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Allgemeine Fragen zu V5N2T

  • Schueddi
  • October 16, 2019 at 16:52
  • Schueddi
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    • October 17, 2019 at 16:48
    • #41

    Mein Kumpel von der Dekra, dem ich diese Situation geschildert habe hat mir nun folgendes von der Dekra geschickt:


    • Bei Fahrzeugen, die innerhalb des europäischen Wirtschaftsraums bereits zugelassen waren, für die aber kein CoC-Papier vorhanden ist, kann die Zulassungsbehörde die Zulassung in Deutschland nicht ablehnen, wenn ein entsprechendes ausländisches Zulassungsdokument vorgelegt wird. Da in den ausländischen Fahrzeugpapieren häufig nicht alle in Deutschland für die Erstellung der Papiere erforderlichen technischen Daten vorhanden sind, ist der Halter/Händler verpflichtet diese für die Zulassung verifiziert beizubringen. Dies kann zum Beispiel durch eine dem Fahrzeug zuzuordnende ABE oder durch einen zum Fahrzeug gehörenden (auch entwerteten) Fahrzeugbrief bzw. durch eine Zulassungsbescheinigung Teil I aus einem älteren Zulassungsverfahren sein, welche durch den Hersteller oder einen Sachverständigen einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zu einem vollständigen Datensatz zusammengefasst wurden. Die Übereinstimmung mit den Daten und die Bestätigung der Vorschriftsmäßigkeit ist mit einer gültigen Hauptuntersuchung gemäß § 29 StVZO oder bei Anordnung durch die Zulassungsbehörde auch durch ein Gutachten nach § 5 Abs. 3 der Fahrzeugzulassungs-Verordnung (FZV) nachzuweisen. Ein zusätzlichen Gutachten nach § 21 StVZO ist in diesem Fall, seitens der Zulassungsbehörde, nicht zu fordern.

    Da aber bei den 50gern die Hauptuntersuchung entfällt und seitens der Versicherung (er hat bei der HUK in der Fachabteilung angefragt) keine deutschen Papiere gefordert werden und uneingeschränkter Versicherungsschutz gewährt wird sei es keine Notwendigkeit deutsche Papiere zu beantragen. Ich solle nur die Papiere mitführen um nachweisen zu können das diese auch für das Fahrzeug gelten. Außerdem sind wohl die 50 statt 45 km/h bauartbedingt wie bei den alten Simsons z.B. fallen unter den Bestandschutz.

    Er meint das kann man als korrekter Deutscher machen, er würde sich die Mühe jedoch sparen da kein Hahn danach krähen wird, da die Polizei die italienischen Papiere unter der Voraussetzung der mitgeführten Papiere und dem Nachweis einer gültigen Versicherung akzeptieren wird.

    Um nochmal klar zu stellen: ICH VERBREITE HIER GAR NICHTS, das sind die vorläufigen Infos von einem DEKRA Sachverständigen und der Versicherung. Die Polizei habe ich noch nicht gefragt. Ich werde nächstes Jahr trotzdem nochmal selbst bei einem TÜV in D Vorfahren wenn ich sie dort angemeldet habe.

  • Braver
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    • October 17, 2019 at 19:56
    • #42

    Schrei uns bitte nicht an. Wenn du dich so auf das angebliche „Nicht-Verbreiten“ dieser Aussagen versteifst, warum tust Du es dann?

    Hast Du die StVO respektive StVZO gelesen? Ich glaube damit würdest Du uns beeindrucken :saint:

    Lass mich raten - Du hast einen Bekannten, der das weiß, ja nee ist schon klar....

    Wir brauchen eine Handvoll Narren, seht her wohin uns die Vernünftigen gebracht haben!

  • dr.sonny
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    • October 17, 2019 at 20:04
    • #43

    So ist die Realität, wo kein Kläger,da kein Richter.

    Wenn sich die Versicherung bei einem Unfall drücken kann, wird sie es bestimmt tun.

    Geht nicht gibt`s nicht!

    Special V 50N 102ccm 19.19 Vergaser
    Px 150 Lusso mit 200er Motor Bj: 86

    Vespa VBB1 Bj 1961mit PX Motor und Parmakit 177ccm

    und ne Zündapp Bella 203 :P

  • DXR85
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    • October 17, 2019 at 20:44
    • #44

    Warum Fragen Leute immer was, wenn sie es sowieso schon besser wissen? Vertraue einfach Deinen Beratern und hab Spass.:+2

    Frühes vögeln stärkt den Wurm :+2

  • Schueddi
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    • October 17, 2019 at 20:46
    • #45

    Braver: ich denke du hast es auf mich abgesehen. Ich habe extra für dich leserlich und groß geschrieben das ich eben NICHTS VERBREITE sondern lediglich die Infos weiter gebe die mir die Dekra gibt. Ist das ein Forum für den Erfahrungsaustausch oder gibt es hier nur deine Meinung?
    Aus welchem Grund soll ich das lesen wenn mir die Dekra den passenden Auszug schickt? Zwischen schwarz und weiß gibt es auch viel grau.

    dr.sonny: wie oben geschrieben gewährt die HUK vollen Versicherungsschutz. Was ich auf jeden Fall auch noch versuchen werde ist über Vespa eine EG Zulassung oder ein Papier dafür zu bekommen. Es passiert dieses Jahr sowieso noch gar nichts. Die Vespa kommt übernächste Woche mit dem LKW nach D und wandert dann erst mal in die Garage denn bei schlechtem Wetter macht’s auch keinen Spaß.


    Jetzt beruhigt euch doch mal alle. Ich nehme euren Rat ja an aber ist es so verkehrt, sich selbst auch schlau zu machen?

  • lelox
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    • October 17, 2019 at 20:52
    • #46
    Zitat von Schueddi

    Dies kann zum Beispiel durch eine dem Fahrzeug zuzuordnende ABE oder durch einen zum Fahrzeug gehörenden (auch entwerteten) Fahrzeugbrief bzw. durch eine Zulassungsbescheinigung Teil I aus einem älteren Zulassungsverfahren sein, welche durch den Hersteller oder einen Sachverständigen einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zu einem vollständigen Datensatz zusammengefasst wurden.

    Lesen bildet! Zweiten Teil des Satzes mal sacken lassen.

  • Volker PKXL2
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    • October 18, 2019 at 06:39
    • #47

    Es geht beim Bericht der Dekra um zulassungspflichtige Fahrzeuge, sprich mit normalem Kennzeichen. Bei der Vespa geht es um die Erteilung einer deutschen Betriebserlaubnis.

    Wenn der Dekra Prüfer Recht hat, haben alle anderen Prüfer bisher zu Unrecht ihr Geld bekommen.

    Du hast ja schon einen neuen Thread wegen der Daten aufgemacht...

    Und jemanden als Alleinwissenden darzustellen, der dir helfen möchte, ist bestimmt .... falsch.

    Es sei denn, du bist 1965 geboren und hast eine durchsichtige Bürostuhlunterlage zu Hause

    ( kleiner Insider )...

    Passgenaue Sportsitzbank für PK XL1 und XL2 mit originalem Plastikheck

    Meine 76' er V50 Spezial goes 130 ccm

    " Miss Lilibet ", oder eine heruntergekommene PK 50 Automatik wird frisch gemacht?

  • Kawitzi
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    • October 18, 2019 at 07:21
    • #48

    Ach stimmt ja!... 1965 wollte man ja schon mit der Apollo 11 zum Mond fliegen und das ganze ist nur daran gescheitert, da es keine Betriebserlaubnis für diese Apollo 11 gab, das hatte sich dann 4 Jahre lang hingezögert, weil immer irgendein Prüfingenieur es besser wußte :-4.

  • Schueddi
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    • October 18, 2019 at 09:25
    • #49

    Volker PKXL2

    Ich habe niemanden als Allwissend bezeichnet! Ich habe lediglich gefragt ob hier nur eine Meinung zählt. Das ist ein Unterschied!

    Und nochmal muss ich mich wiederholen:

    Ich habe hier meine Rechercheergebnisse mitgeteilt. Wenn Erfahrungsaustausch hier im Forum nicht gewünscht ist, ist das das falsche Forum für mich. Ich habe jetzt zwei Antworten: einmal Dekra und einmal Versicherung - wenn die euch nicht gefallen kann ja ich nix für. Ich kann’s ja löschen.
    Nochmal Wiederholung (du merkst du hast vieles überlesen): der Dekra-Mensch meinte, kann man so machen, ist auch so korrekt, aber der Aufwand ist seiner Meinung nach nötig/gerechtfertigt weil es auch kein Problem sei mit den Italienischen Papieren zu fahren.


    hier werden einem ziemlich die Worte im Munde verdreht oder es wird nur die Hälfte gelesen habe ich das Gefühl... schade:rolleyes:

  • rassmo
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    • October 18, 2019 at 10:08
    • #50
    Zitat von Schueddi

    Ich habe hier meine Rechercheergebnisse mitgeteilt. Wenn Erfahrungsaustausch hier im Forum nicht gewünscht ist, ist das das falsche Forum für mich. Ich habe jetzt zwei Antworten: einmal Dekra und einmal Versicherung - wenn die euch nicht gefallen kann ja ich nix für. Ich kann’s ja löschen.
    Nochmal Wiederholung (du merkst du hast vieles überlesen): der Dekra-Mensch meinte, kann man so machen, ist auch so korrekt, aber der Aufwand ist seiner Meinung nach nötig/gerechtfertigt weil es auch kein Problem sei mit den Italienischen Papieren zu fahren.

    Warum solltest du deine Rechercheergebnisse löschen müssen. Du hast zwei Antworten und stellst diese zur Diskussion. Dazu ist das Forum da.

    Also befassen wir uns damit

    Zitat von Schueddi

    Beispiel durch eine dem Fahrzeug zuzuordnende ABE oder durch einen zum Fahrzeug gehörenden (auch entwerteten) Fahrzeugbrief bzw. durch eine Zulassungsbescheinigung Teil I aus einem älteren Zulassungsverfahren sein, welche durch den Hersteller oder einen Sachverständigen einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zu einem vollständigen Datensatz zusammengefasst wurden. Die Übereinstimmung mit den Daten und die Bestätigung der Vorschriftsmäßigkeit ist mit einer gültigen Hauptuntersuchung gemäß § 29 StVZO oder bei Anordnung durch die Zulassungsbehörde auch durch ein Gutachten nach § 5 Abs. 3 der Fahrzeugzulassungs-Verordnung (FZV) nachzuweisen. Ein zusätzlichen Gutachten nach § 21 StVZO ist in diesem Fall, seitens der Zulassungsbehörde, nicht zu fordern.

    Lt. deinem Dekra-Informaten brauchst du entweder

    - eine dem Fahrzeug zuzuordnende ABE -- Hast du nicht

    - eine Zulassungsbescheinigung Teil I -- Hast du nicht

    - welche durch den Hersteller oder einen Sachverständigen einer amtlichen Überwachungs Überwachunsorganisation zu einem vollständigen Datensatz zusammengefasst wurden. -- Das nennt man ABE bzw. BE nach §21

    - Die Übereinstimmung der Daten und die Bestätigung der der Vorschriftsmäßigkeit ist mit einer gültigen HU gemäß §29 StVZO und bei Anordnung durch die Zulassungsbehörde nach $5 Abs.3 der FZV nachzuweisen. -- Das ist die praktisch die Vollabnahme.

    Also dein Dekra-Informant sagt dir dasselbe in Behördendeutsch und du, oder der Dekra-Mensch, zieht daraus die falschen Schlüsse.

    Jeder will alt werden, aber keiner will alt sein.

  • Tanatos
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    • October 18, 2019 at 10:10
    • #51
    Zitat von Schueddi

    Nochmal Wiederholung (du merkst du hast vieles überlesen): der Dekra-Mensch meinte, kann man so machen, ist auch so korrekt, aber der Aufwand ist seiner Meinung nach nötig/gerechtfertigt weil es auch kein Problem sei mit den Italienischen Papieren zu fahren.


    hier werden einem ziemlich die Worte im Munde verdreht oder es wird nur die Hälfte gelesen habe ich das Gefühl... schade:rolleyes:

    Und genau diese Aussagen sind FALSCH!

    Du verlässt dich auf die Aussage eine DEKRA-Mitarbeiters?
    Dann viel Spass, wenn mal was passieren sollte - da weiss der dann nichts mehr davon.

    Drei Wörter bei google würden schon helfen.

    Genau durch solche Threads werden Falschaussagen verbreitet.

    Wer nach den Sternen greifen will, sollte keine Höhenangst haben! ;)

  • rassmo
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    • October 18, 2019 at 10:14
    • #52
    Zitat

    Antwortschreiben des Niedersächsisches Verkehrsministerium


    ich hatte Sie an Ihre örtliche
    Zulassungsstelle
    verwiesen, weil nur diese im Einzelfall entscheiden kann, ob aus den
    italienischen Papieren alle Angaben zum Ausfüllen der deutschen Papiere
    zweifelsfrei ermittelt werden können. Da die Zulassungspapiere zum
    damaligen Zeitpunkt noch nicht europaweit harmonisiert (vereinheitlicht)
    waren, kann man die Informationen nicht einfach Feld für Feld
    übertragen. Liegen die Papiere nur in einer Fremdsprache vor, muss der
    Antragsteller die nötigen Nachweise liefern. In der Regel erfolgt die
    Ermittlung der Fahrzeugdaten durch eine Begutachtung eines amtlich
    anerkannten Sachverständigen des TÜV (§ 21, sollte ca. 35,- € kosten).
    Die Zulassungsstelle kann dann die Daten aus dem Gutachten in die
    Fahrzeugpapiere übernehmen. Eine beglaubigte Übersetzung wäre
    theoretisch auch möglich, aber häufig enthalten die ausländischen
    Papiere nicht alle notwendigen Daten.

    Alles, was ich Ihnen geschrieben habe,
    sollte Ihnen
    auch Ihre örtliche Zulassungsstelle beantworten können. Sollten Sie noch
    weitere Detailfragen zu Ihrem Einzelfall haben, wenden Sie sich bitte
    an diese.

    Mit freundlichen Grüßen

    Alles anzeigen

    Ich hab die Antwortemail des niedersächsischen Verkehrsministerium mal rausgesucht.

    Jeder will alt werden, aber keiner will alt sein.

  • DXR85
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    • October 18, 2019 at 10:19
    • #53

    Der entscheidende Satz ist der Letzte. Nur wenn die Voraussetzungen erfüllt sind entfällt die Vollabnahme nach P21. Da Du keine Papiere hast sind also in Deinem Fall die Voraussetzungen nicht erfüllt ergo wird eine Vollabnahme fällig.

    Frühes vögeln stärkt den Wurm :+2

  • rassmo
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    • October 18, 2019 at 10:51
    • #54
    Zitat von Schueddi

    hier werden einem ziemlich die Worte im Munde verdreht oder es wird nur die Hälfte gelesen habe ich das Gefühl... schade

    Es geht weder darum dir die Worte im Mund zu verdrehen noch darum Recht zu haben.

    Zitat von Schueddi

    der Dekra-Mensch meinte, kann man so machen, ist auch so korrekt, aber der Aufwand ist seiner Meinung nach nötig/gerechtfertigt weil es auch kein Problem sei mit den Italienischen Papieren zu fahren.

    Genau das ist das Problem. Der Dekra-Mensch weiß was korrekt ist gibt dir aber die Information das er es nicht für nötig/gerechtfertigt hält. Bei einer Kontrolle kommt es dann eben auf die tagesformabhängige Laune des Kontrolleurs an. Es kann sein das es kein Problem darstellt.

    Jeder will alt werden, aber keiner will alt sein.

  • mono January 14, 2020 at 08:56

    Hat das Thema aus dem Forum Sonstiges nach Smallframe: Technik und Allgemeines verschoben.
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