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Vespa Typ

  • jumpi
  • November 25, 2019 at 00:10
  • jumpi
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    Vespa Typ
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    • November 25, 2019 at 00:10
    • #1

    Hallo bin neu hier und brauche Eure Hilfe.

    Konnte eine Vespa V5SA1T Jg. 77 kaufen die mir als eine 50 Speciale angeboten wurde sie ist auch so angeschrieben. Nun wenn ich im www nachschaue ist das soweit ich gesehen habe keine Speziale. Kann mir das jemand bestätigen?

    Was ist das für eine und wo wurde die ausgeliefert, ach ja hätte die weniger wert wenn es keine ist?

    Vielen Dank

  • tonitest
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    • November 25, 2019 at 01:08
    • #2

    Hi und willkommen,

    schau mal hier:

    http://scooterhelp.com/serial/serial.numbers.html

    ob Du dort mehr rausbekommst.

  • Volker PKXL2
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    ´76er V125 Spezial; PX 135, Lambretta LD 150
    • November 25, 2019 at 06:26
    • #3

    Ist nicht eine V 90 SS ....?

    Passgenaue Sportsitzbank für PK XL1 und XL2 mit originalem Plastikheck

    Meine 76' er V50 Spezial goes 130 ccm

    " Miss Lilibet ", oder eine heruntergekommene PK 50 Automatik wird frisch gemacht?

  • Menzinger
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    • November 25, 2019 at 07:20
    • #4

    Normale 50s. Keine Papiere?


    Wenn sie den originalen Motor mit dem dafür vorgesehenen 19.19er hat, darfst Du sie nicht mit dem Versicherungskennzeichen fahren.


    https://www.vespa-cult.com/vespa-modelle/…espa-50s-v5sa1t

    Lexikon - Woktank - Schrauberhilfe

    Einmal editiert, zuletzt von Menzinger (November 25, 2019 at 07:25)

  • Pierre Lavendel
    Gast
    • November 25, 2019 at 07:55
    • #5

    Eine Vespa 50 S ist keine Vespa 50 Special (= 50 ccm Hubraum und 40 km/h), sondern ein sogenanntes "offenes Kleinkraftrad der Klasse 4", das zwar einen Hubraum von höchsten 50 ccm aufweist, aber bauartbedingt 60 km/h fährt.
    Daraus ergibt sich aus rechtlichen Gründen:

    • du brauchst den passenden Zweiradführerschein oder musst den Autoführerschein vor dem 1. April 1980 gemacht haben.
    • das Fahrzeug ist zulassungpflichtig und kann nicht mit Versicherungskennzeichen gefahren werden, sondern bekommt ein entsprechendes weißes Kennzeichen mit schwarzer Schrift.
    • Das Fahrzeug braucht, um auf deutschen Strassen legal zu sein, immer deutsche Papiere.

    Und weil ich anhand deiner Fragestellung etwas vermute, hier ein paar vorsorgliche Fragen:

    • Hast du den Roller über irgendeine Kleinanzeige gefunden, wenn ja, bitte mal den Link dazu. Und BILDER BILDER BILDER bitte.

    Deine Frage nach dem Wert des Rollers...
    Gute Frage - aber wir wissen doch gar nicht wie das Ding aussieht (mangels Info von dir).
    Wieviel du ausgeben willst, hängt vom Füllgrad deiner Spielgeldkasse, deiner Leidensfähigkeit oder eventuell einem hedonistischen krankhaften Trieb ab, solch ein Ding bar jeder Realität besitzen zu müssen :) (-> Späßle, gell?)

    Wieder nüchtern, wird man sich ansehen müssen, ob es eine wertlose Bastelmöhre mit kackbrauner Sitzbank und einer mit einer zuckerdick unterlegten Spachtelzone versehenen cremefarbenen Lackierung und billigem Asienchrom ist, oder ob sie in exorbitant geilem Originallack mit instandgesetzter gepflegter Technik authentisch daherkommt.

    Übrigens gibt es kein Modell namens "Vespa Speciale", es sei denn, jemand meint sie so nennen zu müssen, weil er seine Bastelwut an dem Ding ausgelebt hat.


    Ich rate dir aus naheliegenden Gründen dringendst, zur "Vor-Ort-Vorbesichtigung" des Rollers einen erfahrenen Vespamechaniker mitzunehmen und seinem Urteil zu vertrauen.

    Sorry für diese klaren Worte, aber du hörst dich so an als ob vielleicht nicht ahnst, wo du da reingeraten könntest. Das ist ein wohlmeinender freundlicher Hinweis.

    Eine recht brauchbare grobe Auflistung der in D vorkommenden Vespa 50 Modellvarianten findest du bei Wikipedia:
    https://de.wikipedia.org/wiki/Vespa_50

    7 Mal editiert, zuletzt von Pierre Lavendel (November 25, 2019 at 08:16)

  • Kawitzi
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    • November 25, 2019 at 12:48
    • #6

    Was ich richtig richtig fies hier im Forum finde ist, dass sich immer über eine braune Sitzbank so <Xfäkalienhaft geäußert wird !?

    Was hat es damit Aufsicht? :-6

  • Nick50XL
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    • November 25, 2019 at 13:11
    • #7

    Der Hintergrund ist so einfach wie schmerzhaft:

    Die braune Sitzbank, insbesondere in Kombination mit cremefarbener oder pastelliger Lackierung galt eine Weile als trendy...

    Was dazu führte das die Qualität der genannten Arbeiten eher mit Fokus auf schneller Verkaufbarkeit ausgeführt wurden als in Hinblick auf Dauerhaftigkeit.

    Dementsprechend hat sich der schlechte Ruf für solche Fahrzeuge und ihre Einzelteile verbreitet...

    So einfach...

    In des Daseins stillen Glanz platzt der Mensch mit Ententanz.

    F. Küppersbusch


    In einer Evolution in der auch Tino Chrupalla als Krone der Schöpfung gilt stirbt der Apollofalter völlig zurecht aus.

    M. Uthoff

  • Menzinger
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    • November 25, 2019 at 13:14
    • #8
    Zitat von Kawitzi

    Was ich richtig richtig fies hier im Forum finde ist, dass sich immer über eine braune Sitzbank so <Xfäkalienhaft geäußert wird !?

    Was hat es damit Aufsicht? :-6

    Bei so wichtigen stilistischen Grunsatzfragen kann auf Einzelschicksale leider keine Rücksicht genommen werden ;)

    Lexikon - Woktank - Schrauberhilfe

  • Gast270222
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    • November 25, 2019 at 13:40
    • #9
    Zitat von Menzinger

    Bei so wichtigen stilistischen Grunsatzfragen kann auf Einzelschicksale leider keine Rücksicht genommen werden ;)

    hähä ich weiß auch warum die Frage kam Oje sehe ich jetzt erst

  • Tom-Tiger
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    • November 27, 2019 at 20:06
    • #10
    Zitat von jack o'neill

    Eine Vespa 50 S ist keine Vespa 50 Special (= 50 ccm Hubraum und 40 km/h), sondern ein sogenanntes "offenes Kleinkraftrad der Klasse 4", das zwar einen Hubraum von höchsten 50 ccm aufweist, aber bauartbedingt 60 km/h fährt.
    Daraus ergibt sich aus rechtlichen Gründen:

    • du brauchst den passenden Zweiradführerschein oder musst den Autoführerschein vor dem 1. April 1980 gemacht haben.
    • das Fahrzeug ist zulassungpflichtig und kann nicht mit Versicherungskennzeichen gefahren werden, sondern bekommt ein entsprechendes weißes Kennzeichen mit schwarzer Schrift.
    • Das Fahrzeug braucht, um auf deutschen Strassen legal zu sein, immer deutsche Papiere.

    Und weil ich anhand deiner Fragestellung etwas vermute, hier ein paar vorsorgliche Fragen:

    • Hast du den Roller über irgendeine Kleinanzeige gefunden, wenn ja, bitte mal den Link dazu. Und BILDER BILDER BILDER bitte.

    Es sollte aber mit AM Führerschein gehen laut https://www.bussgeldkatalog.org/fuehrerscheink…-fuehrerschein/

    Sonstige Fahrzeugtypen im Rollerführerschein

    Neben den vier großen Fahrzeuggruppen, welche in der Führerscheinklasse AM definiert sind, gibt es noch weitere, welche als Ausnahmen gelten.

    • Krafträder, die erstmals vor dem 31. Dezember 2001 zugelassen wurden: Hubraum von maximal 50 ccm, Höchstgeschwindigkeit zwischen 45 km/h und 50 km/h
    • Kleinkrafträder, die erstmals vor dem 28. Februar 1992 zugelassen wurden: Hubraum von maximal 50 ccm, Höchstgeschwindigkeit bis zu 60 km/h
    • Fahrräder mit Hilfsmotor, die erstmals vor dem 28. Februar 1992 zugelassen wurden
    • Fahrzeuge, die erstmals vor dem 1. Januar 1957 zugelassen wurden: Höchstgeschwindigkeit mehr als 40 km/h, Gewicht maximal 33 kg (mit Hilfsmotor, ohne Werkzeug, Kraftstoff, Gepäckträger)*
    • Fahrzeuge, die erstmals vor dem 1. September 1952 zugelassen wurden: Hubraum von mehr als 50 ccm, Höchstleistung des Motors auf 0,7 kW (1 PS) begrenzt
  • Menzinger
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    • November 27, 2019 at 20:07
    • #11
    Zitat von Tom-Tiger

    Es sollte aber mit AM Führerschein gehen laut https://www.bussgeldkatalog.org/fuehrerscheink…-fuehrerschein/

    Sonstige Fahrzeugtypen im Rollerführerschein

    Neben den vier großen Fahrzeuggruppen, welche in der Führerscheinklasse AM definiert sind, gibt es noch weitere, welche als Ausnahmen gelten.

    • Krafträder, die erstmals vor dem 31. Dezember 2001 zugelassen wurden: Hubraum von maximal 50 ccm, Höchstgeschwindigkeit zwischen 45 km/h und 50 km/h
    • Kleinkrafträder, die erstmals vor dem 28. Februar 1992 zugelassen wurden: Hubraum von maximal 50 ccm, Höchstgeschwindigkeit bis zu 60 km/h
    • Fahrräder mit Hilfsmotor, die erstmals vor dem 28. Februar 1992 zugelassen wurden
    • Fahrzeuge, die erstmals vor dem 1. Januar 1957 zugelassen wurden: Höchstgeschwindigkeit mehr als 40 km/h, Gewicht maximal 33 kg (mit Hilfsmotor, ohne Werkzeug, Kraftstoff, Gepäckträger)*
    • Fahrzeuge, die erstmals vor dem 1. September 1952 zugelassen wurden: Hubraum von mehr als 50 ccm, Höchstleistung des Motors auf 0,7 kW (1 PS) begrenzt

    Nein. Eine originale 50s erfordert mehr als AM.


    https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/…uebersicht.html

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    • #12

    Tom-Tiger Menzinger

    Lest mal das

    Jeder will alt werden, aber keiner will alt sein.

  • Menzinger
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    • November 27, 2019 at 20:29
    • #13
    Zitat von rassmo

    Tom-Tiger Menzinger

    Lest mal das

    Kenne ich.

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  • Tom-Tiger
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    • November 30, 2019 at 09:15
    • #14

    Ah ok, dachte fällt unter die Rubrick 50 ccm um max 60. Das es für zB Simson so ist war ja immer so war.:-3

  • Menzinger
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    • November 30, 2019 at 10:45
    • #15

    Rassmo bezieht sich - meiner persönlichen Meinung nach - nicht zu unrecht auf den Einigungsvertrag und die darin geregelte Ausnahme, die man heute in erster Linie auf Simsons bezieht. Die getroffene Formulierung ist unpräzise und könnte so ausgelegt werden, wie von ihm angedeutet.


    Da die Wahrscheinlichkeit, dass das jemand aufgreift und ein Verfahren lostritt, gen Null geht und auch die Siegchancen mangels Lobby sehr gering sind, wirst Du Dich der aktuellen Auslegung beugen müssen, die eben bedeutet, dass eine Serien-50s tabu ist.

    Umgehen kannst Du es, indem Du den 19.er Vergaser der s gegen den 16er tauschst. Einige Prüfer sehen ein, dass dann nurmehr 50 km/h erreicht werden und tragen das so ein. Ich besitze auch so eine 50s, die ich umschreiben habe lassen, damit meine Frau damit fahren kann.


    Ich finde, dass diese umgebauten 50s zu den schönsten Fuffies gehören, weil sie aufgrund des verlängerten dritten und vierten Gangs sehr viel ruhiger sind und nicht so hoch drehen.

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  • Pierre Lavendel
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    • November 30, 2019 at 20:08
    • #16

    Die rechtliche Grundlage des Einigungsvertrages in Sicht auf die Moped- und Führerscheinregelung ist die "Besitzstandswahrung".

    Wie das?
    Es wäre eine rechtlich nicht tragbare Härte gewesen, den DDR-Bürgern etwas wegzunehmen, was sie laut den Regulierungen der DDR eben schon immer hatten - Mopeds, die 60 km/h schnell waren, und die Erlaubnis, dies mit den in der DDR gültigen Führerscheinklassen auch zu fahren.

    Die technische Möglichkeit wäre gewesen, die DDR Mopeds zu drosseln und dann eine TÜV Prüfung zu machen, um die Papiere zu ändern ...doch auch hier ein Härtefall, wer soll die Kosten für den Umbau tragen und die Prüfung?

    Daraus ergibt sich daß wir "Wessis" uns da keine Hoffnungen machen konnten, denn ich meine mich zu erinnern, daß das damals auf Schrauberstammtischen schon zu Ende diskutiert wurde.

    siehe auch
    https://de.wikipedia.org/wiki/Bestandsschutz

    Einmal editiert, zuletzt von Pierre Lavendel (December 2, 2019 at 23:03)

  • jumpi
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    • December 2, 2019 at 01:33
    • #17

    Hallo Leute vielen Dank für die Antworten.

    Bin immer noch am recherchieren, werde sie erst noch erhalten aber hier noch Bilder einer anderen den ich habe noch eine solcher gefunden die angeboten wird. Muss hier noch erwähnen das die hier in der CH laufen. Die laufen 60Km/h und haben auch entsprechende Papiere.

    Ich bin eben nur verwiert das die im Kleid einer Speciale fahren. Es gab anscheinend Versionen für andere Märkte aber mehr habe ich noch nicht raus gefunden. Sobald ich mehr erfahre gebe ich Bescheid, oder jemand von Euch.

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    • December 2, 2019 at 06:44
    • #18

    Ist das die 50s/n von der Du schreibst? Wenn ja, dann ist da nicht wirklich was von der s übrig - oder anders gesagt: sicher, dass das Präfix im passenden Rahmen sitzt?


    Es ist übrigens hilfreich für Dich und alle Beteiligten, wenn Du im Profil angibst, woher Du kommst. In Deinem Fall wohl aus der Schweiz. Dann kann ich mir auch den Hinweis zum deutschen Eintragungswesen sparen.

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    • December 2, 2019 at 07:06
    • #19

    Gibt die Rahmennummer und Motornummer mal bei http://www.scooterhelp.com ein.

    Dann weißte was du hast.

    FÜR VERDREHTE FOTOS ÜBERNEHME ICH KEINE HAFTUNG

  • jumpi
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    • December 2, 2019 at 11:08
    • #20

    Hallo Creutzfeld, da war ich auch schon Jg.1977 Vespa 50S.

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