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Kaufberatung für Einsteigerin - Vespa PK 50 XL 2

  • Chee
  • March 4, 2025 at 10:43
  • Chee
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    • March 4, 2025 at 10:43
    • #1
    Link zur Anzeige/Auktion/Webseite der Vespa
    kleinanzeigen.de/s-anzeige/ves…-s-n/3017355504-305-16673
    Was bist Du bereit ungefähr in € auszugeben?
    <1000
    Preise schwanken von Region zu Region: Aus welcher Region kommt die Vespa?
    23738 Kreis Ostholstein - Lensahn
    Wo wohnst Du und in welchem Umkreis suchst Du?
    Hamburg
    Technische Fertigkeiten
    Einsteiger

    Moin zusammen,

    seit im letzten Jahr mein Leben um meine Vespa bereichert wurde, mache ich, beinahe ununterbrochen, Werbung im Freundeskreis und versuche einen "eigenen Club" ins Leben zu rufen.

    Einer Freundin hing ich wohl lange genug in den Ohren, sie schaut jetzt auch nach einer kleinen Vespa. Die angebotene PK sagt ihr theoretisch zu. Den defekten Gaszug sollte ich mittlerweile austauschen können.


    Ist das eine Vespa für die man sich als Einsteigerin mit geringem Risiko entscheiden könnte?


    Großes Dankeschön für alle Ratschläge :)

  • Menzinger
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    • March 4, 2025 at 11:14
    • #2

    Ich sehe da noch gut 1.000 Euro zum Kaufpreis dazu den Besitzer wechseln, bis das wieder was vernünftiges ist.

    Betriebserlaubnis neu (komplex, wenn man sie nicht selbst verloren hat), Sitzbank, alle „ungepflegten“ Stellen, Beleuchtung… plus die ganz normalen Risiken wie Motor.

    Meistens sind solche Baustellen für scheinbar kleines Geld teurer, als gepflegte Fahrzeuge es sind.

    Lexikon - Woktank - Schrauberhilfe

  • Fantine
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    • March 5, 2025 at 14:34
    • #3

    Wenn ich lese

    kleine Mängel ( Gaszug gerissen )

    und "lief bis zum gerissenen Gaszug"

    kannst du davon ausgehen, dass das nicht stimmt, denn wer bazr dann Gaszug und ZK nicht ein ?

    Und die "guten" Reifen stehen sich schon platt...

  • Kawitzi
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    • March 29, 2025 at 18:42
    • #4

    Und manchen kann man es gar nicht Recht machen!

    Was letzte prais...

    Der Roller ist umsonst!

    Was das ...

    Sie müssen nichts für den Roller bezahlen, ich verschenke den!

    Ok

    Wollen Sie den Roller abholen?

    40 oder ich nix nehme...

    Roller kostet 0€

    Do you speak english better ? The Scooter ist for free, you just need to come and get it !

    was labberst du...

    Egal hab günstigere gefunden... Bye

    Günstiger als 0€!?!

    Ja 20...

    lmao Na dann.

  • Chee
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    • July 3, 2025 at 00:03
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    • #5

    Guten Abend in die Runde,

    da das Thema immer wieder mal aktuell wird und das heutige Wetter im Freundeskreis Lust aufs Vespafahren gemacht hat, wurde mal wieder nach Angeboten geschaut.

    Was haltet ihr denn hier von?

    https://www.kleinanzeigen.de/s-anzeige/vespa-pk-50-s-mit-75er-zylinder/3124230452-305-910

    Einmal editiert, zuletzt von Chee (July 3, 2025 at 00:10)

  • Volker PKXL2
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    • July 3, 2025 at 06:28
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    • #6

    Hinfahren, etwas handeln und kaufen !

    Passgenaue Sportsitzbank für PK XL1 und XL2 mit originalem Plastikheck

    Meine 76' er V50 Spezial goes 130 ccm

    " Miss Lilibet ", oder eine heruntergekommene PK 50 Automatik wird frisch gemacht?

  • Chee
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    • July 6, 2025 at 14:12
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    • #7

    Schönen Sonntag euch alle,

    habe es nicht erwartet aber das Thema geht ein wenig weiter. Sie hat Interesse und auch schon nachgefragt, mal schauen was bei rauskommt.


    Frage zur generellen Lage: Wenn die Tuning-Teile noch nicht eingetragen sein sollten, was müsste man als nächstes machen?

  • tonitest
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    • July 6, 2025 at 15:35
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    • #8
    Zitat von Chee

    Wenn die Tuning-Teile noch nicht eingetragen sein sollten, was müsste man als nächstes machen?

    Was ist denn das Ziel?


    Und welche Fahrerlaubnisklassen hat denn der/die/das zukünftige Fahrende?

  • Chee
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    • July 6, 2025 at 18:53
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    • #9
    Zitat von tonitest

    Was ist denn das Ziel?


    Und welche Fahrerlaubnisklassen hat denn der/die/das zukünftige Fahrende?

    Irgendwo im Forum hat mal jemand geschrieben "Dann bist du illegal unterwegs" als es um etwaige Veränderungen ging. Ziel wäre legal unterwegs zu sein.

    Ihre Fahrerlaubnisklasse erlaubt aktuell nur das Bewegen von Rollern bis 50ccm.

  • tonitest
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    • July 6, 2025 at 21:00
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    • #10
    Zitat von Chee

    Irgendwo im Forum hat mal jemand geschrieben "Dann bist du illegal unterwegs" als es um etwaige Veränderungen ging. Ziel wäre legal unterwegs zu sein.

    Ihre Fahrerlaubnisklasse erlaubt aktuell nur das Bewegen von Rollern bis 50ccm.

    Na, dann ist es doch klar:

    Wenn Sie legal unterwegs sein will, müsst Ihr auf 50 ccm Piaggio-Original zurückrüsten.

    Ob hier schonmal jemand 75 ccm erfolgreich hat begutachten und abnehmen lassen, glaube ich nicht. Aber nutze doch mal die Suche oder geh in den 75ccm-Thread

    Thema

    HotTopic: Das große 75er Zylinder Topic - alle Fragen zum 75er Tuning

    hallo Leute ich eröffne hiermit das Thema rund um die 75er Zylinder, falls wieder jemand (was jeden tag mind. 2 mal vorkommt) nach einem unauffälligen Setup fragt, bitte einfach hierauf verweisen.



    so, jeder , der ein taugliches setup weis , schreibt es kurz hier rein wie man bei gandi sieht, bitte wiederholt nicht immer wieder das selbe Setup,

    viel spass
    kann den acc ned löschn
    May 27, 2011 at 16:17


    Das ganze wird dann auch vom Kleinkraftrad zum Leichtkraftrad.

  • Menzinger
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    • July 6, 2025 at 21:23
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    • #11

    Ich kenne jemand mit einer V50s und eingetragenem 75er DR. War aber original schon ein Leichtkraftrad, zwar mit 50ccm, aber 60kmh.

    Lexikon - Woktank - Schrauberhilfe

  • Automaticadett
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    • July 7, 2025 at 20:05
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    • #12

    Ich habe aus sehr zuverlässiger Quelle gehört, dass man 50ccm zwingend behalten muss, aber auch Fremdzylinder im Sinne von „originale gibt’s nicht mehr“ eingetragen bekommen kann. Auspuff geht mit e Pass und ohne Veränderung des Auspuffs. Heißt, Sito geht, so lange die Drossel drin bleibt, sonst ist es illegal. Da kannste nicht dran rütteln, ab 51ccm ist das illegal.

    Da interessiert auch nicht, ob das „eh keiner merkt“

    selbst das 16er Primärritzel ist nicht legal zu betreiben. Auch wenn das erst recht niemand merkt.

  • tonitest
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    • July 7, 2025 at 20:30
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    • #13
    Zitat von Automaticadett

    dass man 50ccm zwingend behalten muss,

    Das ergibt sich ja allein schon aus Gesetz und Verordnungen, was braucht es denn dazu noch weiterer "sehr zuverlässiegen Quellen" (eh nutzlos, wenn die nicht genannt werden)...

    Zitat von Automaticadett

    aber auch Fremdzylinder im Sinne von „originale gibt’s nicht mehr“ eingetragen bekommen kann

    Quelle?


    Zitat von Automaticadett

    e Pass

    Was ist das? Kenne ich nur von Grenzkontrollen, bspw an Flughäfen im UK.

  • Automaticadett
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    • July 7, 2025 at 20:44
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    • #14

    Vielleicht meldet sich die Quelle selber, ist hier aktiv. Ich weiß aber nicht, ob er das gern hat, wenn ich seinen Namen nenne.

    Musst auch nicht gleich auf Angriff schalten. Im Zweifelsfall ist das eh bei jedem TÜV Prüfer eigens anzufragen, weil da leider nicht alles immer identisch läuft.

    E Pass bzw. E Homologation

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    Der E Pass ist eigentlich nur für die V50 homologiert, das hab ich aber selber gerade mit meinem TÜV diskutiert und dieser TÜV (andere bitte selbst anfragen) würde das im Rahmen einer freiwilligen Zulassung auch in der PK auf der Basis so eintragen. Für den Roller der Tochter, der irgendwann im Winter fertig wird, falls ich den originalen Auspuff nicht retten kann oder einen sehr guten originalen finde.

    Mit der PX war ich seinerzeit noch bei Rita TÜVen, weil da bei meinem Prüfer nichts zu machen war.

    Einigen wir uns auf „nur Original ist legal und alles andere muss der TÜV absegnen“.

    Und was der absegnet, muss mit Ermessensspielraum dennoch in den gesetzlichen Rahmen passen. Damit sind die 50ccm hier gesetzt, und der TÜV wird auch sicher niemals irgendeinen wilden Rennzylinder eintragen, der zwar 50ccm hat aber Leistung und Drehzahl wie blöde.

    Einmal editiert, zuletzt von Automaticadett (July 7, 2025 at 20:50)

  • tonitest
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    • July 7, 2025 at 22:52
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    • #15
    Zitat von Automaticadett

    einer freiwilligen Zulassung auch in der PK auf der Basis so eintragen.

    Für die freiwillige Zulassung brauchst Du doch kein TÜV-Gutachten....

  • Automaticadett
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    • July 8, 2025 at 00:30
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    • #16

    Ich brauche für unsere Zulassungsstelle den Nachweis vom TÜV, das eine Kennzeichenbeleuchtung vorhanden ist und das Kennzeichen ausreichend ausleuchtet.

    Deutschland ist leider nicht überall gleich.

    Und wenn ich nen anderen Auspuff fahren will, dann muss er eingetragen sein.

  • Automaticadett
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    • July 8, 2025 at 08:48
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    • #17
    Zitat von tonitest

    Für die freiwillige Zulassung brauchst Du doch kein TÜV-Gutachten....

    Vielleicht hier etwas OT aber bevor ich wieder beschuldigt werde, keine Quellen zu nennen:
    Quelle Zulassungsstelle aus RLP

    Guten Tag Herr *****,


    die Regelungen für die freiwillige Zulassung von Kleinkrafträdern wurde verschärft (Auszüge):

    >>>

    ….bei der letzten Sitzung des Bund-Länder-Fachausschusses Fahrzeugzulassung (BLFA-Fz) hat das Bundesverkehrsministerium (BMDV) ausgeführt, dass Anträge auf freiwillige Zulassung einer erheblichen Anzahl von Kleinkrafträdern abgelehnt werden sollten, da hierdurch der Ausnahmecharakter von § 3 Abs. 3 FZV unterlaufen werde. Das BMDV vertritt darüber hinaus die Auffassung, dass eine Zulassung von Fahrzeugen nur möglich sein soll, sofern sie alle notwendigen technischen Voraussetzungen erfüllen.

    Vor diesem Hintergrund sind von den Haltern der Fahrzeuge, die freiwillig zugelassen werden sollen, folgende Unterlagen vorzulegen:

    • Nachweis über eine Beleuchtungseinrichtung für das hintere Kennzeichen (vgl. § 10 Abs. 6 Sätze 2 und 3 FZV)
    • Nachweis, wonach aufgrund der Änderung des Umrisses des Fahrzeugs durch das Kennzeichen keine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer zu erwarten ist (vgl. § 30c Abs. 1 StVZO)

    (Gutachten Sachverständige!)

    Den Fahrzeugen wäre grundsätzlich ein zweizeiliges Kennzeichen nach Anlage 4 Nr. 1 Satz 1 b) zuzuteilen. Im Rahmen des Ihnen zustehenden Ermessens kann jedoch unter Berücksichtigung der Abmessungen des einzelnen Fahrzeugs eine Ausnahmegenehmigung zum Führen eines Kraftradkennzeichens oder eines verkleinerten zweizeiligen Kennzeichens erteilt werden. Hierfür ist eine Gebühr zu erheben.

    Ergänzend hat der BLFA-Fz beschlossen, dass bei einer freiwilligen Zulassung immer die Zulassungsbescheinigungen Teil I und Teil II auszustellen sind.

  • Chee
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    • July 8, 2025 at 11:04
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    • #18

    Moin zusammen,

    vielen Dank für die Rückmeldungen und die Diskussion. Das holt mich definitiv detaillierter ab als erwartet.

    Eine Frage hätte ich noch, weil der Strang wenig beleuchtet wurde. Was passiert, wenn man die Vespa, so wie sie ist, einfach weiterfährt? Erste Kontrolle und Führerschein und Vespa weg? Oder, oder, oder?


    Besten Gruß :-7

  • Automaticadett
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    • July 8, 2025 at 11:16
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    • #19

    Fahren ohne Führerschein, erloschene Betriebserlaubnis, ersteres ist eine Straftat.

    Weitere Tatbestände sind

    Lärm und Abgasbelästigung, auch mal kombiniert mit Umweltbeeinträchtigung und Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit.
    Kombiniert ergibt sich ein stolzes Sümmchen, noch besser wirds, wenn Du Kosten für Sicherstellung, Gutachter tragen darfst.

    Kann alles gut gehen, falls man aber erwischt wird kann vom einfachen Mängelbericht bis zur Summe aus alle oben genannten Punkten alles passieren.

    In den 80ern gabs gern ordentlich Sozialstunden für sowas…hab ich mal gehört ;)

  • rassmo
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    • July 8, 2025 at 11:18
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    • #20
    Zitat von Chee

    Moin zusammen,

    vielen Dank für die Rückmeldungen und die Diskussion. Das holt mich definitiv detaillierter ab als erwartet.

    Eine Frage hätte ich noch, weil der Strang wenig beleuchtet wurde. Was passiert, wenn man die Vespa, so wie sie ist, einfach weiterfährt? Erste Kontrolle und Führerschein und Vespa weg? Oder, oder, oder?


    Besten Gruß :-7

    Das kann dir keiner 100%ig sagen da es davon abhängt wie der Kontrollierende es sieht. Schlimmer dürfte es im Falle eines Unfalles aussehen.

    Unabhängig davon ist es rein rechtlich:

    Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis

    Fahren ohne Pflichtversicherung

    Fahren ohne Zulassung

    Es kann von einer Verwarnung bis zu FS-Entzug reichen. Das das Fahrzeug eingezogen wird halte ich persönlich für unwahrscheinlich aber du mußt den Rückbau nachweisen. Ich persönlich würde den Roller vorher zurückrüsten.

    Jeder will alt werden, aber keiner will alt sein.

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