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V50: italienische Papiere und anderer Besitzer eingetragen

  • Gabriel Nairi
  • December 27, 2020 at 20:12
  • Gabriel Nairi
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    • December 27, 2020 at 20:12
    • #1

    Hallo, ich habe eine Vespa 50 Special gekauft, auf die Fahrzeugschein steht immer noch der Name von alten Besitzer.

    Soll ich das ändern? Soll ich meine auf meine Name umschreiben lassen?

    Danke in voraus

    Gabriel

  • bingele28
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    • December 27, 2020 at 22:56
    • #2

    Auf den Papieren meiner Special ist gar kein Platz mehr. Die dort eingetragenen Namen wurden ohne amtliche Beglaubigung eingetragen. Habe deshalb mal ein paar Polizisten gefragt und die meinten, dass es nicht so wichtig wäre.

    Ich bin gespannt auf die weiteren Antworten.

    Es ist immer komisch wenn der Satz nicht so endet wie man es Kartoffel.

    Früher hieß es "Iss deinen Teller leer, dann scheint die Sonne!" - Heute kämpfen wir mit Übergewicht und Klimaerwärmung.

  • Gabriel Nairi
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    • December 27, 2020 at 23:54
    • #3

  • Gabriel Nairi
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    • December 27, 2020 at 23:56
    • #4

    So sieht mein Fahrzeugschein aus, ich glaub dass du hast noch die alte (kleine) .

    Ich warte auf andere antworten

    Grüß Gabriel

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    • December 28, 2020 at 00:48
    • #5

    Wohnst Du in Deutschland oder Italien?

  • Gabriel Nairi
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    • December 28, 2020 at 06:22
    • #6

    In Deutschland

  • Menzinger
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    • December 28, 2020 at 06:29
    • #7

    Dann musst Du deutsche Papiere erstellen lassen. Du darfst in Deutschland, wie in den allermeisten Ländern auch, nur mit einer in Deutschland gültigen Betriebserlaubnis fahren.

    Bei italienischen Vespas muss man dafür in aller Regel einen Tacho nachrüsten. Danach fährst Du mit Deiner Vespa zu einer Prüforganisation (TÜV, Dekra, GTÜ usw.), lässt eine Vollabnahme zur Erlangung einer Einzelbetriebserlaubnis durchführen, gehst damit zur Zulassungsstelle, lässt das gültig stempeln und dann passt alles.

    Lexikon - Woktank - Schrauberhilfe

  • Gabriel Nairi
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    • December 28, 2020 at 08:30
    • #8

    Meine Versicherung hat mir gesagt dass kann man einfach meine Vespa versichern auch mit diese Papiere dass auf der Bild ist.

    Vielleicht besser bei Polizei fragen.....

  • Volker PKXL2
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    • December 28, 2020 at 08:36
    • #9

    Auch aus eigener Erfahrung kann ich Menzinger nur zustimmen. Deine Versicherung ist da nicht richtig informiert.

    Passgenaue Sportsitzbank für PK XL1 und XL2 mit originalem Plastikheck

    Meine 76' er V50 Spezial goes 130 ccm

    " Miss Lilibet ", oder eine heruntergekommene PK 50 Automatik wird frisch gemacht?

  • Menzinger
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    • December 28, 2020 at 08:42
    • #10
    Zitat von Gabriel Nairi

    Meine Versicherung hat mir gesagt dass kann man einfach meine Vespa versichern auch mit diese Papiere dass auf der Bild ist.

    Vielleicht besser bei Polizei fragen.....

    Es ist Deine Vespa. Wir werden uns jetzt nicht abmühen Dich zu überzeugen. Du findest auch bestimmt irgendjemand, der Dir bestätigt seit 10 Jahren ungestraft so durch die Gegend zu fahren.

    Diese Diskussion gibt es pro Jahr zig Male, such einfach etwas im Forum.

    Lexikon - Woktank - Schrauberhilfe

  • Menzinger December 28, 2020 at 08:44

    Hat das Thema aus dem Forum Vespa Kaufberatung und Verkaufberatung nach Smallframe: Technik und Allgemeines verschoben.
  • Menzinger December 28, 2020 at 08:45

    Hat den Titel des Themas von „Fahrzeugschein“ zu „V50: italienische Papiere und anderer Besitzer eingetragen“ geändert.
  • bingele28
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    • December 28, 2020 at 09:42
    • #11
    Zitat von Gabriel Nairi

    So sieht mein Fahrzeugschein aus, ich glaub dass du hast noch die alte (kleine) .

    Ich warte auf andere antworten

    Grüß Gabriel

    Sorry, bin bei meiner Antwort von deutschen Papieren ausgegangen.

    Der letzten Antwort von Menzinger ist nichts hinzuzufügen.

    Es ist immer komisch wenn der Satz nicht so endet wie man es Kartoffel.

    Früher hieß es "Iss deinen Teller leer, dann scheint die Sonne!" - Heute kämpfen wir mit Übergewicht und Klimaerwärmung.

  • Fantine
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    • December 28, 2020 at 13:58
    • #12

    Noch ein Versuch der Überzeugung: Das abgebildete Dokument ist in Deutschland kein gültiges Papier ( vermutlich nicht einmal in Italien nach dem Verkauf an dich ).

    Dein Versicherungsmann macht was ? Er verkauft Versicherungen - und lebt davon, nicht von falschen Auskünften, für die er nicht haftet.

  • Gabriel Nairi
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    • December 28, 2020 at 19:59
    • #13

    Ich hab mich bei Polizei informiert, und zwar: es gibt zwei Meinungen eine ist das dass mit diese Fahrzeugschein und eine 50cc Versicherung erlaubt zu fahren ist. Die zweite ist so wie manche gesagt haben.

    Danke an alle für die Antworten und viel Spaß an allen bei Vespa fahren 👍🏻

  • schorsch712
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    • December 28, 2020 at 20:06
    • #14
    Zitat von Gabriel Nairi

    Ich hab mich bei Polizei informiert, und zwar: es gibt zwei Meinungen eine ist das dass mit diese Fahrzeugschein und eine 50cc Versicherung erlaubt zu fahren ist. Die zweite ist so wie manche gesagt haben.

    Danke an alle für die Antworten und viel Spaß an allen bei Vespa fahren 👍🏻

    Es gibt zwei Meinungen: Eine ist die, die rechtlich korrekt ist. Die andere ist die Verbreitung von Halbwissen und Vermutungen.

    Du kannst Dir aussuchen, welche für Dich die Beste ist.

  • Schanzer
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    • December 28, 2020 at 20:56
    • #15

    Spätestens wenn die Versicherung die Leistung wegen fehlender oder falscher Fahrzeugpapiere verweigert, wird das Gejammer größer sein, als wenn es darum geht, einmal Geld in die Hand zu nehmen und das in rechtlich trockene Tücher zu packen.

    Daher:

    Der TE hat eben keine Wahl sich hier etwas "auszusuchen".

    Is da Weg länger wia da Karrn, werd gfahrn!

  • schorsch712
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    • December 28, 2020 at 21:54
    • #16

    Wenn man zwischen den Zeilen liest, hat er seine Wahl schon getroffen.

  • Kawitzi
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    • December 29, 2020 at 06:35
    • #17

    Soll ich das ändern? Soll ich meine auf meine Name umschreiben lassen?

    Statistik! ... Bei zehn gefragten der o.g. Fragestellung , antworten 10 mit "Ja"

    Und der Fragesteller mit "Nein" ...

    Es gibt nur die Antwort A oder B! C ist falsch :-4.

    :+2

  • Menzinger
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    • December 29, 2020 at 07:35
    • #18
    Zitat von Fantine

    Dein Versicherungsmann macht was ? Er verkauft Versicherungen - und lebt davon, nicht von falschen Auskünften, für die er nicht haftet.

    Den Versicherungsmann würde ich gerne hier in Schutz nehmen wollen.

    Er/sie haftet für sein/ihr Verhalten. Jeder Vorgang wird in einem Beratungsprotokoll dokumentiert und jeder Vermittler muss eine Vermögensschadenhaftpflicht haben, um für Beratungsfehler haften zu können. Der Vermittler ist auch keine Prüfinstanz und sicherlich auch nicht in diesem Fall zwingend am Verkauf interessiert. Die Vergütung für ein Versicherungskennzeichen dürfte mittlerweile bei einem symbolischen Euro oder so liegen.

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  • rassmo
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    • December 29, 2020 at 09:34
    • #19
    Zitat von rassmo

    Da ich beim Bundesverkehrsministerium, da immer irgendein TÜV- oder sonstiger Prüfer was wußte oder gehört hatte, nachgefragt habe kann ich es dir sicher sagen.

    Ein Fahrzeug mit Versicherungskennzeichen das in D gefahren wird braucht eine deutsche ABE, deutsche BE oder eine CoC. Denn nur durch diese Papiere wird sichergestellt das der Roller die dür Deutschland gültigen Voraussetzungen erfüllt bzw. zum Zeitpunkt der Zulassung erfüllte.

    Dem ist auch jetzt noch nichts hinzuzufügen.

    Jeder will alt werden, aber keiner will alt sein.

  • Menzinger
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    • December 29, 2020 at 09:48
    • #20
    Zitat von rassmo

    Dem ist auch jetzt noch nichts hinzuzufügen.

    Hast Du da zufällig noch was schriftliches? Dann würde ich es in das Sticky Topic reinhängen, das ich dieser Tage geschrieben habe.

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