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Sie steht seit 2002 am Wegesrand...

  • Automatix
  • August 17, 2010 at 14:47
  • Automatix
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    • August 17, 2010 at 14:47
    • #1

    .. und hat einen Kreisrunden roten Aufkleber vom Trachtenverein.

    Hallo zusammen,

    bei einem Außendiensttermin in einer größeren Stadt im schwäbischen Raum ist mir eine zeimlich abgerockte V50 am Straßenrand aufgefallen. Reifen platt, Sitzbank zerschlissen, Lack im bedauernswerten Zustand und auf dem Beinschild ein Aufkleber des Trachtenvereins der zum Entfernen des Geräts aus dem Öffentlichen Raum auffordert.

    Da das letzte Versicherungkennzeichen aus dem Jahr 2002 stammt, nehme ich an, dass die Karre seit damals dort steht.

    Nun meine Frage: Gibt es die Möglichkeit diese Vespe in Abstimmung mit den Ordnungshütern abzuholen um den "Unrat" ordnungsgemäß wieder aufzumöbeln? An wen muss man sich dann wenden, wenn dem so wäre?

    Ich will auf keinen Fall einen Diebstahl begehen, andererseits blutet mir das Herz, eine Vespa dieser Baureihe einfach so verrotten zu sehen.

    Für jeden brauchbaren Tipp bin ich euch dankbar!

    Beste Grüße,

    Automatix

    "Erfahrung ist der Name, den die Menschen ihren Irrtümern geben." Oscar Wlde

  • rassmo
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    • August 17, 2010 at 15:37
    • #2
    Zitat von Automatix

    Nun meine Frage: Gibt es die Möglichkeit diese Vespe in Abstimmung mit den Ordnungshütern abzuholen um den "Unrat" ordnungsgemäß wieder aufzumöbeln? An wen muss man sich dann wenden, wenn dem so wäre?

    Nehmen wir mal an, irgendjemand hat den Aufkleber entfernt, und du siehst das Teil öfters dann handelt es sich um ein Fundstück. Du meldest es der Polizei und dem Fundbüro und bietest dich, schließlich ist man ja Mensch, an das Teil bei dir in der Garage zu lagern bis der Verlierer sich meldet. Dann versucht die Polizei den Halter festzustellen und das Fundbüro nimmt den Fund in seine Datensammlung auf. Wenn sich nun weder bei der Polizei noch beim Fundbüro etwas ergibt wirst du nach, ich glaube, einem halben Jahr angeschrieben das die Vespa bei Interesse deinerseits in deinen Besitz übergeht. Wenn sich vorher doch jemand meldet mußt du das Teil eben abgeben.

    Jeder will alt werden, aber keiner will alt sein.

  • prometheus0815
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    • August 17, 2010 at 15:41
    • #3

    Es wäre natürlich möglich, dass die Polizei / das Ordnungsamt anhand des alten Versicherungskennzeichens / der Fahrgestellnummer feststellen kann, dass dieser Roller schon einmal beklebt wurde. Dann dürfte der von Rassmo vorgeschlagene Ablauf nicht so leicht funktionieren. Falls der Aufkleber schon älter ist (Datum sollte draufstehen), spricht das allerdings dagegen.

  • rassmo
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    • August 17, 2010 at 15:47
    • #4
    Zitat von prometheus0815

    Dann dürfte der von Rassmo vorgeschlagene Ablauf nicht so leicht funktionieren.

    Der Ablauf funktioniert genauso nur das halt der vorige Halter ermittelt wird. Aber das ist eine Möglichkeit die immer da ist. Besser jetzt als nach der Reaktivierung.

    Jeder will alt werden, aber keiner will alt sein.

  • Diabolo
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    altes Zeug eben, alle mit zwei Rädern, kann mir leider keinen neuen Roller leisten
    • August 17, 2010 at 16:02
    • #5

    Bei uns lassen die Ordnungsbehörden solche Fundstücke durch den örtlichen Abschleppunternehmer abholen und lagern.
    Dann versucht man den Halter zu ermitteln - wenn nicht möglich wird entsortgt/veräußert.

  • pkracer
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    Baotian BT50QT-11 RETRO BIKE...Das Fahrzeug zeichnet sich durch den geringen Verbrauch, Laufruhe und Umweltfreundlichkeit aus.
    • August 17, 2010 at 16:13
    • #6

    Jede Kommune ist aber dankbar, wenn man ihr Transport und Einlagerung unentgeltlich abnimmt. Du solltest dich einfach mal beim zuständigen Fundbüro melden und erklären, dass du das Ding gerne retten würdest und daher auf den Fristablauf von einem halben Jahr hoffst, nach dem die Fundsache in dein Eigentum übergeht.

    Wie gesagt spart die Stadt dann erstmal selbst Kosten, auf denen sie nach der vermutlichen Ansicht des Sachbearbeiters auch sitzen bleiben würde, weil für so ein rottiges altes Ding bei einer Versteigerung nichts mehr rumkäme bzw. zusätzlich noch die Entsorgung zu zahlen wäre. Daher solltest du gute Karten haben.

    Deine Mudda erkennt Geschlechtskrankheiten am Geschmack.

  • Automatix
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    • August 17, 2010 at 18:09
    • #7

    Vielen Dank für die Antworten!

    Aus all den Antworten lese ich heraus, dass ohne Zwischenlagerung ein endgültiger Eigentumsübergang nicht möglich ist, da eine gewisse - in nenn's mal Karenfrist ins Lande gehen muss, um zu klären ob nicht doch noch der rechtmäßige Eigentümer zu finden ist.

    Eine Abkürzung gibt es da nicht?

    Beste Grüße,

    Automatix

    "Erfahrung ist der Name, den die Menschen ihren Irrtümern geben." Oscar Wlde

  • prometheus0815
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    • August 17, 2010 at 18:21
    • #8
    Zitat von rassmo

    Der Ablauf funktioniert genauso nur das halt der vorige Halter ermittelt wird.


    Das ist klar. Ich vermute sogar, dass schon versucht wurde, den letzten Halter zu ermitteln.

    Zitat von Diabolo

    wenn nicht möglich wird entsortgt/veräußert.


    Die Frage ist halt, ob die Behörde bei dem von Automatix geschilderten Zustand noch auf eine Versteigerung spekuliert. Deren Erlös würden sie sich dann sicher nicht so leicht ausreden lassen. So meinte ich das.

  • rassmo
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    • August 17, 2010 at 19:22
    • #9
    Zitat von Automatix

    Aus all den Antworten lese ich heraus, dass ohne Zwischenlagerung ein endgültiger Eigentumsübergang nicht möglich ist, da eine gewisse - in nenn's mal Karenfrist ins Lande gehen muss, um zu klären ob nicht doch noch der rechtmäßige Eigentümer zu finden ist.

    Eine Abkürzung gibt es da nicht?

    Nein, um die 6monatige Aufbewahrung wirst du nicht herumkommen. Wenn du mit Einverständnis des Ordnungsamtes, den Roller wegen der Aufforderung lagerst ist das Ordnungsamt bzw. die Gemeinde Eigentümer. Nur wenn du feststellst das der Roller seit längerem abgemeldet und halb zerstört an der Straße steht handelt es sich um eine Fundsage an der du nach 6 Monaten das Eigentum erhälst.
    Mein Rat: Heimbringen, Fundbüro anrufen und Sachverhalt (gefundener Roller steht seit Tagen an der Straße und ist seit 2002 abgemeldet) schildern und Fahrgestellnummer und letztes Versicherungskennzeichen durchgeben. Sagen das du den Roller bei dir aufbewahrst und dann abwarten.

    Jeder will alt werden, aber keiner will alt sein.

  • juny79
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    • August 17, 2010 at 21:05
    • #10
    Zitat von Automatix

    Vielen Dank für die Antworten!

    Aus all den Antworten lese ich heraus, dass ohne Zwischenlagerung ein endgültiger Eigentumsübergang nicht möglich ist, da eine gewisse - in nenn's mal Karenfrist ins Lande gehen muss, um zu klären ob nicht doch noch der rechtmäßige Eigentümer zu finden ist.

    Eine Abkürzung gibt es da nicht?

    Beste Grüße,

    Automatix

    ich hab mal ähnlich ne pk im acker gefunden. war auf der polizei und die bot sich an,
    den besitzer mit mir in kontat zu bringen (der wollt sie dann leider doch nicht hergeben :wacko: )
    o-Ton Polizei: " waaaaas? ja wissen wir daß die da liegt - aber das ist doch schrott....?!"

    Elektrik ist ein Arschloch

  • Vechs
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    • September 7, 2010 at 14:47
    • #11
    Zitat von rassmo

    Mein Rat: Heimbringen, Fundbüro anrufen und Sachverhalt (gefundener Roller steht seit Tagen an der Straße und ist seit 2002 abgemeldet) schildern und Fahrgestellnummer und letztes Versicherungskennzeichen durchgeben. Sagen das du den Roller bei dir aufbewahrst und dann abwarten.

    NENE so geht es nicht :-1 ERST da anrufen und abklären. Was machst du denn wenn dich die Polizei oder der Halter unterwegs "erwischt" ? Sagst du dann dass du ja noch da anrufen wolltest? So ist es DIEBSTAHL ...
    Also lieber erst Fundbüro melden und am besten schriftlich bestätigen lassen dass du die einpacken kannst, bei nem Telefonat Datum Uhrzeit und Gesprächspartner notieren, dass kann sonst echt übel enden.

    Ob das Normal ist?
    Na ich hoffe nicht!

    Es ist so herrlich wenn mein Glück andere unglücklich macht.

  • kasonova
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    • September 7, 2010 at 14:56
    • #12

    An die Versicherung kommst Du so:

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    • September 12, 2010 at 15:12
    • #13

    Ob die Versicherung jedoch befugt ist, die Daten des Versicherers preiszugeben, wage ich zu bezweifeln.
    geht soweit ich weiß fast nur durch die polente.

    geh erstmal pissen, du schmeckst ja nach gar nix!

    Tourtagebuch: Drei Reisende in Blech
    Mit der Vespa quer über die Alpen Sommer 2013, 2 Wochen, 3 Roller, 7 Länder, 3000 km

  • Automatix
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    • September 12, 2010 at 16:42
    • #14

    Richtig. Nur der Trachtenverein kann - wenn er will - den Halter bei der Versicherung erfragen. Als Privatperson hast Du keine Chance, da der Datenschutz immer im Vordergrund steht.

    Bin allerdings nicht weiter gekommen, da die Trachtler auf das Kreisverwaltungsreferat, die auf die Versicherung und diese auf den Datenschutz verweisen. Jetzt wären die Trachtler wieder dran. Aber ich werde es wohl noch ein mal persönlich probieren und falls es dann immer noch nicht klappt, gebe ich auf.

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  • vespacruiser81
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    • September 12, 2010 at 16:53
    • #15

    vielleicht doch das fundamt fragen - wie weiter oben beschrieben, rahmennummer bei der polizei kontrollieren lassen (ob gestohlen oder sauber - machen die auch normalerweise) das halbe jahr oder wie lange es ist warten und bei Luigi neue Papiere beantragen.

    geh erstmal pissen, du schmeckst ja nach gar nix!

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  • kitzlkatzl
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    • September 12, 2010 at 21:29
    • #16

    Würde auch dranbleiben. Dann haste schon mal für umsonst ne Basis.
    Haste den schon ein Bild?

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