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Zulassung ohne Blinker Sprint Veloce 150?

  • Holzape
  • February 28, 2010 at 19:52
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    • March 3, 2010 at 20:51
    • #21
    Zitat von Vechs

    Na das was Oldie-Garage geschrieben hat ist natürlich totaler Quatsch.
    Du nimmst den 125er Zylinder, passt die Bedüsung an und fährst damit zum Tüv. Eintragen lassen und beim Strassenverkehrsamt gibts keine Probleme ohne die Blinker. Da ist alles legal :thumbup:
    Sofern du meine Briefkopie bekommen hast einfach mal zum Tüv gehen und mit dene schwätze. Sollte kein großer Akt werden und wenn er freundlich ist dann sieht der zwischen Zylinder und Kopf das Piaggio Zeichen mit 125 stehen und du brauchst die Kiste netmal mehr aufschrauben.

    Billiger ist es natürlich wenn die die Ausnahmegenehmigung akzeptieren, dass kann man ja vorher erfragen, brauch keinen anderen Zylinder und neuen Tüv...

    Gruß Holger

    ich denke, du solltest weiter denken ....

    1. für mich klang es so, als würde für den tüv der 125ziger montiert, danach wieder der originale ... was wohl sehr sehr naheliegt, noch näher als nahe eigentlich ... das sagen nunmal 25 jahre erfahrung. also wer hier nur dumm rummlabert, sei mal dahingestellt.
    zum 2.ten ist die ausnahmegenehmigung seit letztem jahr nicht mehr gültig, zumindest offiziell. falls du eine zulassung hast, die dir das abnimmt, hast du glück. legal ist dies nicht, und eine ausnahmegenehmigung musst du mitführen, da wird nichts eingetragen in die papiere! ergo, hast du die karre evtl. angemeldet, bist aber nicht legal unterwegs. so einfach ist das. was der tüv macht, ist eine andere sache. da sie die ausnahmegenehmigung nicht mehr ausstellen dürfen ..... naja
    und jeder prüfer, der fit ist, weiss dass der nachrüstkit bei allen rollerläden um die 100 euro kostet, einbau in 20 min. also lohnt sich der umbau natürlich und liegt nicht über der hälfte des marktwertes, was früher mal entscheidend war ...
    125ccm, nur weil man keine blinker haben will???
    schonmal ne 125 sprint im vergleich zu ner 150ziger gefahren??? wer will das denn, rollstuhl statt rennwagen, freiwillig ???

    naja, der vergleich hinkt ein wenig, ich gebs zu :D


    aber mach nur, es gibt auch leute, die schmeissen ne ss in den müll, weil irgendwer da rumgeflext hat


    :+3

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    • March 4, 2010 at 19:38
    • #22

    wen interessiert, ob das legal ist oder nicht?
    Wenn er eine Ausnahmegenemigung hat, dann hat er eine und muss sich seine schöne originale Vespa nicht mit Nachrüstblinkern verschandeln!
    Ich würde ja auch nicht an einen Brezel-Käfer Blinker anbauen. Der hatte halt keine und auch keine Kopfstützen und keine Gurte. Basta!

    Und das ist hier meine private Meinung und muss nicht kommentiert werden.

    Das Leben ist zu kurz um vier Takte auf einen Zündfunken zu warten
    ...wer hätte das gedacht.... neuerdings habe ich sogar die Zeit zum Warten :o)

    Einmal editiert, zuletzt von Oloone (March 4, 2010 at 20:46)

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    • March 4, 2010 at 19:55
    • #23

    Und meine Meinung ist noch, wenn ich keine 12,--€ für die Steuer bei 150ccm übrig habe dann sollte ich das Vespa-fahren einfach sein lassen.
    Ich bin lieber Legal unterwegs!!


    LG Vespini

    S U C H E :

    Bremshebelaufnahme bzw. Lichtschalteraufnahme für VBB Lenker !!!!

  • Oloone
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    • March 4, 2010 at 21:01
    • #24

    Stimmt.
    Hier geht es aber darum, dass er mit 150ccm und einer Ausnahmegenehmigung vom TüV ilegal unterwegs sein soll.
    ...obwohl der TüV die Ausnahmegenehmigung ausstellt.
    .....aber er ist ja sowieso illegal unterwegs, weile er ja seinen Auspuff mit ner Schraube aus dem Baumarkt montiert hat. Ist ja nicht original :+3 .

    Das Leben ist zu kurz um vier Takte auf einen Zündfunken zu warten
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    • March 4, 2010 at 21:06
    • #25

    Ich kann mir nicht vorstellen, dass wenn man eine orig. Vespa hat die auch orig. keine Blinker verbaut hat. Es so schwer ist die beim TÜV ohne Blinker durchzubekommen.
    Kann man da nicht H-Kennzeichen nehmen?

    Suche:

    - Zylinder 102cm³ Pinasco
    - 19er Vergaser

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    • March 4, 2010 at 21:22
    • #26

    Tja, so ist es aber. Die magische Grenze liegt bei 125 ccm.

    Zum Thema H-Kennzeichen:
    § 2 Nr. 22 FZV sagt uns "Im Sinne dieser Verordnung sind Oldtimer: Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr gekommen sind, weitestgehend dem Originalzustand entsprechen, in einem guten Erhaltungszustand sind und zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen..."

    Das was davon wohl am ehesten zutrifft sind bei unseren Vespen die 30 Jahre. Damit es ein H-Kennzeichen gibt muss aber alles bei einem Fahrzeug zutreffen.

    Is da Weg länger wia da Karrn, werd gfahrn!

  • rassmo
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    • March 4, 2010 at 21:55
    • #27
    Zitat von PTA

    Ich kann mir nicht vorstellen, dass wenn man eine orig. Vespa hat die auch orig. keine Blinker verbaut hat. Es so schwer ist die beim TÜV ohne Blinker durchzubekommen.
    Kann man da nicht H-Kennzeichen nehmen?

    Bei den deutschen Modellen waren Blinker verbaut und eine importierte Vespa muß auf deutschen Standard umgerüstet werden. Im Notfall auch nach über 30 Jahren. Aber natürlich kann er trotzdem versuchen eine Ausnahmegenehmigung zu bekommen.

    Jeder will alt werden, aber keiner will alt sein.

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    • March 5, 2010 at 06:53
    • #28
    Zitat von Oloone

    Stimmt.
    Hier geht es aber darum, dass er mit 150ccm und einer Ausnahmegenehmigung vom TüV ilegal unterwegs sein soll.
    ...obwohl der TüV die Ausnahmegenehmigung ausstellt.
    .....aber er ist ja sowieso illegal unterwegs, weile er ja seinen Auspuff mit ner Schraube aus dem Baumarkt montiert hat. Ist ja nicht original :+3 .


    wenn du richtig gelesen hättest, wüsstest du, dass der tüv keine ausnahmegenehmigung mehr ausstellen darf, wg. fehlen der blinker!

  • Holzape
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    • March 5, 2010 at 08:05
    • #29
    Zitat von Vespini

    Und meine Meinung ist noch, wenn ich keine 12,--€ für die Steuer bei 150ccm übrig habe dann sollte ich das Vespa-fahren einfach sein lassen.
    Ich bin lieber Legal unterwegs!!


    LG Vespini

    Hallo
    Überschrift? steht da was wegen 12€? Es ging hier um Blinker, bzw. ohne Blinker. Werde aber jetzt welche Nachrüsten und muß sie dann in einem anderen Landkreis über einen Kumpel 1 Tag anmelden. Weil unsere Zulassungstelle will das ich vom Zulassungsamt in Deutschland, Österreich und Italien einen Auszug hole das sie nicht als Gestohlen gemeldet ist. Und das Ganze selbst anfrage. Aussage vom Chef der Zulassungsbehörde von meinem Landkreis.

    Im Nachbarlandkreis: Datenblatt vom Tüv, Personalausweiß, Kaufvertrag, Doppelkarte und fertig.

  • Schwidi
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    • March 5, 2010 at 08:10
    • #30
    Zitat von Holzape

    Weil unsere Zulassungstelle will das ich vom Zulassungsamt in Deutschland, Österreich und Italien einen Auszug hole das sie nicht als Gestohlen gemeldet ist.

    Hab ich ja noch nie gehört.Dreiländer Recherche: "Mein Name ist Bond, James Bond, ich komme in Sachen Vespa..." :D
    Da ist der Besitzerwechsel bestimmt günstiger, auch wenn das immer noch mit Aufwand verbunden ist, aber jede Vespa hat ja ne Geschichte.

    Verkaufe ständig Teile PX, Cosa, PK

  • pkracer
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    • March 5, 2010 at 08:11
    • #31

    Und genau das meinte ich mit problematischen Zulassungsstellen, die ihr Ermessen unterschiedlich ausüben.

    Wie gesagt ist beim Thema "Ausnahmegenehmigung für ohne Blinker über 150 ccm" nicht der TÜV das Problem, sondern die Zulassungsstelle, die trotz entsprechenden Gutachtens des TÜVs die Ausnahmegenehmigung verweigern kann, weil eben nicht der TÜV, sondern die Zulassungsstelle das letzte Wort in solchen Angelegenheiten hat.

    Deine Mudda erkennt Geschlechtskrankheiten am Geschmack.

  • Vechs
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    • March 5, 2010 at 08:19
    • #32
    Zitat von Oldie-Garage

    ich denke, du solltest weiter denken ....

    1. für mich klang es so, als würde für den tüv der 125ziger montiert, danach wieder der originale ... was wohl sehr sehr naheliegt, noch näher als nahe eigentlich ... das sagen nunmal 25 jahre erfahrung. also wer hier nur dumm rummlabert, sei mal dahingestellt.

    Also jetzt mal Hände auf die Taschen und den Ball gaaaaanz flach halten. Wenn du sowas umrüstest und danach zurück rüstest, dann ist das DEIN Problem, dass hab ich nicht geraten und auch nicht angedeutet. Und JA, ich fahre ne 150er Sprint ohne Blinker mit 125er Zylinder und da ist auch der 125er Zylinder drauf 8o weil es so eingetragen ist...
    Selbst dumm (und falsch) rum labern und dann anderen den Mist in die Schuhe schieben wollen...

    Ob das Normal ist?
    Na ich hoffe nicht!

    Es ist so herrlich wenn mein Glück andere unglücklich macht.

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    • March 6, 2010 at 23:25
    • #33

    Was ich immer nicht kapiere ist:
    Da hat jemand eine Vespa gekauft.
    Die ist in einem Land innerhalb der EU (Italien) legal zugelassen (gewesen).
    Möglicherweise hat Sie auch eine Zulassungsbescheinigung (Typ 1 ?), also ehemals Brief.
    Weshalb bekomme ich dann Probleme bei der Zulassung in Deutschland.
    Blinker dran oder nicht dran. Leuchtet mir nicht ein. Ich dachte wir haben hier europäisches Recht.
    Meine Zulassungsstelle meint, wenn ich ein Fahrzeug mit der Zulassungsbescheinigung habe, bekomme ich das in jedem EU-Staat problemlos zugelassen.
    So ist das bei Autos!

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    • March 7, 2010 at 08:38
    • #34

    vechsi : :-2 -du bist der beste.


    Das Problem ist von Landkreis zu Landkreis verschieden, da Zulassungen im Ermessen der Sachbearbeiters liegen, und so ist das auch im Gesetzestext verankert. Da liegt der Hase im Pfeffer. Dazu kommt, dass die meisten Sachbearbeiter nicht ganz auf dem Laufendem sind.
    Aber was bringt die ganze Halbwissendiskussion, einfach mit dem Tüv abklähren, ob er noch eine UB ausstellt, und dann bei der Zulassung nachfragen, ob damit eine Zulassung noch möglich ist, ganz unabhängig davon, was in Rundschreiben und ähnlichen Dokumenten steht. Wer weiss schon, wer gut informiert ist. Manche Zulassungen lassen alles zu, ohne KV, ohne Eigentumsnachweis etc. Auch das gibt es.
    Ergo einfach die wirklich zuständigen Stellen fragen, alles andere ist Halbwissen und Diskussion, wird Dich aber nicht weiterbringen.
    Oder du rüstest einfach Blinker nach, gibts im Satz zu kaufen, für 100 Euro mit allem und Du musst am Roller nichts verändern, ist einfach rückrüstbar, bei Bedarf oder Wunsch. Einmal zugelassen, interessiert das (fast) keine Tüv Prüfer mehr. Ob es dann legal ist, ist eine andere Frage und wie und ob so etwas geahndet wird. Fakt ist, dass der Tüv Süd eine solche AG nicht mehr erstellen darf, offiziell. Das hat noch nichts mit der Anerkennung der Zulassung zu tun. Da ist Fakt, dass in Bayern eine solche AG nicht mehr anerkannt werden darf, -ob dem in der Praxis auch so ist, ist wieder einen andere Frage, jenachdem wie gut der Informationsfluss in den Zulassungstellen ist.

    Grüße
    S.

    4 Mal editiert, zuletzt von RASAWAY.de (March 7, 2010 at 19:28)

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    • March 7, 2010 at 09:07
    • #35

    Ach ja, und das mit der EU und Zulassung von Fahrzeugen ist allgemein ein großer Witz. NIX EU, leider.
    Aber nicht nur in D, auch in Ö und .....
    EU ist schön und gut für neue Produkte allgemein, nicht für Gebrauchte. :rolleyes:

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    • March 8, 2010 at 18:46
    • #36

    So ist besser! :+2
    Das war ja mal richtig produktiv.

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  • Burial
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    • #37
    Zitat von Vechs

    Ich hab bei mir den 150ccm gegen den 125ccm getauscht, dann geht es auch ohne Blinker :)
    Düsenanpassung etc. kann ich dir gerne zuschicken...

    Hallo, ich brauch für die DEKRA ein Gutachten für den 125er Zylinder, wo er die Daten ablesen kann. ansonsten trägt er mir den nicht ein. für einen Piaggio 125 Zylinder gibt es sowas ja nicht, die Nummer auf dem Kopf reicht ihm nicht aus :( er meinte es gibt doch PX80 auf 125PX das soll ich mir besorgen... kannst du helfen? die DÜssenanpassung würde mich aber vorab interessieren.

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    • April 24, 2020 at 22:40
    • #38

    Zehn Jahre später....

    Passgenaue Sportsitzbank für PK XL1 und XL2 mit originalem Plastikheck

    Meine 76' er V50 Spezial goes 130 ccm

    " Miss Lilibet ", oder eine heruntergekommene PK 50 Automatik wird frisch gemacht?

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    • April 24, 2020 at 22:51
    • #39
    Zitat von Volker PKXL2

    Zehn Jahre später....

    alter... ihr seit ja noch schlimmer wie im GSF, wozu gibt es solche Foren, damit solche Vögel wie du ihren Senf abgeben können... dann schliess doch den Thread! top-)

  • Menzinger
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    • April 25, 2020 at 05:55
    • #40
    Zitat von Burial

    alter... ihr seit ja noch schlimmer wie im GSF, wozu gibt es solche Foren, damit solche Vögel wie du ihren Senf abgeben können... dann schliess doch den Thread! top-)

    Alter, wir sind die schlimmsten. Im GSF sind nur Pussies und Automatenfahrer.

    Aber zum Thema:

    Es gibt kein Gutachten dafür. Du brauchst einen anderen Prüfer, weil dieser zu bequem ist, die Daten der PX alt aus dem System zu ziehen und einzutragen und dafür 80 Euro für seinen Laden einzustreichen.

    Lexikon - Woktank - Schrauberhilfe

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