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Übliches Problem: Typenschild passt nicht mit den Papieren überein

  • DerEltener
  • March 6, 2020 at 10:53
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  • Svensen
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    • March 7, 2020 at 11:22
    • #21
    Zitat von Blechkultur

    Lass Dir das von der Rennleitung bestätigen das sie nicht geklaut ist, damit wieder zum Händler, c

    Ich stimme dir zu ! Wenn sein Kumpel bei der Polizei sagt, dass die Rahmennummer save ist, neue Papiere beantragen ... ABER die Unbedenklichkeitsbescheinignung MUSS schlussendlich von der Zulassungsstelle kommen. Von der Polizei akzeptiert Piaggio nicht !

  • Blechkultur
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    • March 7, 2020 at 11:28
    • #22

    Stimmt so leider nicht mehr.

    Manche Zulassungsstellen stempeln das nicht mehr ab.

    Da bleibt nur der Weg zur Rennleitung.

    Gab ende letzten Jahres keine Probleme bei Piaggio damit!

    https://www.vespaonline.de/de-de.facebook…258703724164250
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  • Svensen
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    • March 7, 2020 at 12:06
    • #23

    ok... ich arbeite beim Piaggio Händler ! Kenne nur diesem Weg ?! ... aber stelle immer wieder fest wie unterschiedlich es sein kann...

    Verlust der Betriebserlaubnis (20.3.2007).pdf

  • Fantine
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    • March 7, 2020 at 13:01
    • #24

    Danke für den Link. In NRW läuft das auch auf diesem Weg.

    Ich halte es aber auch für möglich, dass das in einigen Bundesländern anders läift.

  • DerEltener
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    • March 7, 2020 at 13:01
    • #25

    Ok danke schonmal für eure Hilfe, ich weiß jetzt was zu tun ist. Halte euch auf dem laufenden.

    Ich hätte da noch eine Frage zum Motor. Da steht V5A4M drauf. Leider finde ich dazu nicht besonders viel. Und wenn ich was finde, ist das 4 Gang. laut vorbesitzer war dies eine 3 gang. Passt der Motor überhaupt zum Modell?

  • DerDennis
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    • March 7, 2020 at 13:37
    • #26

    Motor V5A4M passt zur Special. Sollte original eigentlich 4 Gänge und 12V haben

  • aarwespe
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    • March 7, 2020 at 13:42
    • #27

    Tante Google weiss vieles...

  • Blechkultur
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    • March 7, 2020 at 15:12
    • #28
    Zitat von Svensen

    ok... ich arbeite beim Piaggio Händler ! Kenne nur diesem Weg ?! ... aber stelle immer wieder fest wie unterschiedlich es sein kann...

    Verlust der Betriebserlaubnis (20.3.2007).pdf

    kann nicht mal sagen ob es abhängig von Bundesländern ist.

    Ich denke die Zulassungsstellen haben einfach keinen Bock oder sind zu blöd!

    Habe es hier RLP (Cochem) versucht... Die war zu blöd den Zettel zu lesen!

    Zitat: "Ich kann Ihnen ja nicht bestätigen das das Fahrzeug sich in einem Verkehrssicheren Zustand befindet"

    Wer den Vordruck kennt weis was ich meine... eine Seite, die Bestätigung von der ZLS/Rennleitung das nicht geklaut. Andere Seite muss man selbst seinen Servus drunter setzen das sich das Fahrzeug im originalem Verkehrssicherem Zustand befindet.

    Ihr Chef sagte mir damals das sie nicht mehr die Möglichkeiten haben das abzufragen... ich möge doch bitte zur Rennleitung.

    Der Ordnugshüter war gut drauf, hat mit einem Lächeln noch gesagt "Ich hol mal das große Siegel, dass sieht wichtiger aus"

    In Mainz, sowie in Marktheidenfeld (Bayern) das gleiche Spiel.

    In Würzburg (Bayern) war das vor 2 Jahren auch noch kein Problem.

    und in Würzburg hatte ich schon verdammt viele Probleme bei der Zulassungsstelle (mit Autos), könnte da bald nen Buch drüber schreiben!

    Vielleicht hatte die ihre Tage oder einfach alle keinen Bock sich mit anderen Kram zu beschäftigen als dem Standard scheiß.

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  • DerEltener
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    • March 7, 2020 at 18:01
    • #29

    So Leute. Habe mir gerade mal den Motor genauer angeschaut. Ist 12 Volt und ebenfalls 4 Gang. Obwohl der Typ sagte 3-Gang. Gut ich weiß nicht in wie fern das einlegen des vierten Ganges möglich ist. Auf dem Lenker steht schließlich nur bis 3. Vielleicht war mechanisch der Lenker, bzw. das Drehgelenk am Anschlag. Trotzdem bin ich auf 180. On Top ist natürlich der gute alte polini 112ccm. Ich glaube ich spare mir den ganzen Aufwand da an Papiere zu kommen, und gebe das Ding zerlegt dem Typen wieder.

  • Blechkultur
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    • March 7, 2020 at 18:15
    • #30

    Bei 750€ darfst Du nicht mal ansatzweise dran denken die Kiste zurück zu geben wenn die Rahmennummer sich als Legal heraus stellt.

    Es ist vollkommen egal was auf dem Lenker steht, habe auch einen 3 Gang Lenker mit 4 Gang Motor.

    Du wirst ja nicht auf den Lenker wärend der fahrt schauen was da steht, oder?

    wie gesagt, bei 750€ darfst Du nichts erwarten.

    Wenn Du die Kiste wirklich los werden willst, schick mir mal 2-3 Bilder als PN. GGfs nehm ich sie Dir gerne ab!

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  • Kawitzi
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    • March 7, 2020 at 18:46
    • #31

    Ich lege sogar noch einen Huni 💰 drauf, ohne PN lmaolmaojubelIch komme das zerlegte Teilchen noch abholen klatschen-)!

    Ernsthaft ! Für 750€ behalte es und mach was draus! ;)...

  • DerEltener
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    • March 8, 2020 at 16:29
    • #32

    Brauche ich denn zwingend eine Eidesstadliche Erklärung? Weil wenn wir ja nicht wissen ob der Rahmen sauber ist, macht man sich jas trafbar wenn man sagt man hätte angeblich die papiere verloren..

    Edit.: Polizei sagt, es liegt nichts vor über beide Fahrgestellnummern

    Einmal editiert, zuletzt von DerEltener (March 8, 2020 at 16:59)

  • TOMV50
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    • March 8, 2020 at 18:16
    • #33

    Wenn du sicher weißt, dass nichts gegen die Nummer vorliegt, musst du bei der Zulassungsstelle fast angeben, dass du sie verloren hast, der Vorbesitzer kann Dir ja keine eidesstattliche Versicherung geben, der würde sich ja evtl strafbar machen

  • rassmo
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    • March 9, 2020 at 09:07
    • #34
    Zitat von DerSimon

    Brauche ich denn zwingend eine Eidesstadliche Erklärung? Weil wenn wir ja nicht wissen ob der Rahmen sauber ist, macht man sich jas trafbar wenn man sagt man hätte angeblich die papiere verloren..

    Bei mir hat es gereicht das im Kaufvertrag stand das sie ohne Papiere verkauft wurde. In deinem Fall natürlich problematisch da du ja Papiere, zwar die falschen, bekommen hast.

    Einfacher wäre es gewesen wenn du die Papiere nicht als falsch erkannt hättest sondern mitgewaschen oder verloren.

    Zitat von TOMV50

    musst du bei der Zulassungsstelle fast angeben, dass du sie verloren hast, der Vorbesitzer kann Dir ja keine eidesstattliche Versicherung geben, der würde sich ja evtl strafbar machen

    Guter Rat, damit der Vorbesitzer sich nicht strafbar macht soll der TE es tun.

    Jeder will alt werden, aber keiner will alt sein.

  • snowcrash
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    • March 9, 2020 at 10:24
    • #35

    Hast du den Vorbesitzer eigentlich schon mal kontaktiert? Vielleicht gibt es die richtigen Papiere ja noch.

    Autokorrektur ist ein Erdloch und soll sich ins Knie fügen...

  • DerEltener
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    • March 9, 2020 at 11:05
    • #36

    Okay, also nachträglich einen Kaufvertrag aufsetzen?

    Vorbesitzer ist sehr kompatibel und hilfsbereit. Er sucht nach Unterlagen vom damaligen Kauf.

    Frage: Muss ich bei der beantragung auch den Motor angeben? Oder juckt es keinen, dass eigentlich ein anderer dort verbaut ist? Umbau auf 50ccm erfolgt natürlich noch ;)

  • Blechkultur
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    • March 9, 2020 at 11:10
    • #37

    in dem vordruck womit du beim Händler neue Papiere beantragt musst du unterschreiben das, einfache Worte "Motor original ist".

    Zulassungsjogi interessiert das nicht.

    Außer du erwischt nen über Beamten Depp der zu blöd ist das Formular zu lesen.

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    • March 9, 2020 at 12:44
    • #38

    rassmo

    mitwaschen, also vorsätzlich vernichten ist also was anderes, als bei der Zulassungsstelle zu sagen, er findet die Papiere nicht mehr??

    Zumal er weiß, dass gegen den Roller nichts vorliegt??

    Denke, er sucht einen einfachen Weg, um an neue Papiere zu kommen, oder?

  • snowcrash
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    • March 9, 2020 at 13:14
    • #39
    Zitat von DerSimon

    Okay, also nachträglich einen Kaufvertrag aufsetzen?

    Vorbesitzer ist sehr kompatibel und hilfsbereit. Er sucht nach Unterlagen vom damaligen Kauf.

    Zum Beispiel... Im Kaufvertrag dann reinschreiben, dass das Fahrzeug ohne Papiere übergeben wird. So hat das bei mir mit einer PX80 vor 2 Jahren der Zulassungsstelle gereicht.

    Autokorrektur ist ein Erdloch und soll sich ins Knie fügen...

  • TOMV50
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    • March 9, 2020 at 13:36
    • #40

    Es ist das Problem, dass das jede Zulassungsstelle anders handhabt!!

    War bei mir das gleiche Problem, Roller ohne Papiere gekauft, auch im KV vermerkt, dann Anruf bei Zulassungsstelle, alles kein Problem, sie würden nur das Typenschild (Foto) brauchen;

    Vor Ort wollten sie dann doch KV mit dem Vermerk und eidesstattliche Versicherung des Vorbesitzers;

    Was jetzt tun, wenn der Vorbesitzer keine eidesstattliche Versicherung abgibt!?!

    Ich bekam sie jedoch , der Vorbesitzer, Anwalt von Beruf, war sehr hilfsbereit

    Zum Schluss verwährte mir die Zulassungsstelle die Unbedenklichkeitsbescheinigung wieder, mit dem Vermerk, ich muss die Bescheinigung in dem Landkreis, in dem der Roller zu letzt gelaufen ist , anfordern!!😳

    Und machen kannst du gar nichts, auch wenn das in allen umliegenden Landkreisen anders gehandhabt wird!!

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