    Der gegnerische Anwalt stresst immer noch und ich war nun so weit, selbst zum Anwalt zu gehen - leider deckt meine Rechtsschutzversicherung dies nun doch nicht ab, da es unter Verkehrsrecht fällt - ich aber nur eine Private habe.
    Egal, persönlich bin ich immer noch der Meinung nichts falsch gemacht zu haben, der gegnerische Anwalt sieht allerdings eine "arglistige Täuschung" in dem Verkauf vorliegen. Schließlich hätte ich ja gesagt das er sich eine Unbedenklichkeitsbescheinigung bei der Zulassungsstelle holen soll, und damit und dem verkehrstüchtigen Roller zum Tüv fahren soll, damit er neue Papiere erhält.
    Dies war auch mein Stand, hatte damals sogar das KFZ-Bundesamt angeschrieben, um den genauen Ablauf zu erfahren > Wenden sie sich an die Zulassungsstelle.

    Nun bin ich gespannt was kommt. Auf diverse Briefe der Anwälte habe ich nicht reagiert, schreiben können sie ja viel. Aktuelles Schriftstück:

    Sie treten vom Kaufvertrag zurück,ich soll einen Termin nennen. Wenn ich nicht reagiere, bringt der Käufer die Vespa am 10.01 zu mir und will dann sein Geld wieder haben :D

    Ich bin gespannt was passiert, werde es bis zum Schluß aussitzen.

    Go Go Gadget signature!

  • HansOlo
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    • December 23, 2011 at 14:03
    • #16

    ich drück dir auf jeden fall die daumen!
    ich hasse solche unfähigen nullen, die wegen jedem kack zum anwalt rennen!
    ich hab sogar schon (als ich meinen ebayacc noch hatte) nur zum spaß bei den affen mitgeboten, die ihr tolles sätzchen mit spaßbierter und anwalt in der beschreibung hatten.
    und keiner der deppen hat jemals damit angefangen :D

    lass ihn bluten :D

    INN-TEAM
    Sektion Rosenheim

  • bingele28
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    • December 23, 2011 at 15:06
    • #17

    Danke fürs Update!
    Bin mal gespannt, was da rauskommt.

    Hast du eigentlich den Briefwechsel mit dem KFZ-Bundesamt noch?

    Es ist immer komisch wenn der Satz nicht so endet wie man es Kartoffel.

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  • mono
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    VO Gruppenduscher
    • December 23, 2011 at 15:33
    • #18
    Zitat von SonSait

    Schließlich hätte ich ja gesagt das er sich eine Unbedenklichkeitsbescheinigung bei der Zulassungsstelle holen soll, und damit und dem verkehrstüchtigen Roller zum Tüv fahren soll, damit er neue Papiere erhält.

    Gesagt ist viel. Deshalb macht man ja schriftliche Verträge ;) Er muss das also auch beweisen können was Du gesagt hast.

    "Denke wie ein Weiser, aber sprich die Sprache Deiner Mitmenschen."

    - William Butler Yeats

    Schrauberhilfe nach Postleitzahlen sortiert

  • Project
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    • December 23, 2011 at 15:38
    • #19
    Zitat von SonSait

    Sie treten vom Kaufvertrag zurück,ich soll einen Termin nennen. Wenn ich nicht reagiere, bringt der Käufer die Vespa am 10.01 zu mir

    er soll Sie bitte zu mir bringen... und gut ist. :D

  • hedgebang
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    • December 23, 2011 at 16:38
    • #20

    SonSait, hast bislang alles richtig gemacht! Gar keine Reaktion Deinerseits ist hier genau die richtige Reaktion. Die Gegenseite kann Dir nämlich gar nichts. Lass´seinen Anwalt man einfach weiter drohen. Hätte er nämlich was Konkretes gegen Dich in der Hand, was er juristisch durchsetzten könnte, hätte er längst losgeklagt.

    Also: Einfach zurücklehnen und abwarten sowie keine unnötige Energie investieren. Aber: Deine Rechtsschutz hat Dir Scheisse erzählt. Was hat der Verkauf eines privaten Fahrzeugs bitte mit Verkehrsrecht zu tun? Eben, GAR NIX. Die Deppen.

    Wenn Du weiteren Ärger mit dem Käufer haben solltest, kannst mir jederzeit auch eine PN schicken. Helfe gerne weiter. Bin nämlich ein solcher "Rechtsverdreher". rotwerd-) Habe diesen Thread leider erst jetzt gesehen, sonst hätte ich hier schon früher was geschrieben.

    Über Spritverbrauch spricht man nicht. Man hat ihn.

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