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Petition

  • CARDOC2001
  • November 7, 2018 at 22:19
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  • CARDOC2001
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    • November 7, 2018 at 22:19
    • #1

    https://www.openpetition.de/petition/onlin…n-45-auf-59km-h

    edit mono:

    Der Deutsche Bundestag möge beschließen, die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Kleinkrafträder mit bis zu 50 ccm Hubraum, die mit dem im Führerschein der Klasse B integrierten Führerschein der Klasse AM geführt werden dürfen, von 45 km/h um 14 km/h auf 59 km/h anzuheben.

    In der ehemaligen DDR durften Kleinkrafträder bereits 60km/h fahren (Schwalbe), Ost-Fabrikate dürfen dies per Sondergenehmigung auch heute noch.

    Dabei sollte die Regelung, dass solche Fahrzeuge zulassungsfrei mit einem einfachen Versicherungskennzeichen gefahren werden dürfen, beibehalten werden.

    Aus Gelben Säcken werden Plastikroller gebaut ...
    Lieber Sehnenscheidenentzündung vom Schalten als nen krummen Daumen vom Starten...
    2Takt Islamist

  • DerDennis
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    • November 7, 2018 at 22:22
    • #2

    direkt mal unterschrieben 2-)

  • Creutzfeld
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    • November 7, 2018 at 23:13
    • #3

    top-)

    FÜR VERDREHTE FOTOS ÜBERNEHME ICH KEINE HAFTUNG

  • Adiletti
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    • November 8, 2018 at 05:58
    • #4

    Ich auch top-)

  • m0ritz
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    • November 8, 2018 at 06:47
    • #5

    Hab schon

    Wenn man ehrlich ist: Im Winter fahren ist nur cool wenn man im Sommer von erzählt!!!!!!!

  • Vespakobold
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    • November 8, 2018 at 07:32
    • #6

    :thumbup:

  • PK Rookie
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    • November 8, 2018 at 08:29
    • #7

    sofort erledigt !!!!

  • dr.sonny
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    • November 8, 2018 at 08:30
    • #8

    Da musst dann zum TÜV und umschreiben lassen! Da die meisten spezial mit 40 eingetragen sind.

    Sehe ich das richtig!

    Geht nicht gibt`s nicht!

    Special V 50N 102ccm 19.19 Vergaser
    Px 150 Lusso mit 200er Motor Bj: 86

    Vespa VBB1 Bj 1961mit PX Motor und Parmakit 177ccm

    und ne Zündapp Bella 203 :P

  • Matthias_1986
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    • November 8, 2018 at 08:43
    • #9

    Haben sie gut geschrieben, den Antragstext.

    Gibt es hier denn User, die die Erfolgsaussicht grob beurteilen können? Wär ja zu schön...

  • seb.d.
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    Ciao, PK 125 XL2, V145, PK125s(wartet auf fertigstellung), PK 50 XL2
    • November 10, 2018 at 01:12
    • #10
    Zitat von dr.sonny

    Da musst dann zum TÜV und umschreiben lassen! Da die meisten spezial mit 40 eingetragen sind.

    Sehe ich das richtig!

    Siehst du falsch.

    Die Höchstgeschwindigkeit ist an das Baujahr gekoppelt.

    Willst du sie legal auf die 59km/h bekommen ist ein Gutachten nach paragraph 21 fällig.

    Mein V50 Winterprojekt

    Mein PK Projekt
    !!!wer rechtschreibfehler findet darf sie behalten!!!

  • dr.sonny
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    • November 10, 2018 at 08:50
    • #11
    Zitat von seb.d.

    Siehst du falsch.

    Die Höchstgeschwindigkeit ist an das Baujahr gekoppelt.

    Willst du sie legal auf die 59km/h bekommen ist ein Gutachten nach paragraph 21 fällig.

    Und wer macht das wenn nicht der TÜV!?

    Geht nicht gibt`s nicht!

    Special V 50N 102ccm 19.19 Vergaser
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    und ne Zündapp Bella 203 :P

  • seb.d.
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    • November 10, 2018 at 09:27
    • #12
    Zitat von dr.sonny

    Und wer macht das wenn nicht der TÜV!?

    na hoffentlich ab nächstes Jahr nicht nur der TÜV.

    Ich wollte dir nur sagen das es nicht mit hin gehen und einfach umschreiben getan ist.

    Leistungsgutachten

    Lärmgutachten

    Und mal schaun was dem Prüfer sonnst noch einfällt.

    Mein V50 Winterprojekt

    Mein PK Projekt
    !!!wer rechtschreibfehler findet darf sie behalten!!!

  • Menzinger
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    • November 10, 2018 at 10:34
    • #13
    Zitat von Matthias_1986

    Haben sie gut geschrieben, den Antragstext.

    Gibt es hier denn User, die die Erfolgsaussicht grob beurteilen können? Wär ja zu schön...

    Leider mäßige Aussichten. Ich habe natürlich trotzdem unterschrieben.

    Dem ganzen liegt eine europäische Verordnung zugrunde, die von Deutschland in nationales Recht umgesetzt wurde. Datiert aus 2002 oder so. Man müsste es europäisch aufbohren.

    Das entbindet die Bundesregierung aber nicht, anderweitig Erleichterung zu schaffen: sie hätte die Möglichkeit (wie das Italien beispielsweise auch getan hat) im Rahmen des Führerscheinrechts den 125er einfach mit dem PKW-Führerschein auszugeben. Italien ist auch nicht das einzige Land, müsste ich nachlesen.

    Lexikon - Woktank - Schrauberhilfe

  • dr.sonny
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    • November 10, 2018 at 12:36
    • #14
    Zitat von seb.d.

    na hoffentlich ab nächstes Jahr nicht nur der TÜV.

    Ich wollte dir nur sagen das es nicht mit hin gehen und einfach umschreiben getan ist.

    Leistungsgutachten

    Lärmgutachten

    Und mal schaun was dem Prüfer sonnst noch einfällt.

    Als wüsste ich das nicht selber. Wollte keinen Roman schreiben!

    In diesem Sinne. :-2

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  • VespaLu
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    • November 14, 2018 at 13:38
    • #15

    Ich halte Erfolgsaussichten für sehr unwahrscheinlich. Die 45 km/h kamen im Zuge der EU. Da es Länder gab mit 40 km/h Rollerführerschein und andere mit 50 km/h, hat man sich hier eben auf die 45 km/h geeinigt. Ich kann mir nicht vorstellen, dass Deutschland hier Veto einlegen kann.

    Die Sache bezüglich der älteren erworbenen Führerscheine kann ich zwar nachvollziehen, ist aber kein Argument neue Änderungen zu entkräften.Sie sind nur geschützt durch den Bestandschutz was auch gut so ist. Letztendlich wird die Wirtschaft hiervon auch nicht begeistert sein, wenn es in Deutschland einen anderen Markt gibt. Fahrzeuge müssen neu abgestimmt werden, dass ist Entwicklungszeit und letztendlich Geld. Ob die davon dann einen Mehrprofit erzielen? Fraglich. Da die Politik auch empfindlich auf die Unfallzahlen der Zweiräder schielt halte ich es leider, auch wenn ich es mir sehr wünschen würde, für unwahrscheinlich.

    Einmal editiert, zuletzt von VespaLu (November 14, 2018 at 15:11)

  • Tanatos
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    • November 14, 2018 at 14:35
    • #16

    aber gute Werbung für SIP - sie "versuchen" den Rollerfahrern zu helfen (obwohl sie meiner Meinung nach schon wissen, dass es nicht klappen kann / wird)

    Wer nach den Sternen greifen will, sollte keine Höhenangst haben! ;)

  • Carsi PK
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    • November 15, 2018 at 16:32
    • #17

    aber ob Werbung in eigener Sache oder ernsthafte Interessenvertretung den Sinn hinter diesen Regelungen bleibt mir ein Rätsel.

    Ich habe damals ne honda mb5 geschenkt bekommen, is nen mockick mit 40kmh Höchstgeschwindigkeit sprich für Mofalappen zu schnell u für 50lappen eigentlich zu langsam. Man durfte so gar zu zweit drauf fahren.

    Schwalbe=60kmh

    Roller vor Bj 2000 50kmh danach nur 45kmh

    Mit Autoführerschein darfst ne fuffi fahren egal ob dein arsch jemals auf nem motorisierten zweirad saß oder nicht.

    Und noch schlimmer führerschein vor 1980 gemacht, dann sogar 125er.

    Ich meine sogar gelesen zu haben, dass Hersteller die Roller für den deutschen Markt drosseln müssen da sie eigentlich schneller könnten.

    Ich finde 60kmh schon für sinnvoll und ausreichend, wer bei der zulässigen Höchstgeschwindigkeit mal mit zwei Mann besetzt die Straßenbahn im nacken hatte der weiss was ich meine 😄

  • Svensen
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    Flensburger RC
    • November 15, 2018 at 17:07
    • #18
    Zitat von Carsi PK

    Ich meine sogar gelesen zu haben, dass Hersteller die Roller für den deutschen Markt drosseln müssen da sie eigentlich schneller könnten.

    Die Roller werden nicht nur für den deutschen Markt gedrosselt, sondern für den gesammten EU Markt. Denn die 45 km/h gelten ja EU weit, nur das in Italien, Spanien etc. die Karren schnell entdrosselt werden, da es die Polizei dort nicht interessiert ;) ... anders als bei uns !

  • lelox
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    • November 15, 2018 at 18:16
    • #19
    Zitat von Carsi PK

    Schwalbe=60kmh

    Roller vor Bj 2000 50kmh danach nur 45kmh

    Nicht nur die Schwalbe, sondern auch andere nach den Regeln der DDR gebaute KKR. (grob vereinfacht)

    KKR in der BRD von 1. 4. 1986 bis 31.12.2001 50 km/h, davor 40 km/h, danach 45 km/h.

  • VespaLu
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    • November 16, 2018 at 16:08
    • #20

    Die 50 km/h waren gut. Keine Probleme in der Stadt. Passt. Vielleicht wäre das auch ein realistsch zu erreichendes Ziel EU weit. Noch schöner wäre es allerdings den 125er Lappen attraktiver zu machen. Wem in Deutschland die 50 km/h nicht aussreichen kann gleich einen vollen Motorradführerschein machen. Dazwischen gibts nix, was sich lohnt. Ich bin x Jahre mit dem Autoführerschein im Verkehr beteiligt bekomme aber überhaupt keine nennenswerten Stunden erspart. Ein A1 macht für über 18 Jährige 0 Sinn, da der A2 und bzw. ab 24 A offen kostenmäßig (nahezu) identisch sind. Ich kann immer noch nicht verstehen, warum man so eine Kompromisslösung wie in Österreich nicht auch hier einführt. Man versteift sich hier auf die Zweiradunfallstatistik, die von einer gewissen Kategorie von Zweiradfahrern sehr,sehr negativ beinflusst wird. Das ist schade....

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